ich möchte das nicht so stehen lassen, weil damit niemandem geholfen ist.
deswegen gehe ich näher auf ein beispiel von dir ein, in dem du halbwissen als fakt ausgegeben hast.
Hallo !
Ich habe seid Jahren mit dem AMs zutun . Ich kann dir folgendes dazu sagen :
Das AMs kann dich nicht zwingen einen Kurs zu besuchen , es sei denn der Kurs würde deine Qualifikationen anheben .
In deinem Fall würde das bedeuten der Italienisch Kurs ist sinnlos da er dir keinen Qualifiktaionspunkt bringt , Du brauchst als Grafiker Programmlenntnisse und Englsichkenntnisse .
Wenn dieser Italienisch kurs stattfindet gehst du zum Infotag hin jeder Kurs hat einen Info tag und dort gibst du bekannt das du Grafike rbist und der kurs dir nichts bringt und du somit den Kurs nicht machen wirst.
In keinem Fall irgendetwas unterzeichnen und wenn du hingehst nimm
einen sogenannten Rechtsbeistand mit . Das kann jeder Mensch sein !
Er muss nur Erwachsen sein .
bis hierher stimmt deine aussage und ist ein guter rat.
aber ab jetzt wird es schwierig
.....hier kommt nämlich der
übergeordnete österr. verwaltungs- und instanzenweg zum tragen, unabhängig davon ob es um das ams oder eine sonstige behörde geht.
Sollte das Ams dir trotzdemn das Geld sperren
die sperre des ams bezuges muss mit einem bescheid mitgeteilt werden, weil nur gegen eine bescheidmäßge ausstellung eine berufung eingelegt werden kann. sollte die bezugseinstellung lediglich in form einer mitteilung kommen, muss unbedingt ein bescheid beim ams angefordert werden. am besten schriftlich per einschreiben! in diesem bescheid ist eine rechtsmittelbelehrung angeführt und das ist der springende punkt.
a) gegen diesen bescheid ist das rechtsmittel der berufung zulässig. die berufung hat
....blablabla
.
b) gegen diesen bescheid ist kein ordentliches rechtsmittel zulässig
blablabla
wenn im bescheid rechtsmittel a) angeführt ist , muss die berufung an die in der rechtsmittelbelehrung angeführte stelle gerichtet und gleichzeitig sollte sicherheitshalber um aufschiebende wirkung angesucht werden. erst wenn dieser berufung nicht stattgegeben wird bzw. im bescheid rechtsmittel b) zum tragen kommt, kann der vwgh als außerordentliches rechtsmittel zur beschwerde angerufen werden.
... musst du dich schnellstmöglich an den Vwgh dem Verwaltungsgerichtshof wenden .
Dem erklärst du dein Anliegen schreibst auch dazu das du dich um Fortbildung zwar kümmerst und gewillt bist diese zu machen aber keinen Sinn darin siehst einen Italienisch Kurs zu machen da er dir deien Ansicht nach keine besseren Job chancen bringt .
Diesen Brief schickst du eingeschrieben weg ! Das ist ganz wichtig , jede Korrespondenz mit Ämtern immer eingeschrieben und die Rechnung gut aufheben . Du bist bis zu 6 Wochen nach deiner Geldsperre noch versichert . Die Geschichte mit dme VWGH und dem AMS kann bis zu 3 Monate dauern ,
beschwerden an den vwgh müssen immer über einen rechtsanwalt erfolgen und vergebührt werden. da diese kosten nicht unerheblich sind, empfiehlt es sich vor dieser beschwerde beim vwgh um verfahrenshilfe anzusuchen.
wenn dir der VWGH recht gibt bekommst du das AMS geld nachbezahlt .
wenn ihm der vwgh
nicht recht gibt und er
nicht um verfahrenshilfe angesucht hat, bleibt er auf den kosten von mind. ca. 1500,-- euro sitzen.
wenn diese vorgangsweise nicht eingehalten wird, kann es durchaus sein dass der alo sämtliche strittigen ansprüche verliert, obwohl er im recht ist.
ich erkläre dir auch gerne, warum das so ist.
nehmen wir mal an, das ams stellt am 1.2. einen einstellungsbescheid aus. (ganz oben von mir als a) bezeichnet) in der rechtsmittelbelehrung dieses bescheides ist eine einspruchsfrist von angenommen 4 wochen, also bis 1.3. vorgesehen. wenn nun der alo seinen einspruch nicht an das ams als erstinztanz, sondern wie von dir empfohlen an den vwgh richtet, läuft diese einspruchsfrist bereits. der vwgh richter bearbeitet diese beschwerde zb erst am 20.3. und sieht, dass der instanzenweg nicht eingehalten wird und der vwgh noch nicht zuständig ist. also wird er diese beschwerde mit einem hinweis auf nachbesserung an den alo zurücksenden. nur gibt es nichts mehr nachzubessern, weil schlicht und einfach die einspruchsfrist an die richtige instanz versäumt wurde, unabhängig von der vorgangsweise zur einschaltung des vwgh. und somit gibts auch keine nachzahlung der bezüge.
das war jetzt nur ein beispiel von dir, auf das ich näher eingegangen bin. es gibt jedoch einige davon, bei denen ich dich gerne korrigiert hätte.