Gewerbeschein für Channeling

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In der Zwischenzeit habe ich mit der Fachgruppe Energethiker bei der Wirtschaftskammer telefoniert, und bin endlich an einen kompetenten Methodenvertreter gestoßen, der sich in unserem Gewerbe auskennt. Channeling fällt unter das Gewerbe Energethiker als anerkannte Tätigkeit der Aura-Interpretation. Man muss also ein freies Gewerbe anmelden. Es war eine Odysee zu dieser Information zu kommen. Zwar schreiben die Behörden und die Sozialpartnerschaft Gewerbe vor, aber dann sind diese nicht eindeutig definiert, und sie wissen nicht, worunter es genau fehlt, zumal sich die wenigsten unter Channeling überhaupt etwas vorstellen können, und sich wenn auch nicht damit auseinander setzen wollen, weil sie mit Spiritualität nichts am Hut haben. Ich bin also jetzt ein "Profi" zum Thema Gewerberecht, wer immer einen Rat braucht, kann sich bei mir melden. Ich erspare gerne jemand Anderen die gleiche Odysee, sich durch den Behördendschungel zu kämpfen.
 
Es ist vielleicht interessant zu wissen, dass es in Österreich bereits Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen gibt, die speziell auf Energethiker abgestimmt sind.


Liebe Grüße
 
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