Vergewaltigung und die Schuld der Frau

Man kann auch Falschbeschuldigungen oft schwer nachweisen. Die Unschuldsvermutung muss immer gelten.
Es kann nicht sein, dass eine Behauptung reicht, und der Mann gilt automatisch als Vergewaltiger.
Die Öffentlichkeit sollte darüber nicht entscheiden und ein Gericht braucht, wie bei allen Straftaten, Beweise.
Nur weil es meistens keine Falschanschuldigung ist (das gilt vermutlich sowieso für die meisten Straftaten die angezeigt werden, dass sie stimmen), bedeutet das nicht, dass wir die Unschuldsvermutung umdrehen.
Ok, umgekehrt ist diejenige auch nicht automatisch eine Lügnerin, es ist schlicht so, dass es sich um zwei konträre Aussagen handelt und zumindest öffentlich sollte es vor einem Gerichtsurteil nicht so dargestellt werden, als wäre eins von beiden wahr.

Also nein, man sollte Anschuldigungen nicht zunächst Glauben schenken, man sollte sagen, dass man nicht genug Informationen hat um eine Aussage über den Wahrheitsgehalt zu treffen. Klar, privat sieht das anders aus, wenn man beteiligte Personen kennt und charakterlich einschätzen kann, und da unterstützt man Freunde natürlicherweise auch, wenn man glaubt, dass sie integer sind usw. Aber Unbekannter x und Unbekannte y, da ist einfach Aussage gegen Aussage, und erstmal ist einer quasi unschuldig im Sinne der Unschuldsvermutung (aber die Anklägerin ist erst einmal auch unschuldig in Bezug auf falsche Anschuldigung).
Was man sollte, steht außer Frage.

Hier geht es nur darum, dass die gesellschaftliche Wahrnehmung bei dieser Form der Straftat besonders verzerrt ist.
 
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Ich bin einmal nachts überfallen worden, allerdings ich habe mir das wochenlang herbeigeredet, da ich neue Techniken gelernt habe, wollte ich die unbedingt mal in einer echten Gefahrensituation auf Streetfighting-Art anwenden, das klappte auch- in schmerzhafter Weise für den Typen und der Angreifer lief vor mir weg und bin da noch bestimmt 500m hinterher, habe ihn leider nicht mehr erwischen können, da ich hohe Absätze trug.

Allerdings war ich danach doch völlig fertig, da ich wusste ich hätte ihn wahrscheinlich umgebracht, wenn ich ihn eingeholt hätte.
Frau oh Frau, Schuhe weg und einen Sprint einlegen.
Nee, tot hauen darfst du nicht, aber so, dass er lange davon zehren kann geht schon.:rolleyes:
 
Was man sollte, steht außer Frage.

Hier geht es nur darum, dass die gesellschaftliche Wahrnehmung bei dieser Form der Straftat besonders verzerrt ist.

Ich würde eher sagen, dass die Wahrnehmung da sehr geteilt ist, und wenig auf ein Gerichtsurteil gewartet wird, und generell gerne vorverurteilt wird, so oder so.
 
Meine Mutter hat einem Nachbarn, der sie verfolgt hat, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, die Polizei hat ihm gesagt, er ist selber schuld, wie er sie anzeigen wollte. Die Polizisten haben meiner Mutter dann noch genau erklärt, wie sie den Pfefferspray halten und benutzen muß, daß es zwei Arten gibt und welche wofür besser geeignet ist, und daß sie sich einen neuen besorgen soll nach dem Gebrauch.
 
Ist man immer noch noch mit diesem Thema beschäftigt. Warum sollte eine Frau schuld sein, wenn sie vergewaltigt wird?
 
Meine Mutter hat einem Nachbarn, der sie verfolgt hat, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, die Polizei hat ihm gesagt, er ist selber schuld, wie er sie anzeigen wollte. Die Polizisten haben meiner Mutter dann noch genau erklärt, wie sie den Pfefferspray halten und benutzen muß, daß es zwei Arten gibt und welche wofür besser geeignet ist, und daß sie sich einen neuen besorgen soll nach dem Gebrauch.

Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch und aus diesem Grund meine ich, gibt die Polizei keine Anweisung für den Einsatz von Pfefferspray- es ist nur als Tierabwehrspray erlaubt, Und selbst da muss die Notwehr bewiesen werden. Wo steht das denn geschriebn im Gesetz, dass es zwei Arten gibt. Es ist nicht am Einsaz für Menschen erlaubt.
 
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Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch und aus diesem Grund meine ich, gibt die Polizei keine Anweisung für den Einsatz von Pfefferspray- es ist nur als Tierabwehrspray erlaubt, Und selbst da muss die Notwehr bewiesen werden. Wo steht das denn geschriebn im Gesetz, dass es zwei Arten gibt. Es ist nicht am Einsaz für Menschen erlaubt.
Lesen is immer wieder eine Kunst!!
Finde den Fehler....
Und ja ich denke @Loop seine Nacherzählung eines realen Ereignisses ist gelogen und du warst auch dabei und stellst es jetzt richtig!!
Danke Danke Danke von mir und wahrscheinlich der ganzen Forenschaft für deine Aufklärung
 
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