Steuererklärung-wenn ich gewerblich angemeldet bin

kiki42

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16. März 2008
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Monschau
Hallo,bin seit April 2008 gewerblich angemeldet ,es ist aber nur in kleines Nebengewerbe .Muß jetzt die Steuererklärung machen .Blicke aber nicht ganz durch was ich in dir Anlage G alles eintragen soll .Vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid und könnte mir helfen .
Vielen Dank schon mal im vorraus .
LG kiki
 
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Hallo,bin seit April 2008 gewerblich angemeldet ,es ist aber nur in kleines Nebengewerbe .Muß jetzt die Steuererklärung machen .Blicke aber nicht ganz durch was ich in dir Anlage G alles eintragen soll .Vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid und könnte mir helfen .
Vielen Dank schon mal im vorraus .
LG kiki


Ja du musst alles angeben musst eine Seperate Steuererklärung machen!

Es heißt eigentlich Kleinunternehmer. Das gilt dann gleichermaßen für Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit. "Kleingewerbe" wird es dann umgangssprachlich beim Gewerbe genannt.

"Kleinunternehmer" bezieht sich aber rechtlich nicht wirklich auf die Größe, sondern auf den Umgang mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Auch ein Kleingewerbe muß angemeldet werden, sonst droht Strafe
der Staat hat nichts zu verschenken, also müsen die Gewinne angegeben werden die Steuer dürfte so bei 600 € liegen
gibst Du die Einnahmen nicht, machst Du dich strafbar.


LG Chris.
 
Hallo kiki42

Blicke aber nicht ganz durch was ich in dir Anlage G alles eintragen soll

Warum rufst du nicht einfach beim Finanzamt an, bzw. gehst hin :confused: Die können doch am kompetentesten helfen... nehme ich mal an. Wenn du bei der Vermittlung deine Steuernummer sagst, wirst du an "deine" Abteilung weiterverbunden.

Liebe Grüsse

lichtbrücke
 
Guten Morgen Kiki,

also in Anlage G trägst du in Zeile 4 deinen Gewinn ein. Wo die Ausgaben hingehören, habe ich noch nicht gefunden. Muss ich selber beim FA anrufen. Meiner Meinung nach auf der Rückseite irgendwo. Aber es ist jedes Jahr der gleiche Kampf.

Es werden deine Ausgaben vom Gewinn abgezogen und der Rest wird auf das Einkommen draufgerechnet und zusammen versteuert. Es ist praktisch zusätzliches Einkommen, was am Ende des Jahres auf dein/euer Einkommen draufgerechnet wird und mit der gesamten Einkommensteuer verrechnet/angerechnet.

:umarmen:
 
Ja du musst alles angeben musst eine Seperate Steuererklärung machen!

Es heißt eigentlich Kleinunternehmer. Das gilt dann gleichermaßen für Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit. "Kleingewerbe" wird es dann umgangssprachlich beim Gewerbe genannt.

"Kleinunternehmer" bezieht sich aber rechtlich nicht wirklich auf die Größe, sondern auf den Umgang mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Auch ein Kleingewerbe muß angemeldet werden, sonst droht Strafe
der Staat hat nichts zu verschenken, also müsen die Gewinne angegeben werden die Steuer dürfte so bei 600 € liegen
gibst Du die Einnahmen nicht, machst Du dich strafbar.


LG Chris.


Hallo das ich das melden muß ist mir klar ,aber ich blicke bei dem Antrag nicht ganz durch .
LG kiki
 
lichtbrücke;1866458 schrieb:
Hallo kiki42



Warum rufst du nicht einfach beim Finanzamt an, bzw. gehst hin :confused: Die können doch am kompetentesten helfen... nehme ich mal an. Wenn du bei der Vermittlung deine Steuernummer sagst, wirst du an "deine" Abteilung weiterverbunden.

Liebe Grüsse

lichtbrücke

Hallo,ja das Finanzamt habe ich angerufen ,die Frau kam mir sehr unfreundlich rüber.Sie meinte ich solle mir einen Steuerberater nehmen .
Sie könnte mir ja nun nicht erklären wie ich was ausfüllen soll.
LG kiki
 
Guten Morgen Kiki,

also in Anlage G trägst du in Zeile 4 deinen Gewinn ein. Wo die Ausgaben hingehören, habe ich noch nicht gefunden. Muss ich selber beim FA anrufen. Meiner Meinung nach auf der Rückseite irgendwo. Aber es ist jedes Jahr der gleiche Kampf.

