Sind Esoteriker naiver als sonst Menschen?

Man verkauft etwas, was sogar sehr genau definiert ist. Die Durchführung eines Rituals. Und das ist Rechtens. Die Wirkung wird nicht definiert. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen , das es funktionieren kann oder auch nicht. Muss man auch gar nicht, weil der Kunde eh schon glaubt, das es funktioniert, sonst hätte er ja nicht nach der Dienstleistung gefragt. Das verwerfliche ist, das diese Methode immer besser funktioniert, je mehr der Kunde leidet. Und irgendwann ist es so weit, das der Verkäufer sogar explizit davon abraten kann und die Ware, in dem Falle Dienstleistung, wird trotzdem gekauft.

Ein Ritual kann ja nur verkauft werden, wenn der Kunde darin eine Wirkung sieht,... . Eine Wirkung kann aber nur gesehen werden, wenn ein Ritual eine Beschreibung hat (Deklaration) und somit wäre es ja falsch deklariert, wenn man etwas anpreist und verkauft, was nicht gegeben ist. Laut LM-Recht beispw. herrscht die Deklarationspflicht und die ist verbindlich, dh. wer ein Produkt verkauft, muss auch gewisse Dinge deklarieren, die auch *prüfbar* sind. Alles andere wäre Etikettenschwindel und somit nicht legitim.
http://de.wikipedia.org/wiki/Etikettenschwindel

Jede feilgebotene Ware untersteht der Deklarationspflicht, da ja der Kunde eine Ahnung haben muss was er kauft, dh. der Kunde hat ein Recht auf Angabe des Inhalts der Ware.
 
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Das stimmt allerdings.

Doch selbst im ärgsten Zustand würde ich niemanden auch nur einen Penny zahlen, wenn meine Bedingung nicht erfüllt wäre. ;)

Das glaube ich dir. Ich glaube Dir, das Du das von dir glaubst. Nur vergisst du dabei, daß wenn du richtig leidest, dann bist du nicht mehr der Mensch, der das hier geschrieben hat.

Gib dem Obdachlosen auf der Strasse 20 Euro aber einem, der heisse Luft verkauft, keinen Cent.

Wenn jetzt aber ein reicher Mensch, sich als Obdachloser verkleidet und sich in die Straße setzt, aber nicht behauptet obdachlos zu sein, dann würdest Du ihm auch 20 Euro geben und warum? Weil deine Bedingungen erfüllt sind. Bedingungen die du für dich selber, durch deine Wahrnehmung bestätigt hast.

Unmoralisch wird es dann, wenn das gezielt ausgenutzt wird, aber auf der anderen Seite kann ein absolut ehrlicher Verkäufer in die gleiche Falle laufen.
 
Ein Ritual kann ja nur verkauft werden, wenn der Kunde darin eine Wirkung sieht,... . Eine Wirkung kann aber nur gesehen werden, wenn ein Ritual eine Beschreibung hat (Deklaration) und somit wäre es ja falsch deklariert, wenn man etwas anpreist und verkauft, was nicht gegeben ist. Laut LM-Recht beispw. herrscht die Deklarationspflicht und die ist verbindlich, dh. wer ein Produkt verkauft, muss auch gewisse Dinge deklarieren, die auch *prüfbar* sind. Alles andere wäre Etikettenschwindel und somit nicht legitim.


Jede feilgebotene Ware untersteht der Deklarationspflicht, da ja der Kunde eine Ahnung haben muss was er kauft, dh. der Kunde hat ein Recht auf Angabe des Inhalts der Ware.

