wie regelt ein Aussteiger die Zwangsmitgliedschaft in gesetzl. Krankenkasse

danke für Deine Infos @Kaji,
in der heutigen Zeit dürfte es nicht mehr ganz so einfach sein, seit 1.4.09 gibt es ein neues Gesetz bzgl dieser Zwangsversicherung und die Höhe der Strafzahlungen bei Nichtbefolgung sind ganz ausführlich im Internet zu finden, heute wird nur noch Geld aus uns herausgepreßt, gedroht, prozessiert, unterdrückt ....

Dann hat sich diesbezüglich scheinbar einiges geändert. Wenn Du dennoch angibst, Du bist das nächste Jahr im Ausland - was passiert dann? Dann mußt Du ja nicht den vollen Beitrag zahlen.

Andererseits, wenn sie Strafzahlungen verlangen, Du aber nichts hast - was wollen sie dann tun? Wartet dann das Gefängnis?
 
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Einfache Antwort.

Ja.

Da es sich dabei um ein Bußgeld handelt, also keine private Forderung ist, würde genau Das warten.

Aber warum will dieser Aussteiger bloß unbedingt in Deutschland aussteigen?

Woanders wäre es doch wesentlich wärmer.

Wenn das so ist, hatte ich einst Glück. (dabei war es meine Dummheit, daß ich aus der Krankenkasse geflogen bin, hatte es eigentlich nicht vorgehabt).

Die andere Frage kann ich nicht beantworten..., wer weiß.
 
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