Stammeinlage in einer Gmbh wären
Alle einbezahlten Einlagen zusammen (also Bar- und Sacheinlagen) müssen in der Summe mindestens 17.500 Euro betragen. Nimmt ein Unternehmer die Gründungsprivilegierung in Anspruch, ist die Einlage zwingend als Bareinlage mit einer Mindesthöhe von 5.000 Euro zu entrichten.
Für mich sieht es so aus ,das dein Chef wohl pleite ist und hat sich überlegt die Kosten zur Gründung evtl. einer GmbH und die laufenden Kosten einer Firma für sich so gering wie möglich zu halten.
Als gleichberechtigter Miteigentümer bist du also mit in der Haftung wenns nicht läuft.
In anderen Threads von dir hast du ja immerwieder bemängelt das du Überstunden schieben musst ,was dich sehr belastet hast.
Wenn du aber dann Chef werden solltest ,fährst du dann weiter mit oder wird zusätzlich ein Fahrer eingestellt und du sitzt dann am Schreibtisch oder wie verstehe ich das alles.
L.G.