Anevay
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Der Arzt der ralrene in diesem Fall angelogen hätte, wenn die Diagnose falsch war, hätte das Patientenverhältnis belastet. So sehe ich das.
Ein Arzt hat den Patienten vollumfänglich aufzuklären, auch in leicht verständlicher Sprache und mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Siehe Berufsordnung (§8):
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
siehe auch
http://www.n-tv.de/ratgeber/Patienten-kennen-Rechte-nicht-article2124036.html
Erstaunlich finde ich, dass es erst seit 2013 ein Patientenrechtegesetz gibt:
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/aufklaerungspflichten.html
LG
Any
Ein Arzt hat den Patienten vollumfänglich aufzuklären, auch in leicht verständlicher Sprache und mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Siehe Berufsordnung (§8):
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
siehe auch
http://www.n-tv.de/ratgeber/Patienten-kennen-Rechte-nicht-article2124036.html
Erstaunlich finde ich, dass es erst seit 2013 ein Patientenrechtegesetz gibt:
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/aufklaerungspflichten.html
LG
Any