Marco in der Türkei

Ramar schrieb:
Ein wesentlicher Punkt ! Die Eltern waren offensichtlich im Nebenzimmer.

Lassen wir die sensationsheischenden Schlagzeilen weg, bleibt bisher nur eines übrig. Marco war offensichtlich in einem Zimmer mit dem sich älter ausgebenden Mädchen. Nicht alleine mit ihr, sondern zwei weitere junge Menschen (ich glaube auf dem Balkon). ALLE, inklusive dem angeblich belästigten Mädchen haben in ihren ersten Aussagen klar bestätigt, es sei so gut wie nichts geschehen. Der das Mädchen untersuchende Gynäkologe bestätigte, eine Vergewaltigung habe nicht stattgefunden. Auch eine 13jährige weiß sehr wohl, wenn sie mit einem Jungen herumschmust, worum es zwischen Männchen und Weibchen geht.
Und dann legt sie sich ins Bett, offenbar mit Marco ??????

Das wird ja immer doller.
Erst waren da 2 weitere junge Menschen dabei, nu die Eltern des Mädchens?
 
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Indigomädchen;1204540 schrieb:
Ich durfte ohne Aufsicht nur eine bestimmte Zeit ausbleiben. Urlaub hin oder her.
Die Eltern sind jung genug um in dieselben Lokale wie ihre Tochter gehen zu können. Also meine Tochter würde in diesem Alter nicht alleine die ganze Nacht wegbleiben dürfen und wenn sie jemanden mitnimmt, würde ich ihn mir doch ansehen. An dieser Stelle hinterfrage ich das Verhältnis von Eltern und Kind.

Ich auch.
Was ich jetzt aber nicht so ganz verstehe: war das Mädchen nun weg die Nacht über oder befand sie sich lediglich im Nebenzimmer der Eltern???
 
Also:

Ich empfinde es als völlig normal (in unserer Gesellschaft!), dass 13-Jährige Mädchen sich für älter ausgeben und gar nicht wissen, was sie damit provozieren!
Und ich empfinde es auch als völlig normal, dass 17-Jährige Jungs (in unserer Gesellschaft!) scharf werden, wenn sie mit einem 15-Jährigen Mädchen (das hat er ja glauben müssen!) im Bett liegen, dass sie attraktiv finden! Wenn sogar erwachsene Männer (auch jenseits der 30) neben einer (für sie) attraktiven Frau nicht schlafen können - und die Frau mit ihren Händen am Schlafen hindern, ist das bei einem 17-Jährigen für mich kein bisschen verwunderlich!

Aber mit 13 weiss man das natürlich noch nicht (wenn sie denn geschlafen hat)! Und mit 15 hätte sie sich vielleicht besser vorgesehen! Aber 15 ist sie ja noch nicht!

LG
Ahorn
 
Ich würde auch nicht darüber lachen, wenn ich eindeutige Beweise für Irgendwas vorliegen hätte, Ramar. Aber Forumsgezänke wird den Jüngling auch nicht nachhause holen.
Hinsichtlich der Abtreibung haben wir glaubwürdige Belege, daß 46 Millionen Kinder getötet werden, im Jahr. Mir reicht das, um meinen Unmut darüber auszudrücken. Im Falle Marco haben wir jene Grundlage, daß es sicher keine Vergewaltigung war und damit die U-Haft alleine schon nicht gerechtfertigt ist.
Ich glaube nicht, daß man mir Voreingenommenheit unterstellen kann.
Das wird ja immer doller.
Erst waren da 2 weitere junge Menschen dabei, nu die Eltern des Mädchens
Die Eltern sollen im Nebenzimmer des Hotels gewesen sein und je nach Quelle ist die Rede von einem Engländer oder dem Engländer und einem weiteren Mädchen. Der Engländer steht mit Sicherheit fest.

