Warte mal. So funktioniert das nicht. Wenn es verschreibungspflichtig wäre, wäre es nicht frei verkäuflich. Oder redest du von Österreich, ist es da anders?
Es ist so wie ich es geschrieben habe, die „Verschreibungspflicht“ bez. sich auf die Menge des Stoffes (hochdosiert) und die standardisierten Präparate die unter das deutsche Arzneimittelbuches fallen.
Man sollte den Unterschied kennen zwischen standardisierten Präparaten und gepantschten, - die leider auch in Drogerien zu finden sind.
Manche nicht standardisierte Präparate - die zum Beispiel in Drogeriemärkten zu kaufen sind – kann man noch frei kaufen aber auch das soll abgeschafft werden und zwar zu recht.
Es ist ja bekannt, das es Arzneimittel - Interaktionen mit ganz vielen anderen Medikamenten z.B. Herzglykoside
Digoxin stattfindet. Und die Billigwarte aus China ist schädlich. Wöchentlich gibt es Rückrufe.
Man ist bemüht, den Ramsch auszusortieren, was ja auch gut ist.
Alle apothekenpflichtigen Präparate, die Johanniskrautextrakte als Ausgangsmaterial enthielten, wurden hinsichtlich ihres Inhaltsstoff-Spektrums den Arzneibuchvorgaben geprüft.
Bei den freiverkäuflichen Präparaten wurde eine bedenkliche Heterogenität in der Qualität nachgewiesen.
(..) Einige Präparate enthielten Extrakte, deren Inhaltsstoffspektrum mit den Arzneibuch Vorgaben übereinstimmte; andere Präparate enthielten hingegen Extrakte, die mit einer nicht offizinellen chinesischen Johanniskraut-Varietät hergestellt wurden, die sich eindeutig an der charakteristischen Indikatorbande im DC-Fingerprint Chromatogramm identifizieren ließ. Der Einsatz von nicht offizinellen Drogen beziehungsweise daraus hergestellten Extrakten kann nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die Verträglichkeit eines pflanzlichen Arzneimittels maßgeblich beeinflussen. Gerade der letzte Aspekt ist besonders relevant, da die freiverkäuflichen Präparate außerhalb von Apotheken vertrieben werden und von Personen abgegeben werden, die als pharmazeutische Laien einzustufen sind. Unabhängig davon ist eine solche Arzneimittelqualität als nicht verkehrsfähig einzustufen, denn die Extrakte hätten nur auf Basis umfassender eigener Belege zur Wirkung und insbesondere zur Sicherheit und Unbedenklichkeit zugelassen werden können.(…)
Literatur
F. Gaedcke. Herstell- und Qualitätsaspekte pflanzlicher Extrakte.
Pharm. Unserer Zeit, 2003, 32 (3), 192-201.
(..) Schon aus Sicherheitsgründen müssen vielen Johanniskrautpräparate, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel außerhalb der Apotheke in Drogerien und Supermärkten vertrieben werden, als überflüssig und schädlich für hilfesuchende Menschen angesehen werden. Sie unterscheiden sich von den klinisch geprüften und apothekenpflichtigen Johanniskrautpräparaten nicht nur durch das Fehlen von belastbaren Studiendaten und eine wesentlich niedrigere Dosierung, sondern im Einzelfall – wie es die aktuelle ZL-Studie zeigt – auch in der pharmazeutischen Qualität der eingesetzten Extrakte.
Es ist absolut inakzeptabel und skandalös, dass es in Deutschland Produkte der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel gibt, die mit Ramschextrakten aus China hergestellt werden.
Keine Frage, diese Produkte müssen möglichst rasch vom Markt genommen werden! Gleichzeitig ist die Ablösung der § 109a-Produkte und Neubewertung und Neuregistrierung aller traditionellen pflanzlichen Arzneimittel nach den Kriterien der EU-Richtlinie ausdrücklich zu begrüßen. (..)
Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz
Wissenschaftlicher Leiter des Zentral Laboratoriums Deutscher Apotheker
Marabout