Du liesst nicht was ich schreibe. Ich verkaufe dir ein Brot, sage dir was drin ist und behaupte es kann satt machen oder auch nicht, kommt drauf an wieviel Hunger du hast, dann liegt die Entscheidung es zu kaufen in deinen Händen und ich habe habe alles richtig gemacht. Obwohl ich eine undefinierte Wirkung verkauft habe. Etikettenschwindel ist es dann, wenn ich etwas drauf schreibe und das wird nicht eingehalten. Was ich nicht drauf schreibe muss auch nicht eingehalten werden. Das der Kunde an eine bestimmte Wirkung glaubt und glaubt das durch die Durchführung dieses Rituals die Wirkung erzielt wird, ist in erster Linie sein Problem. Solange er nicht direkt oder indirekt vom Verkäufer in dem Glauben bestärkt wird, ist da kein eigentliches Problem. Wobei das ziemlich schwammig ist, weil Werbung ja genau auf dem Prinzip funktioniert.
 
Du liesst nicht was ich schreibe. Ich verkaufe dir ein Brot, sage dir was drin ist und behaupte es kann satt machen oder auch nicht, kommt drauf an wieviel Hunger du hast, dann liegt die Entscheidung es zu kaufen in deinen Händen und ich habe habe alles richtig gemacht. Obwohl ich eine undefinierte Wirkung verkauft habe. Etikettenschwindel ist es dann, wenn ich etwas drauf schreibe und das wird nicht eingehalten. Was ich nicht drauf schreibe muss auch nicht eingehalten werden. Das der Kunde an eine bestimmte Wirkung glaubt und glaubt das durch die Durchführung dieses Rituals die Wirkung erzielt wird, ist in erster Linie sein Problem. Solange er nicht direkt oder indirekt vom Verkäufer in dem Glauben bestärkt wird, ist da kein eigentliches Problem. Wobei das ziemlich schwammig ist, weil Werbung ja genau auf dem Prinzip funktioniert.

Dem schließt sich in § 2 UWG ein Katalog von Definitionen an. Vormals wurde hier unter Ziffer 1. die Wettbewerbshandlung als "jede Handlung mit dem Ziel der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen" definiert. Durch das 1. UWGÄndG wurde statt dessen nunmehr die "geschäftliche Handlung" definiert. Unter einer solchen versteht man das Verhalten einer jeden Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmers vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezuges von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen.

Durch das 1. UWGÄndG wurden zudem den Definitionen geschäftliche Handlung (vormals: Wettbewerbshandlung), Marktteilnehmer, Mitbewerber, Nachricht unter den Ziffern 5-7 die Definitionen für die Begriffe Verhaltenskodex, Unternehmer und fachliche Sorgfalt angefügt.

In § 3 UWG findet sich dann die neue Generalklausel, die nicht mehr auf die guten Sitten im Wettbewerb abstellt, sondern schlicht jede unlautere geschäftliche Handlung verbietet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb
 
Und? Was willst DU damit sagen? Ich kann die Pferde-Mist verkaufen, solange ich dir sage daß es Pferde-Mist ist.
 
Und? Was willst DU damit sagen? Ich kann die Pferde-Mist verkaufen, solange ich dir sage daß es Pferde-Mist ist.

Es gibt eben Gesetze wo eingehalten werden müssen, wenn man Waren feil bietet und Dienstleistungen fallen unter Waren, wenn man diese für Geld anbietet. Dh. es gilt das Wettbewerbsgesetz, sobald jemand etwas für Geld anbietet, mehr wollte ich damit nicht ausdrücken. Wenn ich Pferdemist verkaufe, habe ich mich auch an die Verkaufsgesetze zu halten, dh. Pferdemist untersteht auch einer Deklaration, dh. ich kann niemandem Kuhmist als Pferdmist verkaufen.:D
 
Wer etwas verkauft untersteht dem Wettbewerbsgesetz vorallem wenn er dies im geschäftlichen Sinne macht und somit gilt es dann als gewerbsmässig. Jedes Gewerbe unterliegt dem Wettbewerbsgesetz und somit hat man sich auch die gesetzlichen vorgeschriebenen Deklarationspflichten zu halten. Wer gewerbsmässig etwas verkauft oder feil bietet, haftet mit der Produktehaftung.
•Produkt für den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hergestellt bzw. vertrieben;
http://www.produkte-haftung.ch/haftungsvoraussetzungen
 
ich kann niemandem Kuhmist als Pferdmist verkaufen.:D

Ich kann dir aber Mist verkaufen, von dem ich ausdrücklich nicht weiß ob Pferd oder Kuh, wenn du glaubst das es Pferd ist und du damit etwas bestimmtes erreichen kannst, ist das dein Problem, nicht des Verkäufers, so lange du genau das bekommst, was der Verkäufer dir versprochen hat, nämlich Mist.