Am 21. Juni schrieb Marco einen Brief an das Mädchen (kleiner Auszug):
Ich vermisse mein ganzes Leben, und ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe. Ich wusste nicht, dass Du erst 13 Jahre alt bist. Das hättest Du mir sagen sollen. In der Disco an dem Abend hast Du mir gesagt, dass Du schon 15 Jahre alt bist, und ich habe Dir geglaubt. Ich bitte Dich und Deine Eltern dringend, den zuständigen Behörden zu erzählen, was wirklich passiert ist und die Anzeige zurückzuziehen.
Ich möchte nur mein vorheriges Leben leben. Bitte denk darüber nach, ob Du mit dem Gedanken leben kannst, dass ich hier im Gefängnis zugrunde gehen werde.​
(der ganze Brief im "Spiegel")

Auslösend war die Mutter Charlottes: Nach allem, was man über diese Mutter weiß, ist sie eine extrem fromme Christin, für die es offenbar eine fürchterliche Katastrophe war, daß ihre Charlotte mit 13 Jahren einen sexuellen Kontakt hatte. Der Verdacht liegt sehr nahe , daß die Mutter den Vorfall nur dann mit ihrem Weltbild, dem religiösen Selbstverständnis ihrer Familie und auch mit deren Ansehen vereinbaren kann und konnte, wenn sie ihn als eine sexuelle Aggression durch Marco Weiss sah; ihn jedenfalls so darstellte.

Der Arzt Levent Hekim hatte Charlotte unmittelbar nach dem Vorfall gynäkologisch untersucht. Es wurde auch der junge Mann befragt, der zu der betreffenden Zeit in dem Apartment anwesend war, sich aber auf den Balkon begeben hatte.

Levent Hekim (58), der die 13-jährige Britin Charlotte nach jener Nacht untersucht hat, hat keine Anzeichen für eine Vergewaltigung des Mädchens gefunden. Er schilderte, was sich damals ereignet hat.
Demnach war Charlotte mit ihrer Mutter zunächst beim Hotelarzt. Der habe sich für nicht zuständig erklärt und die Mutter an das Krankenhaus verwiesen. Dort sei das Mädchen ganz entspannt gewesen. Die Frage, ob ihr Gewalt angetan worden sei, habe sie verneint. Sie habe Marco selbst eingeladen, gab der Arzt die Aussage wieder.
Der junge Mann, der sich während des Vorfalls auf dem Balkon des Appartments aufgehalten hatte, sagte ähnlich aus: Er hätte nichts von einem "Gerangel" mitbekommen, und Charlotte sei nach dem Vorfall ganz entspannt gewesen.
Offensichtlich hat es in beiderseitigem Einvernehmen Petting gegeben, und dabei hat Marco einen Samenerguß gehabt.

Der Rechtsexperte Stefan Kirchner schrieb im "German Law Journal":
Wenn Marco Weiss hinsichtlich des Alters von Charlotte im Irrtum war, dann kann er nicht verurteilt werden. Wenn sie den sexuellen Handlungen zugestimmt hat, dann kann Marco nicht verurteilt werden. Nach deutschem Recht.
Das zweite - daß Charlotte einverstanden war - ist durch die Aussagen des Arztes und des jungen Engländers (der im Zimmer-Balkon war) belegt. Das erste - daß er der Meinung was, sie sei fünfzehn - sagt Marco Weiss selbst aus; und es dürfte ihm schwer zu widerlegen sein.




L.G.

Ramar
 
Habe jetzt den ganzen thread durchgelesen und kann eigentlich nur noch zustimmen, was Ramar + andere schon sagten:

1. Fällt auf, daß alle (Marco, Charlotte und der andere Junge, der dabei war) einvernehmlich zu Anfang aussagten, es sei nichts geschehen, was Charlotte nicht gewollt hätte und daß erst HINTERHER Charlotte ihre Aussage änderte. Für mich ganz offensichtlich, daß das unter Einfluß der Mutter zustande kam.

2. Fällt auf, daß Charlotte die halbe Nacht (mit 13 Jahren) in der Türkei in einer Diskothek zubrachte, danach 2 Jungen (!) mit auf ihr Zimmer nahm (da braucht mir auch keiner erzählen, sie wüßte als pubertierender Teen nicht, was das bedeutet und sie hätte nur ihre Barbies zeigen wollen, die sind heute mit 13 alle weiter als wir früher) und die Eltern es wohl nicht für nötig hielten nach ihrer Tochter zu schauen? Sich dann aber danach moralisch anklagend hinstellen, obwohl die Tochter ZUVOR noch was ganz anderes aussagte?

Sorry, was Marco vorgeworfen wird, stinkt bis zum Himmel!!!
Für mich sieht das ganz stark danach aus, als wenn Charlotte im Nachhinein ihre Aussage änderte, damit ihre überfromme Mutter endlich Ruhe gibt und in ihrem Töchterchen das süße, kleine, unschuldige und keusche Opfer sehen kann statt eine 13jährige die sich für 15 ausgab, erste sexuelle Erfahrungen sammeln wollte und somit nicht den frommen Vorstellungen der Mutter entsprechen wollte....(ganz normales Verhalten in dem Alter!)

