MangoPapaya
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Der Lebensbereich, in dem einer Angst hat, ist der Lebensbereichbereich, in dem er unehrlich ist.
Der Lebensbereich, in dem er unelhrich ist, ist der Bereich, in dem er riskiert die dann verdiente "Prügel" (entspr. Angst) zu bekommen.
- Das eine ist die Selbstverletzung
=> Angst I Validieren (entsprechende Willens-Annahme) führt zur Selbstverletzung
- Das andere ist die Fremdverletzung
=> Angst II Validieren (entsprechende Willens-Annahme) führt zur Verletzlichkeit
=> Dann kann der Befürchtete Faktor (der Mögliche Bestrafer) das Befürchtete tun.
Im Falle einer Angst I ist das Leiderleben selbst verdient (= selbst erzwungen) und angemessen ( = entspricht dem eigenen Zutun).
Im Falle einer Angst II ist das Leiderleben nicht selbst verdient (= nicht selbst erwzungen) aber angemessen (= entspricht dem eigenen Zutun).
Der Befürchtete Faktor kann legitim (legitimer Bestrafer) oder illegitim (illegitimer Bestrafer) die Fremdverletzung vollziehen.
In Beiden Fällen ist es das "Opfer", das den Bestrafer bemächtigt (mittel Angst-II-Validierung) zu bestrafen.
Prävention besteht also einfach darin, keine Angst II zu validieren (entsprechende Willens-Annahme zu unterlassen)
bzw. wenn sie doch vorliegt, sie doch noch Rechtzeitig zu lösen (entsprechende Willens-Aufgabe durchführen).