G
Galahad
Guest
Ab dem 16 Lebensjahr ist in DE jeder Bürger für seine Taten verantwortlich.
Zwischen 16 und 18 ist das Jugendgericht für die Fälle verantwortlich; danach das normale Strafgericht.
Das ist nicht ganz korrekt.
In D. bist Du ab dem 14 Lebensjahr strafmündig.