Wie beurteilt ihr Prostitution? V2.0

Wie beurteilt ihr Prostitution?

  • stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar, und ist daher ohne Wenn und Aber zu verbieten.

    Stimmen: 6 14,3%
  • Bestraft werden sollten die Freier und Bordellbetrieber, nicht aber die Prostuierten

    Stimmen: 7 16,7%
  • Ist ein nicht änderbares Übel und sollte unter staatliche Kontrolle

    Stimmen: 7 16,7%
  • Ist im Grunde eine Dienstleistung wie andere auch und sollte staatlich kontrolliert werden

    Stimmen: 22 52,4%

  • Umfrageteilnehmer
    42
Da gibt es mit Sicherheit genug Schlupflöcher. Diese Establishment werden offiziell als Bar geführt bspw und schon ist man rechtlich sauber. Und man will nicht wissen, wieviel Politiker oder hohe Polizeichefs sich dort rum treiben, und so die Augen verschließen...
Aber das ist nur eine Gedanke meinerseits
 
Werbung:
Da gibt es mit Sicherheit genug Schlupflöcher. Diese Establishment werden offiziell als Bar geführt bspw und schon ist man rechtlich sauber. Und man will nicht wissen, wieviel Politiker oder hohe Polizeichefs sich dort rum treiben, und so die Augen verschließen...
Aber das ist nur eine Gedanke meinerseits
Das kann ich nachvollziehen - du hast sicher recht!
 
Warum ist dann das Betreiben eines Bordell öffentlich möglich?
hab in jusline gegoogelt, da gibts eine Menge Gesetze und Vorschriften.
Interessant finde ich
"(2) Die Stadt Wien trifft nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Vorsorge dafür, dass bei der Meldung der Prostitutionsausübung eine Beratung der Prostituierten zur Verfügung steht (zB durch Abschluss von Vereinbarungen mit Organisationen, zu deren satzungsgemäßem Zweck die Beratung von Prostituierten gehört)."

also so ganz ahnungslos dürften die Prostituierten in Wien also nicht sein.

 
Werbung:
Hier bin ich von den deutschen Umständen ausgegangen,
wo Zuhälterei anscheinend nicht verboten ist, oder??

das finde ich auch sehr gut ( wenigstens etwas......)

Jetzt habe ich gegoogelt - auch in Deutschland und in der Schweiz ist dies verboten!


Nun stellt sich für mich die Frage:

Warum ist dann das Betreiben eines Bordell öffentlich möglich?
Der Zuhälterei macht sich in Deutschland nur schuldig, wer Prostituierte ausbeutetet, oder sie, wie es im Gesetz heißt, "bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt".
Wer also ein Bordell betreibt, in dem er z.B. lediglich Zimmer an Prostituierte vermietet, ist kein Zuhälter im rechtlichen Sinne.

All diese Dinge wurden im Prostitutionsgesetz von 2002 geregelt, eben um den legalen Betrieb von solchen "Etablissements" zu ermöglichen. In der Hoffnung, auf diese Weise die illegale Prostitution einzudämmen. Mit wenig Erfolg, wie man leider feststellen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben