Umfassend ist die geradezu klassische Definition von Rudolf Eisler, der in seinem Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2. Auflage 1904) schrieb: "Verstand (logos, epistêmê, intellectus, intelligentia, ratio, entendement, understanding) ist im weitern Sinn die Denkkraft, die Intelligenz gegenüber der Sinnlichkeit, im engeren, gegenüber der Vernunft (s. d.), die Einheit, Fähigkeit des geistigen Erfassens, des (richtigen) Begreifens (Abstrahierens) und Urteilens, kurz des beziehend-vergleichenden, analysierenden Denkens, sowie des »Verstehens«, d.h. des Wissens um die Bedeutung der Worte und Begriffe. »Gesunder Verstand« (»bon sens«) ist die natürliche (schon ohne besondere Ausbildung wirksame) Auffassungs- und Beurteilungskraft, das normale, aber unmethodische, daher auch leicht fehlgehende Denken."
Nach Immanuel Kant bezieht sich Verstand auf das Erkenntnisvermögen. Er formuliert das so: "Der Verstand ist das Vermögen der Einheit der Erscheinungen vermittelst der Regeln." Und anderer Stelle: Der Verstand begrenzt die Sinnlichkeit, ohne darum sein eigenes Feld zu erweitern.
Für Arthur Schopenhauer beschränkt sich der Verstand auf das Erkennen von Ursache und Wirkung: "Das subjektive Korrelat der Materie oder der Kausalität, denn beide sind eines, ist der Verstand, und er ist nichts außerdem. Kausalität erkennen ist seine einzige Funktion, seine alleinige Kraft."