"... da verwechseln Sie etwas. Ich bin nicht beleidigt. Ich habe keine Zeit für Sie und wüsste auch nicht, warum ich mich bei Ihnen bedanken soll, wenn Sie mich mit Ihren Aktionen belästigen, mir ungebeten Stücke für Anfänger in den Briefkasten werfen und E- Mails schreiben. Zumal Sie niemanden das Verhalten vordiktieren können!
Lassen Sie mich in Ruhe, Frau ...! Nur ein Wort Verleumdung und Rufschädigung gegen mich und die Sache landet beim Staatsanwalt! Ihre E- Mail bewahre ich gut auf: Denn diese ist auch schon sehr bezeichnend in ihrem Ton und lässt auf Rufschädigung schließen!
Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen,"
Liebe Stäbchen,
ich habe jetzt deine Mail herausgesucht.
nur der erste Satz, ein Grund zu antworten.
In etwa wie als Beispiel: "du bist beleidigt"_ "Nein, bin ich nicht"_ "doch bist du" etc.
Diese Art von Kommunikation schaukelt sich eher hoch.
(Also den Satz einfach weglassen)
Zweiter Satz ist eine Rechtfertigung, auch die lassen Spielraum für das "aber" des gegenübers.
(weglassen, eigentlich der ganze erste Absatz beinhaltet kein klares "Stopp, bis hier und nicht weiter)
Jemand der etwas sucht findet genau dort mehrere Ansatzstellen um weiter zu machen.
Vorallem merkt dein Gegenüber wie emotional bzw wie sehr du dich doch ärgerst. Somit ein Gewinn für das gGegenüber, ich denke mehr will sie nicht.
Lassen sie mich in Ruhe", signalisiert, du bist genervt, wieder etwas, was dem gegenüber Antrieb gibt weiterzumachen.
Schreibe " Ich fordere sie hiermit auf jeglichen Kontaktversuche (Briefe/Mails/etc. ) zu mir zu unterlassen, ansonsten werde ich diese Sache meinem Anwalt übergeben. Punkt.
das wäre mein Satz gewesen.
Muss grad essen, schreibe noch was später
flimm