S
Shania
Guest
Für mich ist Erzeuger (Samenspender) nicht gleich Vater. Es müßte eine Grenze geben, sagen wir Volljährigkeit + 10 Jahre Überlegungszeit, für die Kontaktaufnahme. Spätestens ab 40 schauts nach reiner Abzocke aus. Bin also für Verjährung der Ansprüche und nur für freiwillige Zugeständnisse.
Udo wußte ja angeblich nicht, daß er vor über 40 Jahren "danach" Vater wurde.
der gute hat sich in seiner aktiven zeit verhalten wie ein gemeindestier ....
vater sein verjährt nie.....auch wenn es nur ein vater auf dem papier ist.
selbst wenn seine (wahrscheinlich) tochter nur auf den erbanspruch zielt, steht ihr das auch zu.