“
Klage wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer”
Ich wurde vor Jahren wegen Nichtzahlung der Kirchensteuer geklagt, weil ich irrig annahm, wenn man nie welche bezahlt hat und sich in Gemeinde am Meldezettel mit O.R.B. anmeldet, wäre man nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Bei der Gerichtsverhandlung sagte der Anwalt der Kirche wortwörtlich: Warum zahlen sie die Kirchensteuer nicht? Wollen sie nicht in den Himmel kommen?”
Meine Tochter, nun im Ausland, und stand offensichtlich unter der selben irrigen Annahme wie ich seinerzeit und wurde jüngst mit Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (über ca. € 400.-) überhäuft. Sie hat deshalb kürzlich die Kirchenbeitragstelle angerufen und sich nicht zahlungsbereit gezeigt, weil sie nicht gefragt wurde, ob sie als Kind getauft werden wolle und selbst nie etwas mit der Kirche zu tun hatte. Weiters argumentierte, die Kirche solle die Forderung an ihre Eltern stellen. Man gab ihr darauf in der Beitragsstelle folgende Antwort: “Sie sind mit der Taufe Mitglied der Kirche geworden, weil ihre Eltern sie taufen ließen, auch ohne sie zu fragen. Man hat sie schließlich bei der Geburt ja auch nicht gefragt, ob sie österreichische Staatsbürgerin werden wollen”.
Eine starke Sache nicht?
Die Moral von der Geschichte:
Sollte meine Tochter wirklich geklagt werden und zahlen müssen, so werde ich freilich den Schaden, den ich ihr als Elternteil mit der Taufe und der daraus erfolgten Kirchensteuer angetan habe, reuig ersetzen. Die Eltern sollten bedenken, was sie Ihren Kindern mit der Taufe antun.
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