Zwangsanmeldung GEZ

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Die schicken Dir einfach eine Anmeldebestätigung (obwohl Du Dich nie angemeldet hast) und die erste Zahlungsaufforderung.

auch das ist ein nur Versuch. Solange ich nichts unterschrieben habe und mich auch nicht angemeldet habe, brauche ich nicht auf eine Zahlungsaufforderung reagieren. Ganz einfach.

Leute, lasst euch nicht verkackeiern!


:tomate:
 
auch das ist ein nur Versuch. Solange ich nichts unterschrieben habe und mich auch nicht angemeldet habe, brauche ich nicht auf eine Zahlungsaufforderung reagieren. Ganz einfach.

Leute, lasst euch nicht verkackeiern!


:tomate:

Ganz so einfach ist es leider nicht. Gegen die Zahlungsaufforderungen kannst Du nichts machen, bis auf Rundablage aber wenn der Gebührenbescheid kommt, musst Du dagegen widersprechen und das fristgerecht. Ist ne Riesen-Schweinerei, aber Du bist dann erstmal wirklich angemeldet nach dieser Zwangsanmeldung.
 
Ganz so einfach ist es leider nicht. Gegen die Zahlungsaufforderungen kannst Du nichts machen, bis auf Rundablage aber wenn der Gebührenbescheid kommt, musst Du dagegen widersprechen und das fristgerecht. Ist ne Riesen-Schweinerei, aber Du bist dann erstmal wirklich angemeldet nach dieser Zwangsanmeldung.
Was man dabei nicht vergessen sollte, ist folgendes :

Mit dem Widerspruch (Am besten schon damit auf die Zahlungsaufforderung so reagieren) automatisch auch mal androhen, alle weiteren entstehenden kosten die dann bei dir durch diese Zwangsanmeldung (das besonders betonen) anfallen - einzuklagen. Mit Anwalt.
Das wird teuer - für die, weil du es im Vorfeld schon angekündigt hast und im Ernstfall du dich auf diese Aussage berufen kannst - Sollten die es doch so weit treiben.
Da kneifen die nämlich bereits. :rolleyes:

Das klappt übrigens auch hervorragend bei diesen Abmahnkanzeleien.

Sofort mit sowas reagieren - Garnicht reagieren bringt DICH ja in Zugzwang.
So stellst du nämlich im Gegenzug deine Bedingung auf, wenn sie meinen sie müßten dich zu was zwingen - zwingst du eben auch.
 
Was man dabei nicht vergessen sollte, ist folgendes :
Mit dem Widerspruch (Am besten schon damit auf die Zahlungsaufforderung so reagieren) automatisch auch mal androhen, alle weiteren entstehenden kosten die dann bei dir dadurch anfallen - einzuklagen. Mit Anwalt.
Das wird teuer - für die.
Da kneifen die nämlich bereits.
Das klappt auch übrigens - bei diesen Abmahnfreaks


Das ist ja das Problem, dass Du gegen die Zahlungsaufforderung keinen Widerspruch einlegen kannst, sondern erst gegen den Gebührenbescheid.
Du kannst nichts mehr tun, als die Zahlungsaufforderungen erstmal hinzunehmen und nicht zu reagieren. oder mal nachfragen, wer Dich denn eigentlich angemeldet hat. :D
Legst Du dagegen Widerspruch ein, erklären sie Dir im nächsten Schreiben, dass Du dagegen keinen Widerspruch einlegen kannst und bitten Dich wieder „höflich“ um Zahlung. Als "Normalsterblicher" schnallt man das halt nicht, was das ganze Amtsdeutsch und die §§ sollen.

Irgendwann kommt dann ein Gebührenbescheid, meist schon mit Vollstreckungsandrohung und auf dem befindet sich auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen dann Widerspruch einlegen und nicht die Frist versäumen, denn die sind wohl oft zurückdatiert!!!