Es werden deine Ausgaben vom Gewinn abgezogen und der Rest wird auf das Einkommen draufgerechnet und zusammen versteuert. Es ist praktisch zusätzliches Einkommen, was am Ende des Jahres auf dein/euer Einkommen draufgerechnet wird und mit der gesamten Einkommensteuer verrechnet/angerechnet.

:umarmen:

Hallo Ivonne ,ja das ist ja auch mein Problem ,wo schreibe ich die Ausgaben hin .Letztes Jahr müssen es auch noch andere Anträge gewesen sein ,ich glaube die hießen GWS oder so? Heute heißen sie nur noch G .
Aber muß ich dan auch auf diese Anlage G ,mein Einkommen als Arbeitnehmer eintragen ,da ich ja noch als Verkäuferin arbeite ??
LG kiki
 
Du brauchst für dein Gewerbe sowas wie eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben. Zu jedem Posten brauchst du einen Beleg.
Die Ausgaben sind unterteilt in Kategorien, wie Fahrzeugkosten, Raumkosten, bei den Belegen muss erfasst werden, welcher Mehrwertsteuersatz in der Summe drin ist, etc.
Die Dame vom Finanzamt hat recht: da sollte ein Steuerberater ran.
Zumindest ein mal. Im zweiten Jahr kannst du das ja, falls die Posten überschaubar sind, auch selbst machen.
Ich finde, das Geld für den Steuerberater ist gut angelegt: Du vermeidest Ärger und kannst sicher sein, dass alles auf für dich günstigste Weise abgerechnet wird.
Diese Kosten fliessen übrigens wieder als Buchführungskosten in deine Gewerbebilanz.
Allzu locker oder trotzig sollte man das m.E. nicht sehen, denn wenn das Finanzamt argwöhnt, man habe Einnahmen, und man kann das nicht durch einen ordentliche Buchhaltung widerlegen, dann kannst du geschätzt werden und aufgrund dieser Schätzung besteuert.....
In deiner normalen Steuererklärung taucht dann nur das Endergebnis der betrieblichen Abrechnung auf, selbige wird beigefügt ( Anlage zu Anlage X...)

Beste Grüße,
Eva
 
Hallo Kiki,

ich ruf eh morgen beim FA an, dann schreib ich dir, wo du das hinschreiben musst. Mir wurde übrigens gesagt, ich soll bloß keine USt. ausweisen, falls ich mal Quittungen ausstelle, sonst müsse ich immer USt. ausweisen.

Dein Einkommen von der Stelle als Verkäuferin kommt auf die Anlage N. Die Anlage G ist nur für dein Kleinunternehmen/Nebengewerbe.

Eine Aufstellung deiner Einnahmen brauchst du nur vorzeigen, wenn das FA es verlangt. Da reicht ein Zettel, wo du draufschreibst, wer dir was gegeben hat. Solltest du im Jahr 17000 Euro verdient haben, frag nochmal nach. Bei mir wollte noch niemand eine Aufstellung sehen, nur für Ausgaben eine Quittung ist ja klar. Das wird gegengerechnet und gut ist.

Ein Steuerberater ist da glaub ich nicht nötig. Die Zahlen zusammenrechnen, dann die Ausgaben abziehen, das kriegst du noch allein hin, denke ich.

Ich melde mich, wenn ich weiß, wo die Ausgaben hingehören.

:umarmen:
 
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Hallo kiki,

also ich habe in meinen Unterlagen gekramt und habe es letztes Jahr und werde auch dieses Jahr wie folgt vorgehen:

Auf einem Extra-Zettel oder als Exceltabelle machst du eine Einnahme/Überschußrechnung. Das heißt, auf der einen Seite die Einnahmen, andere Seite die Ausgaben. Unter'm Strich bleibt entweder Gewinn oder Verlust über. Für Einkommen über 17000 Euro gibt es dafür ein Extraformular, drunter brauchst du es nicht.

Diesen Gewinn oder Verlust schreibst du in die Zeile 4 auf der Anlage G. Dann bringst du am besten die Steuererklärung persönlich zum FA, denn die schauen gleich drüber (so ist es hier) und wenn was fehlt, schreiben sie es rein oder um.

Ich hoffe, das hilft dir. Wenn dem FA was fehlt, melden die sich eh bei dir. Wichtig ist, dass du jede Ausgabe belegen kannst.

Ich wünsche dir einen schönen Abend. :umarmen:
 
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