Der Abschnitt mit den unlauteren Geschäfftspraktiken hilft da nicht im Geringsten weiter. Eher im Gegenteil, es ist der Abschnitt der die meisten Abzocken erst ermöglicht, weil er den Betrügern ein Schlupfloch bietet.
 
Ich kann dir aber Mist verkaufen, von dem ich ausdrücklich nicht weiß ob Pferd oder Kuh, wenn du glaubst das es Pferd ist und du damit etwas bestimmtes erreichen kannst, ist das dein Problem, nicht des Verkäufers, so lange du genau das bekommst, was der Verkäufer dir versprochen hat, nämlich Mist.

Der Abschnitt mit den unlauteren Geschäfftspraktiken hilft da nicht im Geringsten weiter. Eher im Gegenteil, es ist der Abschnitt der die meisten Abzocken erst ermöglicht, weil er den Betrügern ein Schlupfloch bietet.
Neben der Pflicht des Herstellers, eine dem Stand der Technik entsprechend sicheres Produkt auf den Markt zu bringen, gehört auch eine deutliche Warnung des Verbrauchers vor Gefahren, die vorhersehbar sind und eine Information hinsichtlich der Gefahrenprävention.

Allerdings kann sich der Hersteller von Publikumsprodukten von seiner Verantwortung nicht im Voraus dadurch befreien, dass er sein Produkt mit einer präzisen Gefahrenwarnung versieht. Der vorhersehbare Gebrauch umfasse auch den allfälligen „Fehlgebrauch“, mit dem der Hersteller vernünftigerweise rechnen muss. Die Fehlerursachen als solche spielen im PrHG keine Rolle. Ungeachtet dessen ist eine Gefahrenwarnung im Hinblick auf einen unsachgemässen Gebrauch wichtig.
http://www.produkte-haftung.ch/rechte-und-pflichten-des-herstellers
Da Dienstleistungen u.a. in diesen Bereich fallen, ist es schon mal gesetzlich geregelt und das heisst es gibt kein Schlupfloch.
 
Werbung:
Wer etwas verkauft untersteht dem Wettbewerbsgesetz vorallem wenn er dies im geschäftlichen Sinne macht und somit gilt es dann als gewerbsmässig. Jedes Gewerbe unterliegt dem Wettbewerbsgesetz und somit hat man sich auch die gesetzlichen vorgeschriebenen Deklarationspflichten zu halten. Wer gewerbsmässig etwas verkauft oder feil bietet, haftet mit der Produktehaftung.
•Produkt für den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hergestellt bzw. vertrieben;

Ich dachte nicht das es so schwer zu verstehen ist, WENN der Verkäufer die Durchführung eines Rituals verkauft und darlegt was dieses beinhaltet, dann hat er sich Rechtens verhalten und genau so steht es im Gesetz. Er darf nur NICHT sagen, welche Wirkung es haben soll, beziehungsweise diese definieren. WENN er es sagen WÜRDE, dann WÄRE es TEIL des Handels und der Kunde hätte ein Recht auf Einhaltung. Solange der Verkäufer keine Wirkung verkauft, ist alles in Ordnung. Da nützen Dir im schlimmsten Falle die ganzen Gesetze nicht, weil es genau nach Gesetz gegangen ist.

Und da kannst du noch so viel kopieren, das ändert nichts an der sache.
 
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