Berufsbild Energetiker und die Grenzen des Tätigkeitsbereichs

Stimmt, war mein Fehler. I.d.R. schaue ich vorher nach, wo derjenige wohnt, hab ich wohl versäumt. War wohl Kapitalverbrechen... :rolleyes:

Mit dem Aufstieg brauchst du mir gar nicht zu kommen. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole... Es darf sich auch jeder selber informieren, bevor er einen Energetiker konsultiert. Thema Eigenverantwortung. Und letztendlich sagt es nicht wirklich etwas über fachliches und zwischenmenschliches Können etwas aus, ob nun eine Prüfung abgelegt wurde oder nicht. Gibt Ärzte, die haben jahrelang studiert, ihren Titel rechtsmässig erworben und sind trotzdem zum "am Mond schiessen".

Lichtpriester

Genau das ist es was ich hier einfach tue, informieren.
Wenn das hier auch nur ein Mensch liest bevor er sich gutgläubig einem "Energetiker"(ist 18Jahre alt, zum Amt gegangen und hat das freie Gewerbe "Energetiker" angemeldet) anvertraut bin ich schon happy.
 
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Babylon schrieb:
Genau das ist es was ich hier einfach tue, informieren.
Wenn das hier auch nur ein Mensch liest bevor er sich gutgläubig einem "Energetiker"(ist 18Jahre alt, zum Amt gegangen und hat das freie Gewerbe "Energetiker" angemeldet) anvertraut bin ich schon happy.

Diese Ansicht kann unter Umständen ein sehr böses Vorurteil sein.

Lichtpriester
 
Diese Ansicht kann unter Umständen ein sehr böses Vorurteil sein.

Lichtpriester

...oder einfach einmal eine brauchbare Information im Esoterikbereich.

Dass einfach einjeder das freie Gewerbe zum Energetiker anmelden kann, erzählen kann was er will und man dafür nichtmal eine Ausbildung braucht.

Geht dir wohl ziemlich gegen den Strich, dass ich das den Leuten hier so zugänglich mache, ich verstehs eh.
 
@Babylon,
es gibt ja auch psychologische Berater die vorgeben sich in Therapie auszukennen. Was denkst Du darüber?
 
Berufsbild Energetiker


Die Ausübung des Berufes umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf das wissenschaftlich derzeit noch nicht erfassbare Energiefeld, das alles umgibt und durchdringt, beziehen und schließt jede Form von Lebensenergie, Energielenkung und Energiefluss mit ein.


Die Hilfestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Die Erhebung des energetischen Zustands durch Erfassung der Vorgeschichte der KlientInnen.

2. Die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Blockaden, Fülle- oder Leerezuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems.

3. Die Beurteilung der in Punkt 2. angeführten Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel wie z.B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc. (siehe Anhang).

4. Die Anwendung der im Anhang genannten, energetischen Methoden einschließlich der Anwendung energetischer Substanzen (z.B. Blütenessenzen und andere komplementärmedizinische Substanzen im Sinne des § 1 Abs 3 Z 9 Arzneimittelgesetz, die keine Arzneimittel sind und nicht unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBl I Nr. 13/2006) fallen).

5. Die Zuführung, der zur Selbstheilung benötigten Energien, bzw. die Zuführung, Lenkung oder Ableitung der Energien, um eine Wiederherstellung der körperlichen und energetischen Ausgewogenheit und die damit verbundene Verbesserung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens zu erreichen.

6. Die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit den im Anhang genannten, energetischen Methoden.

7. Die Empfehlung bzw. Herstellung energetischer Substanzen und Behelfe zur Abgabe an die KlientInnen, sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen.

Grenzen des Tätigkeitsbereiches

Von der Ausübung des Berufes sind alle Tätigkeiten ausgeschlossen, die in den Vorbehaltsbereich reglementierter Gewerbe oder freier Berufe fallen.

