Whg Kűndigung

vor 3 Monaten wird ihr die Wohnung vermietet,
und dann heißt es plötzlich Eigenbedarf?
da muß sich ja sehr überraschend bei den Leuten
etwas an der privaten Situation ergeben haben.

ob der Eigenbedarf nicht nur vorgeschoben ist,
und der eigentliche Grund die Streitigkeiten sind?

in dem Fall könnte sie eine Art Abfindung vorschlagen.
wenn die Leute sie raus haben wollen, bedeutet das für
die Mieterin zusätzliche Kosten, Arbeit und Zeitaufwand.
warum sollte sie das umsonst tun? ist ja nicht zuzumuten.
 
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hat geschrieben wohnt erst seit 3 monaten dort.......
Entschuldigung ich habe zu flüchtig gelesen. Fällt dem VM aber verdammt früh ein. Das geht doch aber dann auch nicht so einfach. Einen Mietvertrag machen nur um den Leerstand zu überbrücken. Das ist doch dem VM schon vorher dann klar gewesen - das ist doch vorsätzlich verkohlen m. E. oder habe ich noch etwas nicht beachtet?
 
vor 3 Monaten wird ihr die Wohnung vermietet,
und dann heißt es plötzlich Eigenbedarf?
da muß sich ja sehr überraschend bei den Leuten
etwas an der privaten Situation ergeben haben.

ob der Eigenbedarf nicht nur vorgeschoben ist,
und der eigentliche Grund die Streitigkeiten sind?

in dem Fall könnte sie eine Art Abfindung vorschlagen.
wenn die Leute sie raus haben wollen, bedeutet das für
die Mieterin zusätzliche Kosten, Arbeit und Zeitaufwand.
warum sollte sie das umsonst tun? ist ja nicht zuzumuten.
Ganz genau, dann muss erst eine angemessene Wohnung gefunden werden und Schadensersatz. Umzugskosten - Installation Küche. Jetzt stelle man sich vor der Mieter lässt sich extra eine Küche einbauen - ganz zu schweigen, dass die Möbel durch einen Umzug nicht schöner werden. Das ist eine Situation, wo ein Anwalt wirklich her muss.
 
Ja was soll ich mich rumstreiten...dann lieber was neues..obwohl ich hier gerade erst vor 3Monaten eingezogen bin.
Was ist mit den Umzugskosten. Fällt es Dir so leicht innerhalb 3Monaten 2 x umzuziehen - da ist zumindest Schadenersatz notwendig. Man kann doch nicht jemanden eine Wohnung vermieten wenn man schon plant selbst dort zu wohnen. Was ist denn noch vorgefallen - 3 Monate erst dort - nur Streitigkeiten - was kommt denn da noch hinzu, dass Du bereitwillig mal eben umziehen willst und nur wissen möchtest ob Du eine neue Bleibe finden wirst?
 
zitat
........muss der Vermieter nicht nur bestimmte Fristen einhalten, sondern auch den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung wählen. Zunächst muss er darauf achten, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht schon bekannt war, als er die Wohnung vermietet hat – ist das der Fall, muss ein Vermieter den Mieter schon bei Vertragsabschluss darauf hinweisen. Verzichtet er auf einen solchen Hinweis, verliert er das Recht, wegen Eigenbedarf zu kündigen........

aus https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html
 
@flimm - sehr guter Link

Dieser Text vor allen Dingen:

ei einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss der Vermieter nicht nur bestimmte Fristen einhalten, sondern auch den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung wählen. Zunächst muss er darauf achten, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht schon bekannt war, als er die Wohnung vermietet hat – ist das der Fall, muss ein Vermieter den Mieter schon bei Vertragsabschluss darauf hinweisen. Verzichtet er auf einen solchen Hinweis, verliert er das Recht, wegen Eigenbedarf zu kündigen. Der Vermieter muss allerdings nicht einschätzen, ob in Zukunft möglicherweise einmal ein Eigenbedarf vorliegen
 
Bin vor 3Monaten eingezogen.Nun ist es so,dass sich die Enkeltochter von ihrem Freund getrennt hat und keine Wohnung findet und deswegen hat der Vermieter(ihr Opa)mir műndlich schon mitgeteilt wegen Eigenbedarf.Damit seine Enkeltochter mit Kind(Urenkel)in die Wohnung kann.Streitigkeiten kam es in den letzten 3Monaten nicht,war alles harmonisch.
 
wie gesagt - in dem Fall - zumindest Mieterschutzbund. Neue Wohnung klar da willst Du eh nicht mehr bleiben - dann soll dann lieber Herr VM mal hübsch Deine Umzugs- und Renovierungsarbeiten übernehmen. So geht das nicht. VM können sich auch nicht alles erlauben. Klagen. Schadenersatzforderungen. Du hast schließlich nicht unerhebliche Kosten. Ganz zu schweigen - Du musst erneut vielleicht Urlaub nehmen für einen Umzug etc. pp.
 
Beim Anwalt habe ich mich auch schon erkundigt und dieser teilte mir mit,dass ich die schriftliche Kűndigung erst einmal abwarten muss,dann ihm zusenden.Damit er schauen kann ob alles ordnungsgemäß ist.Wie gesagt,Streitigkeiten gab es keine.Der Grund ist,dass sich die Enkeltochter vor kurzem getrennt hat.
 
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Hallo

also, ich wäre da auch beim Anwalt und würde das abklären lassen. 3 Monate da wohnen und plötzlich so was...ich glaube ja nicht an Zufälle :D

Klar, muss sich die TE nach was neuem umschauen, nur spielt die Zeit/Geld da eine erhebliche Rolle.
Ist ein Unterschied, ob man 3 Monate Zeit für alles hat oder dann mehr und evtl noch Kostenrückerstattung/Schadensersatz bekommt.

LG
 
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