http://www.heilpraktikergesetz.de/heilp-geistheiler.html
Heilpraktikerverband kämpft gegen Geistheiler
In Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Geistheilern gibt es nun eine Sonderausgabe Deutschland April 2004 der Verbandszeitschrift der Freien Heilpraktiker, die das Urteil der Verfassungsrichter scharf kritisiert.
Pikant dabei, dass die Freien Heilpraktiker ja von den Verfassungsrichtlinien angehört wurden und in dieser Anhörung vom Verband eine bessere schulmedizinische Ausbildung und verschärfte Zulassung gefordert wurde. Was die Richter zu der Schlussfolgerung veranlasste, dass eigentlich Geistheiler von den Richtung Schmalspurärzten abdampfenden Heilpraktikern doch zu weit entfernt seien, um nicht einen eigenen gewerberechtlichen Status erhalten zu müssen. Dass nun FH-Vorsitzender Bernd R. Schmidt die Gewerbeämter auffordert, den Zugang erheblich zu erschweren, zeugt auch nicht von besonderer Einsichtigkeit.
Bernd R. Schmidt und der Verband Freie Heilpraktiker sind der Reikiszene dadurch bekanntgeworden, dass sie das berühmte Koblenzer Urteil erreichten, das Reiki der Eindruckstheorie des Heilens zuordnete und das nach wie vor Gültigkeit hat und auch ein Grund dafür ist, warum das Geistheilerurteil nicht auf Reiki angewandt werden kann.