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BVG: Rechte Spinner dürfen als Spinner bezeichnet werden
Deine Vermutung ist grottenfalsch, benutze zwar höchst selten einen Smiley, aber wenn ich es ironisch gemeint hätte, würde ich diesen da genommen haben!
Deine Vermutung ist grottenfalsch, benutze zwar höchst selten einen Smiley, aber wenn ich es ironisch gemeint hätte, würde ich diesen da genommen haben!
Wenn es der Redefreiheit dient, dann ist es begrüßenswert. Hätte wirklich nicht erwartet, dass es einmal höchstrichterlich erlaubt werden würde, den Verfassungsschutz zu beleidigen.
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