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aber mal eine andere Frage, wenn Kindern und Jugendliche in Kinder- und Jugendheimen eine Zuzahlung zu Medikamenten vom Taschengeld abgezogen wird, sollte man da hellhörig werden, wenn es um Beruhigungsmittel geht ?
Mir ist nur bekannt, das Kinder und Jugendliche nichts zuzahlen müssen, höchstens, wenn es Privatrezepte sind.
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