Und so ganz nebenbei: Wer redet schon von verletzter Aufsichtspflicht, wenn man über eine Vergewaltigung reden kann...?

Meine ganz persönliche Meinung dazu...:morgen:
 
Hinsichtlich der Abtreibung haben wir glaubwürdige Belege, daß 46 Millionen Kinder getötet werden, im Jahr. Mir reicht das, um meinen Unmut darüber auszudrücken. Im Falle Marco haben wir jene Grundlage, daß es sicher keine Vergewaltigung war und damit die U-Haft alleine schon nicht gerechtfertigt ist.
Ich glaube nicht, daß man mir Voreingenommenheit unterstellen kann.

Ich schrieb:
Unsachlichkeit führt zur Voreingenommenheit, was wiederum keine effiziente Lösung bringen dürfte.
Das ist eine sachliche Aussage und kein direkter Bezug.

Die Eltern sollen im Nebenzimmer des Hotels gewesen sein und je nach Quelle ist die Rede von einem Engländer oder dem Engländer und einem weiteren Mädchen. Der Engländer steht mit Sicherheit fest.
Irgend ein Engländer womöglich, aber die Eltern.....?
Warum sollten die Eltern im Nebenzimmer gewesen sein und nichts dagegen unternommen haben? Und anschließend diese Klage? Das reimt sich nicht ganz. Eine streng christliche Mutter wäre sofort aktiv geworden.

Wenn Aussagen sich widersprechen, ist das vor Gericht schon mal kein gutes Omen. Jeder Richter würde da erstmal hellhörig werden.

Am 21. Juni schrieb Marco einen Brief an das Mädchen (kleiner Auszug):
Ich vermisse mein ganzes Leben, und ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe. Ich wusste nicht, dass Du erst 13 Jahre alt bist. Das hättest Du mir sagen sollen. In der Disco an dem Abend hast Du mir gesagt, dass Du schon 15 Jahre alt bist, und ich habe Dir geglaubt. Ich bitte Dich und Deine Eltern dringend, den zuständigen Behörden zu erzählen, was wirklich passiert ist und die Anzeige zurückzuziehen.
Ich möchte nur mein vorheriges Leben leben. Bitte denk darüber nach, ob Du mit dem Gedanken leben kannst, dass ich hier im Gefängnis zugrunde gehen werde.​
(der ganze Brief im "Spiegel")
Das mag stimmen. 15 Jahre jung ist jedoch immer noch minderjährig und abhängig von den jeweiligen Gesetzen der Türkei, wie sie auf die Aussage reagieren werden.
Die Hauptrolle spielt dabei die Anklage seitens der Eltern des Mädchens. Solange sie die Anklage weiterführen und auch noch Gesetzeslücken in der türkischen Rechtssprechung finden, hat das Gericht keine andere Wahl, als die Verhandlung zu führen.
Ich denke, dass ihre Anwälte die türkische Rechtssprechung bestens kennen werden und sie auch gegen Marco anwenden.

Auslösend war die Mutter Charlottes: Nach allem, was man über diese Mutter weiß, ist sie eine extrem fromme Christin, für die es offenbar eine fürchterliche Katastrophe war, daß ihre Charlotte mit 13 Jahren einen sexuellen Kontakt hatte. Der Verdacht liegt sehr nahe , daß die Mutter den Vorfall nur dann mit ihrem Weltbild, dem religiösen Selbstverständnis ihrer Familie und auch mit deren Ansehen vereinbaren kann und konnte, wenn sie ihn als eine sexuelle Aggression durch Marco Weiss sah; ihn jedenfalls so darstellte.
Gerade deshalb dürfte sie wohl kaum nebenan gewesen sein.

Der Arzt Levent Hekim hatte Charlotte unmittelbar nach dem Vorfall gynäkologisch untersucht. Es wurde auch der junge Mann befragt, der zu der betreffenden Zeit in dem Apartment anwesend war, sich aber auf den Balkon begeben hatte.

