Hallo Kiki,
ich ruf eh morgen beim FA an, dann schreib ich dir, wo du das hinschreiben musst. Mir wurde übrigens gesagt, ich soll bloß keine USt. ausweisen, falls ich mal Quittungen ausstelle, sonst müsse ich immer USt. ausweisen.
Dein Einkommen von der Stelle als Verkäuferin kommt auf die Anlage N. Die Anlage G ist nur für dein Kleinunternehmen/Nebengewerbe.
Eine Aufstellung deiner Einnahmen brauchst du nur vorzeigen, wenn das FA es verlangt. Da reicht ein Zettel, wo du draufschreibst, wer dir was gegeben hat. Solltest du im Jahr 17000 Euro verdient haben, frag nochmal nach. Bei mir wollte noch niemand eine Aufstellung sehen, nur für Ausgaben eine Quittung ist ja klar. Das wird gegengerechnet und gut ist.
Ein Steuerberater ist da glaub ich nicht nötig. Die Zahlen zusammenrechnen, dann die Ausgaben abziehen, das kriegst du noch allein hin, denke ich.
Ich melde mich, wenn ich weiß, wo die Ausgaben hingehören.
Hallo Ivonne ,erst mal lieben Dank für dein Bemühen .
Aber das Finanzamt kann doch nicht von mir verlangen die Namen der Klienten rauszugeben ?
Die Leute die zu mir kommen möchten anonym bleiben ,ich kann die Namen doch nicht rausgeben ??