Wiedereintritt in die Kirche wegen Tebartz

Werbung:

In Österreich zahlen Mitglieder der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche einen Kirchenbeitrag und Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine Kultussteuer.[1] Gesetzliche Grundlage sind das Kirchenbeitragsgesetz von 1939,[2] das die Einziehung im eigenen Verantwortungsbereich über Kirchenbeitragsstellen vorsieht, und die Kirchenbeitragsordnungen

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeitrag

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19390004&seite=00001875

;)
 
“Klage wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer”

Ich wurde vor Jahren wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer geklagt, weil ich irrig annahm, wenn man nie welche bezahlt hat und sich in Gemeinde am Meldezettel mit O.R.B. anmeldet, wäre man nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Bei der Gerichtsverhandlung sagte der Anwalt der Kirche wortwörtlich: Warum zahlen sie die Kirchensteuer nicht? Wollen sie nicht in den Himmel kommen?”
Meine Tochter, nun im Ausland, und stand offensichtlich unter der selben irrigen Annahme wie ich seinerzeit und wurde jüngst mit Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (über ca. € 400.-) überhäuft. Sie hat deshalb kürzlich die Kirchenbeitragstelle angerufen und sich nicht zahlungsbereit gezeigt, weil sie nicht gefragt wurde, ob sie als Kind getauft werden wolle und selbst nie etwas mit der Kirche zu tun hatte. Weiters argumentierte, die Kirche solle die Forderung an ihre Eltern stellen. Man gab ihr darauf in der Beitragsstelle folgende Antwort: “Sie sind mit der Taufe Mitglied der Kirche geworden, weil ihre Eltern sie taufen ließen, auch ohne sie zu fragen. Man hat sie schließlich bei der Geburt ja auch nicht gefragt, ob sie österreichische Staatsbürgerin werden wollen”.
Eine starke Sache nicht?
Die Moral von der Geschichte:
Sollte meine Tochter wirklich geklagt werden und zahlen müssen, so werde ich freilich den Schaden, den ich ihr als Elternteil mit der Taufe und der daraus erfolgten Kirchensteuer angetan habe, reuig ersetzen. Die Eltern sollten bedenken, was sie Ihren Kindern mit der Taufe antun.
******* per email

http://www.meinkirchenaustritt.at/persoenliche-berichte
 
Ja und? Der Fonds wurde beschlagnahmt und es folgte das Kirchenbeitragsgesetz. Die Grundlage dafür schuf der olle Kaiser diverse Jährchen zuvor.
 
“Klage wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer”

Ich wurde vor Jahren wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer geklagt, weil ich irrig annahm, wenn man nie welche bezahlt hat und sich in Gemeinde am Meldezettel mit O.R.B. anmeldet, wäre man nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Bei der Gerichtsverhandlung sagte der Anwalt der Kirche wortwörtlich: Warum zahlen sie die Kirchensteuer nicht? Wollen sie nicht in den Himmel kommen?”
Meine Tochter, nun im Ausland, und stand offensichtlich unter der selben irrigen Annahme wie ich seinerzeit und wurde jüngst mit Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (über ca. € 400.-) überhäuft. Sie hat deshalb kürzlich die Kirchenbeitragstelle angerufen und sich nicht zahlungsbereit gezeigt, weil sie nicht gefragt wurde, ob sie als Kind getauft werden wolle und selbst nie etwas mit der Kirche zu tun hatte. Weiters argumentierte, die Kirche solle die Forderung an ihre Eltern stellen. Man gab ihr darauf in der Beitragsstelle folgende Antwort: “Sie sind mit der Taufe Mitglied der Kirche geworden, weil ihre Eltern sie taufen ließen, auch ohne sie zu fragen. Man hat sie schließlich bei der Geburt ja auch nicht gefragt, ob sie österreichische Staatsbürgerin werden wollen”.
Eine starke Sache nicht?
Die Moral von der Geschichte:
Sollte meine Tochter wirklich geklagt werden und zahlen müssen, so werde ich freilich den Schaden, den ich ihr als Elternteil mit der Taufe und der daraus erfolgten Kirchensteuer angetan habe, reuig ersetzen. Die Eltern sollten bedenken, was sie Ihren Kindern mit der Taufe antun.
******* per email

http://www.meinkirchenaustritt.at/persoenliche-berichte

Ähm, verstehe ich Dich richtig? Alle, die Österreicher sind, in Österreich leben und getauft sind, müssen Kirchensteuer zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist hier in D genauso.
Mit der Konfirmation bestätigt man die Zugehörigkeit. Mit 18 kann man austreten. Zwischendurch kann man den Religionsunterricht verweigern.

Konfirmation ist nur bei den Evangelischen.
Was ich für eine faire Lösung halte, denn in DE ist man mit 14 Jahren religionsmündig und kann ohne elterliche Zustimmung selbst entscheiden. Und man ist 14, wenn man konfirmiert wird.

Bei den Katholiken ist es die Erstkommunion. Und die findet meist unter 10 Jahren statt.

Aber, ist ja kein Beinbruch. Dann geht man mit 14 aufs Amt und tritt aus.
Ist keine große Sache und dauert 5 Minuten.
 
Werbung:
Konfirmation ist nur bei den Evangelischen.
Was ich für eine faire Lösung halte, denn in DE ist man mit 14 Jahren religionsmündig und kann ohne elterliche Zustimmung selbst entscheiden. Und man ist 14, wenn man konfirmiert wird.

Bei den Katholiken ist es die Erstkommunion. Und die findet meist unter 10 Jahren statt.

Aber, ist ja kein Beinbruch. Dann geht man mit 14 aufs Amt und tritt aus.
Ist keine große Sache und dauert 5 Minuten.

Ich bin da auch gut mit klar gekommen.
Kann mich zwar an nichts mehr erinnern, was da in 2 Jahren Konfirmatenunterricht gewesen ist...

Doch, ich war der Baum beim Krippenspiel...grusel.
 
Zurück
Oben