Insbesonders ist zu beachten:

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt. Diese fallen in den Vorbehaltsbereich des ärztlichen Berufes, der gemäß § 2 Abs 2 Ärztegesetz wie folgt definiert ist:

„Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen

Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar

für den Menschen ausgeführt wird, insbesondere

1. die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind;

2. die Beurteilung von in Z1 angeführten Zuständen bei Verwendung medizinisch- diagnostischer Hilfsmittel;

3. die Behandlung solcher Zustände (Z1);

4. die Vornahme operativer Eingriffe einschließlich der Entnahme oder Infusion von Blut;

5. die Vorbeugung von Erkrankungen;

6. die Geburtshilfe sowie die Anwendung von Maßnahmen der medizinischen Fortpflanzungshilfe;

7. die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und medizinisch-diagnostischen

Hilfsmitteln;

8. die Vornahme von Leichenöffnungen.“

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Durchführung von individueller Beratung, Coaching und Betreuung von Menschen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsthemen, beruflichen Themen, Lebensabschnittsthemen, persönlichen und sozialen Beziehungen sowie Kommunikationsthemen im Sinne des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung berechtigt, deren fachgerechte Durchführung die Erbringung des in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung (BGBl.II Nr. 140/2003 idF BGBl. II Nr. 112/2006) angeführten Befähigungsnachweis voraussetzt.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zur bewussten und geplanten Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden berechtigt. Die fachgerechte Durchführung der Psychotherapie erfordert die Ausbildung zum Psychotherapeuten, die durch das Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990 idF BGBl. I Nr. 98/2001) geregelt ist.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zu Tätigkeiten berechtigt, die dem physiotherapeutischen Dienst zuzuordnen und durch das MTD-Gesetz geregelt sind. Dazu zählen gemäß § 2 Abs 1 MTD-Gesetz insbesondere alle Arten von Bewegungstherapie, manuelle Therapie der Gelenke, Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen, Ultraschalltherapie, Atemtherapie, alle elektro-, thermo-, photo-, hydround balneotherapeutischen Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsverfahren.

• Die gewerbliche Tätigkeit der HumanenergetikerInnen schließt insbesondere auch alle Tätigkeiten aus, die den reglementierten Gewerben der Massage und der Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten sind. Dazu zählen auch Massagetechniken, die mit Shiatsu oder Akupressur vergleichbar sind, oder solche Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe oder dem Kosmetik-Gewerbe vorbehaltene Kenntnisse der Hygiene erfordern.

Ebenso ist laut § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

unter anderem Folgendes zu berücksichtigen:

„Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.

Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere

1. zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;

2. Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;

3. Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen.“

„Es ist verboten, beim Inverkehrbringen oder in der Werbung einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.“

Sinngemäß gelten diese Aussagen auch für Kosmetika, wie z.B. Massageöle usw..

Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG

Auf Lebensmittel ist neu, dass man keine nicht wissenschaflich bewiesene Dinge schreiben darf, dh. das war vorallem wegen Milchprodukten früher ein Problem wie dem Probiotiktrend und dergleichen.
 
Auf Lebensmittel ist neu, dass man keine nicht wissenschaflich bewiesene Dinge schreiben darf, dh. das war vorallem wegen Milchprodukten früher ein Problem wie dem Probiotiktrend und dergleichen.

Ihr könnts hier weiterhin versuchen abzulenken was ihr wollt´s, darum geht´s hier eigentlich:

Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
 
Ihr könnts hier weiterhin versuchen abzulenken was ihr wollt´s, darum geht´s hier eigentlich:

Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
Offiziell anerkannt sind nur die Berufe wo auch dem Berfufsbildungsreglement nachgewiesen sind, dh. es darf sich zwar jeder irgendwas nennen, ... .
Aber es gibt auch geschützte Berufe wo international anerkannt sind, dh. es gibt klare Richtlinien und was keine offizielle Berufsbezeichnung ist, ist auch nicht gestezlich geschützt und darf auch jeder tragen. Für den Bereich Medizin, Therapie etc., sind nur geschützte Berufe zulässig,... .
 
wer sich einem energetiker anvertraut, hat gute gründe dafür.
andere vertrauen lieber einem arzt, der ihnen die verantwortung abnimmt.
wer zu einem energetiker geht, will es genauer wissen.

lg winnetou:)
 
Werbung:
wer sich einem energetiker anvertraut, hat gute gründe dafür.
andere vertrauen lieber einem arzt, der ihnen die verantwortung abnimmt.
wer zu einem energetiker geht, will es genauer wissen.

lg winnetou:)

Manchem wird dieseer ideologische Kack nie zu blöde. Mir egal. Wer jemanden, der für seine Tätigkeit keinerlei Qualifikationen braucht jemanden vorzieht, der schon in seiner Schulzeit bewiesen hat, dass er nicht blöde ist, 6 Jahre ein höchst anspruchsvolles Studium mit zwei Staatsexamina + mehrjähriger Fachweiterbildung vorzieht + sich kontinuierlich weiterbildet, weit breitere Erfahrung hat usw. soll dies halt tun.
 
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