Wichtig! Heilpflanzen sollen verboten werden. Bis 11.11. Petition unterzeichnen!

"Der Artikel ist ne einzige Hetzrede und mit Falschinformationen von vorn bis hinten gespickt. Gut die Hälfte davon ist ganz einfach erlogen."


Woher weißt du das?
 
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"Der Artikel ist ne einzige Hetzrede und mit Falschinformationen von vorn bis hinten gespickt. Gut die Hälfte davon ist ganz einfach erlogen."
Weil ich kritisch denken und googlen kann - und nicht, wie viele hier anscheinend, auf der Nudelsupp'n daherg'schwommen bin und jeden Scheiß glaube, den mir die Medien ins Maul stopfen.
 
Es ist ein brauchbares Instrument und in jedem Fall dem unkritischen und naiven Glauben-Schenken von irgendwelchen Artikeln im Internet vorzuziehen, wenn man "Wahrheit" sucht.
 
sorry leute beachtet meinen beitrag bitte nicht
nur find ich das voll blöd das man 15 beiträge schreiben muss um eine private pn schicken zu können und jetzt muss ich halt 15 beiträge schreiben


also wie gesagt nicht beachten :-)


liebe grüße
 
Es ist ein brauchbares Instrument und in jedem Fall dem unkritischen und naiven Glauben-Schenken von irgendwelchen Artikeln im Internet vorzuziehen, wenn man "Wahrheit" sucht.

Klar, jeder kann sich seine Meinung bilden, der eine so, der andere anders. Und du kannst natürlich vorziehen, was du willst. Wen tut's grausen?

Fakt ist jedenfalls, dass seit 2004 etliche apothekenpflichtige Medikamente vom Markt verschwunden sind. Und mir gefällt daher die Überreguliererei ganz und garnicht. Ich kanns garnicht leiden, wenn mir jemand vorschreiben will, was ich zu tun und zu lassen habe.
Fakt ist auch, dass Wissenschaftler und Politiker ohne Gewissen Schwarzmagier sind. Und denen gehört im Namen der Gerechtigkeit das Handwerk gelegt.
Viel Spaß noch im Internet.
MM
 
Ja klar ... ist schon scheiße, wenn man als Endverbraucher nicht mehr auf potentiell gefährliche Arzneimittel Zugriff hat, weil der Staat so geile Sachen wie Rofecoxib (Verdopplung der potentiellen Gefahr an Herzkreislauferkrankungen), Rimonabant (starke Erhöhung des Suizidrisikos) oder Thalidomid (Missbildung bei Embryonen) blöderweise vom Markt genommen oder stark reguliert hat - dieser SPIELVERDERBER!

Vor allem Menschen, die ein so ausgeprägtes kritisches Denken aufweisen, dass sie einem Artikel wie diesem ohne Nachforschung Glauben schenken, sollte man auf jeden Fall die freie Wahl lassen, potentiell tödliche Medikamente einzunehmen.

Jetzt, wo ich darüber nachdenke - wir sollten auch gleich die klinischen Prüfungen, die zur Zulassung von Medikamenten nötig sind, abschaffen - dadurch haben wir ein viel größeres Angebot an Medikamenten, die werden dazu auch noch um einiges billiger (schließlich sind die Tests ja das eigentlich teure), so kann man kleinen Pharmafirmen auch einen besseren Marktzugang gewähren und die Wirtschaft wird angekurbelt! EVERYBODY WINS! :thumbup:
 
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Als Reaktion auf laufende Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch ( LMBG ) und zum Aufruf der Petition gegen die EU-Richtlinien für traditionelle Pflanzenpräparate (THMPD), nimmt Arne Krüger, der stellvertretende Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, wie folgt Stellung.

Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel

Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig und in Kombination mit dem Verbot vor schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln stellte dies einen Schutz des Verbrauchers vor in der Dosierung möglicherweise problematischen Zusatzstoffen dar. Dies galt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus konnten z.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimittel oder als Medizinprodukte zugelassen werden und damit auch durch den Heilpraktiker ordnungsgemäß verordnet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3 C 21.06) festgestellt, dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zusatzstoffen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bedürfe. Diese unklare Rechtssituation soll durch eine Neufassung dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden.

Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes klargestellt werden, dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen.

Wenn nun seitens der Lebensmittelindustrie bzw. der Hersteller der Nahrungsergänzungsmittel die Sorge verbreitet wird, das hier die tradierten und bewährten Anwendungen gefährdet seien, muss beachtet werden, dass es sich um eine gerichtliche Auslegung des Gesetzes seit 2007 handelt, also sicher nicht um eine langjährige Tradition.

Es ist aber so, dass auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Nahrungsergänzungsmittel die kein Gesundheitsrisiko haben als Zusatzstoffe zugelassen werden können. Vitamine, Mineralstoffe o.ä. in Arzneimitteln und Medizinprodukten werden durch diese Gesetzesregelung nicht betroffen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist bei der Prüfung des Gesetzes eingebunden und wird im Falle einer Relevanz für den Heilpraktikerberuf auch Stellung beziehen.

Europäische Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate

Die EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpräparaten ( THMPD 2004/24/EG ), die schon seit vielen Jahren in den europäischen Ländern umgesetzt wird und bis 2011 endgültig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam.

Dazu ist festzustellen, die Europäische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist. Es gibt inzwischen die deutsche und die europäische Registrierung für traditionelle Pflanzenpräparate und diese hat sich bewährt. Alle Pflanzenpräparate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem Anspruch auf Indikationen müssen zugelassen werden. Bei den Zulassungsverfahren sind auch die Vertreter der Arzneimittelkommission in der Zulassungskommission E eingebunden.

Die Begrenzung bei der Mischung von Pflanzenpräparaten, Vitaminen und Mineralstoffen in einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn, denn eine therapeutische Gabe unterscheidet sich doch von der Substitution von Vitaminen und Mineralstoffen.

Die Verordnung von einzelnen Pflanzendrogen ( mit Positiv- oder Nullmonographie ) bleibt unverändert und wird in Deutschland auch nicht eingeschränkt.

Die ganze Diskussion ist übrigens eine alte Diskussion, da die Richtlinie aus dem Jahr 2004 ist und schon damals waren Arzneimittelkommission und die Heilpraktikerverbände involviert und haben gerade auf die traditionelle Registrierung der Pflanzenpräparate Einfluss genommen.

Alles was eine “jahrhundertalte oder jahrtausendalte” Tradition ist, hat doch die Registrierungsmöglichkeit, denn es müssen doch nur 30 Jahre Anwendung da sein.

Arne Krüger
Stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Heilpraktiker & Tierarzt
Fachverband Deutscher Heilpraktiker – 2.Vizepräsident
& Landesvorsitzender Berlin-Brandenburg



w.ww.gesundheitlicheaufklaerung.de/stellungnahme-der-arzneimittelkommission-zur-eu-richtlinie-thmpd
 
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