Levent Hekim (58), der die 13-jährige Britin Charlotte nach jener Nacht untersucht hat, hat keine Anzeichen für eine Vergewaltigung des Mädchens gefunden. Er schilderte, was sich damals ereignet hat.
Demnach war Charlotte mit ihrer Mutter zunächst beim Hotelarzt. Der habe sich für nicht zuständig erklärt und die Mutter an das Krankenhaus verwiesen. Dort sei das Mädchen ganz entspannt gewesen. Die Frage, ob ihr Gewalt angetan worden sei, habe sie verneint. Sie habe Marco selbst eingeladen, gab der Arzt die Aussage wieder.
Der junge Mann, der sich während des Vorfalls auf dem Balkon des Appartments aufgehalten hatte, sagte ähnlich aus: Er hätte nichts von einem "Gerangel" mitbekommen, und Charlotte sei nach dem Vorfall ganz entspannt gewesen.
Offensichtlich hat es in beiderseitigem Einvernehmen Petting gegeben, und dabei hat Marco einen Samenerguß gehabt.

Der Rechtsexperte Stefan Kirchner schrieb im "German Law Journal":
Wenn Marco Weiss hinsichtlich des Alters von Charlotte im Irrtum war, dann kann er nicht verurteilt werden. Wenn sie den sexuellen Handlungen zugestimmt hat, dann kann Marco nicht verurteilt werden. Nach deutschem Recht.
Mag sein, aber in der Türkei werden sie wohl kaum nach deutschem Recht urteilen. Wir urteilen hier auch nicht bei Gericht nach dem türkischen Recht.
Tatsache bleibt, dass es da Kläger gibt, die halt klagen und das türkische Gericht die Klage nach ihrem Recht weiterverfolgen muss solange es Kläger gibt.

Das zweite - daß Charlotte einverstanden war - ist durch die Aussagen des Arztes und des jungen Engländers (der im Zimmer-Balkon war) belegt. Das erste - daß er der Meinung was, sie sei fünfzehn - sagt Marco Weiss selbst aus; und es dürfte ihm schwer zu widerlegen sein.

15 ist immer noch minderjährig. Wie würde ein deutscher Richter wohl auf diese Aussage reagieren, wenn die Erziehungsberechtigten wegen sexueller Belästigung klagen? In Deutschland ist man ab 16 rechtlich mündig, also strafbar. Demnach wäre Marco für seine Tat nach dem Jugendgericht verantwortbar; aber eine 13 Jährige, die sich für 15 ausgibt, gilt selbst dann als minderjährig.

Das sind aber alles Spekulationen. Im Endeffekt gilt die Rechtssprechung des jeweiligen Landes, in dem die Tat vollzogen wurde und die Tatsache, dass es nun mal Kläger gibt, die was anderes behaupten.
Es bleibt also abzuwarten, wie die Gerichte vor Ort entscheiden und welche Beweislage sie für ihre Entscheidungen vorweisen werden.
 
In Deutschland darf man - wenn man über 18 ist, keine Personen unter 16 Jahren verführen. Den genauen Paragrafen kann ich leider nicht nennen (das wurde mal für die Schwulen angeglichen, an die Diskussion kann ich mich noch erinnern).
Da Marco 17 ist - und dachte, Charlotte sei 15, hat er sich nach deutschem Recht nicht strafbar gemacht! Woher soll er denn die türkische Rechtssprechung kennen? Vor allem, wenn er mit einer Europäerin was anfängt, dann rechnet er doch nicht damit, in der Türkei eingebuchtet zu werden!
 
Ab dem 16 Lebensjahr ist in DE jeder Bürger für seine Taten verantwortlich.
Zwischen 16 und 18 ist das Jugendgericht für die Fälle verantwortlich; danach das normale Strafgericht.

Vor ein paar Jahren wurde von einigen Kindern und Jugendlichen irgend wo im Süden ein Obdachloser im Wald totgeprügelt. Das war ganz entsetzlich. Der Obdachlose wollte die Waldhütte für die Kinder nicht räumen, weil er im Winter keine andere Bleibe hatte. Die Kinder waren zwischen ca. 5 bis 16 Jahre alt. Seither ist sogar im Gespräch, das Alter für die Strafbarkeit weiter runterzukürzen.
 
Trotzdem darf ein 17-JÄhriger nach deutschem Recht mit einer 15-Jährigen schlafen, ohne sich strafbar zu machen! Das ist Gesetz! Zumindest in Deutschland!
Mit 18 darf er das nicht mehr! Auch das ist Gesetz!
Marco hat sich dem deutschen Recht entsprechend verhalten, weil er glaubte, dass sie 15 ist!
 
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Steht das wo geschrieben?

Lieblingsspruch der deutschen Gerichtbarkeit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Das wäre ja sonst ein gefundenes Fressen für jeden, der vor Gericht stünde.
 
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