Wenn der Autoteile Zulieferer (nicht liefert) und es können keine Autos gebaut werden, wird er auch für den entstandenen Schaden (Kunde) Autohersteller aufkommen müssen, dh. er wird dann noch haftbar durch die daraus entstandenen Schäden, falls nachweisbar.
Also wenn XY verspricht, Du kannst heute Deine Verflogene treffen wenn Du mir Xxx Summe bezahlst und der trifft die Verflogene nicht und hat Blumen gekauft, eine Limousine reserviert, ein Hotelzimmer gemietet etc.. .
Dann könnte sein das XY für den Aufwand (des Auftragsgeber) aufkommen muss, denn der hat ja bezahlt für eine Dienstleistung (Ware).
Er hat einen rechtsgültigen Vertrag mit XY abgeschlossen, denn er hat ja Geld für eine Leistung bezahlt, die auch erbracht werden muss.