K
~Kaji~
Guest
Leider gibt es mittlerweile Zwangsanmeldungen, wo man nichts gegen unternehmen kann - oder zumindest nicht viel
Wie funktioniert das? Oder: wie kann sowas funktionieren?
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Leider gibt es mittlerweile Zwangsanmeldungen, wo man nichts gegen unternehmen kann - oder zumindest nicht viel
Wie funktioniert das? Oder: wie kann sowas funktionieren?
Die schicken Dir einfach eine Anmeldebestätigung (obwohl Du Dich nie angemeldet hast) und die erste Zahlungsaufforderung.

auch das ist ein nur Versuch. Solange ich nichts unterschrieben habe und mich auch nicht angemeldet habe, brauche ich nicht auf eine Zahlungsaufforderung reagieren. Ganz einfach.
Leute, lasst euch nicht verkackeiern!
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Was man dabei nicht vergessen sollte, ist folgendes :Ganz so einfach ist es leider nicht. Gegen die Zahlungsaufforderungen kannst Du nichts machen, bis auf Rundablage aber wenn der Gebührenbescheid kommt, musst Du dagegen widersprechen und das fristgerecht. Ist ne Riesen-Schweinerei, aber Du bist dann erstmal wirklich angemeldet nach dieser Zwangsanmeldung.
Was man dabei nicht vergessen sollte, ist folgendes :
Mit dem Widerspruch (Am besten schon damit auf die Zahlungsaufforderung so reagieren) automatisch auch mal androhen, alle weiteren entstehenden kosten die dann bei dir dadurch anfallen - einzuklagen. Mit Anwalt.
Das wird teuer - für die.
Da kneifen die nämlich bereits.
Das klappt auch übrigens - bei diesen Abmahnfreaks
So, und dann Obacht, weil eben der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Darauf wird auch in der Belehrung hingewiesen. Das heißt der Betrag ist trotzdem fällig.
Ein weiteres Problem ist eben, dass sich die GEZ Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen kann, ohne der Gerichtsweg zu gehen.
Ich weißDas ist ja das Problem, dass Du gegen die Zahlungsaufforderung keinen Widerspruch einlegen kannst, sondern erst gegen den Gebührenbescheid.
Du kannst nichts mehr tun, als die Zahlungsaufforderungen erstmal hinzunehmen und nicht zu reagieren. oder mal nachfragen, wer Dich denn eigentlich angemeldet hat.
Legst Du dagegen Widerspruch ein, erklären sie Dir im nächsten Schreiben, dass Du dagegen keinen Widerspruch einlegen kannst und bitten Dich wieder höflich um Zahlung. Als "Normalsterblicher" schnallt man das halt nicht, was das ganze Amtsdeutsch und die §§ sollen.
Das ist doch Egal - DU gehst den aber, zu deren Lasten.Ein weiteres Problem ist eben, dass sich die GEZ Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen kann, ohne der Gerichtsweg zu gehen.
der 3. Brief kam mit einer Drohung....
anmelden oder nicht?
wozu anmelden, wenn ich kaum Fern sehe?
kann man die NDR-Sender sperren lassen?
Ich hab kein Radio zuhause, nur eines im Auto, mit dem ich auch selten fahre.
was mach ich jetzt?
der normale deutsche michel versteht das leider nicht...Ich teile denen sowas ebenfalls im gedrechselten Beamtendeutsch mit - weil die verstehen das.
Wenn du (schon da) nicht reagierst - bist du im Zugzwang.
Wenn du aber reagiert - indem du selbst agierst, also selbst schon deine Rechte geltend machst - Müssen die sich schon mal (ebenfalls vorsorglich) überlegen, ob die sich darauf einlassen wollen. Damit sind die jetzt im Zugzwang und wissen gleichzeitig, das sie es da nicht mit einem *normalen dummDeutschen michel* (damit will ich keinen persönlich beleidigen) zu tun haben. Denn das Schreiben ist dann bereits existent, das können die im Nachhinein nicht verleugnen - egal ob die das zu dem Zeitpunkt anerkennen oder nicht.
kannst auch unterschreiben solang du den richtigen zusatz dran hast....Von mir existiert da nirgendwo bei denen eine eigenhändige unterschrift.
Also kann mir auch nix passieren.
Das dumme Drohgeschwätz zieht bei mir nicht.