F
Filomena
Guest
Ja, Wohnungstüren in Mehrparteienhäusern müssen aus Brandschutzgründen geschlossen gehalten werden.Hier sind die wichtigsten Punkte:Funktion als Brandabschnitt: Wohnungstüren, die zum Treppenhaus führen, fungieren als Brandschutztüren (meist Klasse T30). Sie sollen im Ernstfall verhindern, dass Feuer und giftiger Rauch aus der Wohnung in den Rettungsweg (Treppenhaus) gelangen.Selbstschließende Mechanismen: Wohnungstüren sind oft mit Selbstschließern ausgestattet, die dafür sorgen, dass die Tür von alleine ins Schloss fällt.Verbot von Keilen: Brandschutztüren dürfen niemals mit Keilen, Steinen oder anderen Gegenständen offen gehalten werden.Ausnahme Feststellanlagen: Nur durch vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassene Feststellanlagen dürfen Brandschutztüren dauerhaft offen stehen, da diese bei Rauchmelderauslösung automatisch schließen.Danke schön für den Tipp. Davon steht in meiner Hausordnung zwar nichts, aber Brandschutz ist schon ein guter Grund.
Quelle: Gemini
Außerdem - die nächste Frage!
Einbruch und Diebstahl!
Wie sieht es versicherungsrechlich aus?