Ja, du hast ja recht, doch ich muss beweisen, dass es in Notwehr geschah. Manchmal schwierig, denn dann steht meisten Aussage gegen Aussage.
Trägt der andere Verletzungen deswegen davon, dann bin ich für die Behandlung und die entstandenen Kosten verantwortlich.
Da kann es passieren, dass eine lebenslange Rentenzahlung anfällt.
Eigentlich ist Notwehr klar geregelt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Bei der
Notwehr handelt es sich im
deutschen Straf- und
Privatrecht um die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Er ist geregelt in
§ 32 des
Strafgesetzbuchs (StGB),
§ 227 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und
§ 15 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum. Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewährungsprinzip zugrunde. Es gestattet die Verletzung von Rechtsgütern des Angreifers und verpflichtet diesen zu dessen
Duldung. Daher stellt eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht dar. Das Notwehrrecht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen dadurch aus, dass es dem Handelnden besonders weitreichende Eingriffsbefugnisse vermittelt.
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Notwehr ist in
Österreich in
§ 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen,
die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Notwehrüberschreitung, die lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, ist nur dann strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
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Am Ende ist es Beweis und Auslegungssache