Der Wisch sieht so aus:

http://img215.*************/img215/2426/gezjh4.jpg

und auf der Rückseite dann die Rechtsbehelfsbelehrung

http://img221.*************/img221/8485/geziiwy5.jpg

So, und dann Obacht, weil eben der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Darauf wird auch in der Belehrung hingewiesen. Das heißt der Betrag ist trotzdem fällig.

Ein weiteres Problem ist eben, dass sich die GEZ Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen kann, ohne der Gerichtsweg zu gehen.


§ 80

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur


1.
bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,



Um die aufschiebende Wirkung herzustellen ist in diesen Fällen zunächst ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der den Bescheid erlassenden Behörde zu stellen, es sei denn die Vollstreckung droht. Dann wäre der Antrag beim Verwaltungsgericht zu stellen.
 
So, und dann Obacht, weil eben der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Darauf wird auch in der Belehrung hingewiesen. Das heißt der Betrag ist trotzdem fällig.

das ist ja der gleiche käse wie bei der abmeldung....
solang du keine bestätigung der abmeldung von der gez hast mußt weiter zahlen!! ;)

Ein weiteres Problem ist eben, dass sich die GEZ Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen kann, ohne der Gerichtsweg zu gehen.

danke, das wußte ich noch nicht
wie ist denn das gesetzlich geregelt?

gruß
 
Das ist ja das Problem, dass Du gegen die Zahlungsaufforderung keinen Widerspruch einlegen kannst, sondern erst gegen den Gebührenbescheid.
Du kannst nichts mehr tun, als die Zahlungsaufforderungen erstmal hinzunehmen und nicht zu reagieren. oder mal nachfragen, wer Dich denn eigentlich angemeldet hat. :D
Legst Du dagegen Widerspruch ein, erklären sie Dir im nächsten Schreiben, dass Du dagegen keinen Widerspruch einlegen kannst und bitten Dich wieder „höflich“ um Zahlung. Als "Normalsterblicher" schnallt man das halt nicht, was das ganze Amtsdeutsch und die §§ sollen.
Ich weiß
Darum geht es aber nicht - Es geht darum, denen nur mal (ebenfall Höflich) vorsorglich (per Einschreiben) mitzuteilen was auf sie zukommt, wenn DU anschließend mit deinem Widerspruch gegen sie vorgehen wirst - und was SIE das kosten wird. Du kannst denen nämlich alle kosten die dir dadurch enstehen aufs Auge drücken - Einschließlich Anwalt.
Bei Zwangsanmeldung kannst du z.B. auch anzeige gegen Unbekannt machen ,wenn sie dir z.B. nicht mitteilen wer dich da angemeldet hat.
Ansonsten kannst du auch da Anzeige erstatten.

Ich teile denen sowas ebenfalls im gedrechselten Beamtendeutsch mit - weil die verstehen das.

Wenn du (schon da) nicht reagierst - bist du im Zugzwang.
Wenn du aber reagiert - indem du selbst agierst, also selbst schon deine Rechte geltend machst - Müssen die sich schon mal (ebenfalls vorsorglich) überlegen, ob die sich darauf einlassen wollen. Damit sind die jetzt im Zugzwang und wissen gleichzeitig, das sie es da nicht mit einem *normalen dummDeutschen michel* (damit will ich keinen persönlich beleidigen) zu tun haben. Denn das Schreiben ist dann bereits existent, das können die im Nachhinein nicht verleugnen - egal ob die das zu dem Zeitpunkt anerkennen oder nicht.

Von mir existiert da nirgendwo bei denen eine eigenhändige unterschrift.
Also kann mir auch nix passieren.

Die können die da von mir aus eigenständig machen und rausnehmen was sie wollen, letztendlich werden sie die Dummen sein - Das muß aus diesem schreiben von dir hervorgehen. Mehr nicht.
Ein weiteres Problem ist eben, dass sich die GEZ Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen kann, ohne der Gerichtsweg zu gehen.
Das ist doch Egal - DU gehst den aber, zu deren Lasten.
Und die Endabrechnung bezahlen DIE.

