FreeStar
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Genau. Das ist einfach und klar geregelt.nur weil jemand psychisch gestört ist wird er weder ins KH kommen noch eingesperrt werden.
Vorerst kann nur ärztlich eine Diagnose gestellt werden.
Heutzutage.
kommen allerdings Faktoren dazu wie Kriminelle Eigenheiten, straftaten an anderen usw, dann ist da eine Einweisung meist nötig um allein Schuldfähigkeit zu untersuchen.
Und ein Betreuer falls jemand dann Medikamente nehmen muss weil er sonst andere gefährdet.
Du kannst dich für den Kaiser von China halten oder mit einem Blumentopf auf dem Kopf herumlaufen,
jahrelang, wie du willst, das darfst du alles, die Gesetze sind sehr human und weit gefasst in D, was das angeht.
Aber wenn du dich selbst und/oder andere gefährdest, wirst du eingewiesen, auch mit Zwang, wenn du
selbst nicht gehen willst.