Deswegen - Ich wart nur drauf - das die mir in der art mal blöde kommen.

Bis jetzt schicken die mir (seit Jahren) nur immer die Aufforderungen zu, die Bögen auszufüllen.
entweder schmeiß ich die weg oder schick die unausgefüllt zurück (porto zahlt Empfanger) - und wenn einer vor der Tür steht (war auch schon 2mal) hab ich nix anzumelden. Fertig. Dann ist erstmal wieder eine Zeitlang ruhe.
Das dumme Drohgeschwätz zieht bei mir nicht.
 
der 3. Brief kam mit einer Drohung....

anmelden oder nicht?
wozu anmelden, wenn ich kaum Fern sehe?
kann man die NDR-Sender sperren lassen?

Ich hab kein Radio zuhause, nur eines im Auto, mit dem ich auch selten fahre.

was mach ich jetzt?

wie kommen die auf dich?
also ich habe meins abgemeldet... auch weils mir gelangt hat mit denen. Hatte Bafög und jedes mal hatten se damals ungerechtfertigter Weise einer Befreiung erst nach Widerspruch zugestimmt. Dann kamen auch 3 Briefe und dann gar nix mehr und einer wurde bedrohlicher als der andere... das machen se alles mit Berechnung um die Leute einzuschüchtern.

Du musst auch keinen von der GEZ bei Dir rein lassen und auch keinerlei Auskünfte erteilen. und wenn se doch was sehen, hast du es seit letzter Woche ;)

Sie tun halt immer so als ob du was tun müsstest, dem ist aber nicht so. Hab auch kein Radio (hatte ich damals abgeschafft, weil ich es eh kaum hörte) und TV eigentlich nur wegen DVD gucken. Bekomme hier eh kaum was rein, keine Satschüssel, Kabel oder Hausantenne da...

Aber musst halt aufpassen... wenn de z. B. Autoradio hast, denn sowas kann man leicht überprüfen.

Fazit:
* keine Anmeldungen ausfüllen - die können dich da zu nix zwingen
* wenn de abgemeldet hast, meld dich nur wenn Zahlungsbescheide kommen
* keinen rein lassen, keinerlei Auskünfte vor Ort erteilen. Hast halt nix anzumelden.
* wenn se was mitbekommen sollten, dann hast du es seit letzter Woche;) Ansonsten können se glaube ganze 2 Jahre rückwirkend Gebühren einfordern.

... ah seh gerade kokomiko hat das schon sehr gut erkannt ;)
 
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Ich teile denen sowas ebenfalls im gedrechselten Beamtendeutsch mit - weil die verstehen das.
der normale deutsche michel versteht das leider nicht...

Wenn du (schon da) nicht reagierst - bist du im Zugzwang.
Wenn du aber reagiert - indem du selbst agierst, also selbst schon deine Rechte geltend machst - Müssen die sich schon mal (ebenfalls vorsorglich) überlegen, ob die sich darauf einlassen wollen. Damit sind die jetzt im Zugzwang und wissen gleichzeitig, das sie es da nicht mit einem *normalen dummDeutschen michel* (damit will ich keinen persönlich beleidigen) zu tun haben. Denn das Schreiben ist dann bereits existent, das können die im Nachhinein nicht verleugnen - egal ob die das zu dem Zeitpunkt anerkennen oder nicht.

wie beim mahnverfahren: nichtreagieren = stillschweigendes einverständnis :D

Von mir existiert da nirgendwo bei denen eine eigenhändige unterschrift.
Also kann mir auch nix passieren.
kannst auch unterschreiben solang du den richtigen zusatz dran hast....
dann passiert auch nix :D

Das dumme Drohgeschwätz zieht bei mir nicht.

scheinst ja auch ganz gute nerven zu gaben :)
 
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