Schikanen des AMS

ich möchte das nicht so stehen lassen, weil damit niemandem geholfen ist.
deswegen gehe ich näher auf ein beispiel von dir ein, in dem du halbwissen als fakt ausgegeben hast.



bis hierher stimmt deine aussage und ist ein guter rat.
aber ab jetzt wird es schwierig….....hier kommt nämlich der übergeordnete österr. verwaltungs- und instanzenweg zum tragen, unabhängig davon ob es um das ams oder eine sonstige behörde geht.



die sperre des ams bezuges muss mit einem bescheid mitgeteilt werden, weil nur gegen eine bescheidmäßge ausstellung eine berufung eingelegt werden kann. sollte die bezugseinstellung lediglich in form einer mitteilung kommen, muss unbedingt ein bescheid beim ams angefordert werden. am besten schriftlich per einschreiben! in diesem bescheid ist eine rechtsmittelbelehrung angeführt und das ist der springende punkt.

a) gegen diesen bescheid ist das rechtsmittel der berufung zulässig. die berufung hat…....blablabla….
b) gegen diesen bescheid ist kein ordentliches rechtsmittel zulässig… blablabla

wenn im bescheid rechtsmittel a) angeführt ist , muss die berufung an die in der rechtsmittelbelehrung angeführte stelle gerichtet und gleichzeitig sollte sicherheitshalber um aufschiebende wirkung angesucht werden. erst wenn dieser berufung nicht stattgegeben wird bzw. im bescheid rechtsmittel b) zum tragen kommt, kann der vwgh als außerordentliches rechtsmittel zur beschwerde angerufen werden.

Nichts gegenteilliges wurde von mir behauptet wohingegen das :

beschwerden an den vwgh müssen immer über einen rechtsanwalt erfolgen und vergebührt werden. da diese kosten nicht unerheblich sind, empfiehlt es sich vor dieser beschwerde beim vwgh um verfahrenshilfe anzusuchen.

Völliger Bullshit und noch nichteinmal Halbwissen deinerseits .



wenn diese vorgangsweise nicht eingehalten wird, kann es durchaus sein dass der alo sämtliche strittigen ansprüche verliert, obwohl er im recht ist.

Schwachsinn mal 3 .


ich erkläre dir auch gerne, warum das so ist.

nehmen wir mal an, das ams stellt am 1.2. einen einstellungsbescheid aus. (ganz oben von mir als a) bezeichnet) in der rechtsmittelbelehrung dieses bescheides ist eine einspruchsfrist von angenommen 4 wochen, also bis 1.3. vorgesehen. wenn nun der alo seinen einspruch nicht an das ams als erstinztanz, sondern wie von dir empfohlen an den vwgh richtet, läuft diese einspruchsfrist bereits. der vwgh richter bearbeitet diese beschwerde zb erst am 20.3. und sieht, dass der instanzenweg nicht eingehalten wird und der vwgh noch nicht zuständig ist. also wird er diese beschwerde mit einem hinweis auf „nachbesserung“ an den alo zurücksenden. nur gibt es nichts mehr nachzubessern, weil schlicht und einfach die einspruchsfrist an die richtige instanz versäumt wurde, unabhängig von der vorgangsweise zur einschaltung des vwgh. und somit gibts auch keine nachzahlung der bezüge.

Dein erster Gedanklicher Fehler liegt darin das man Amtsweg über Postalischen weg selbstverständlich eingeschrieben durch führt .
Daurch wird das schreiben nicht erst am 20 bearbeitet sondern sehr viel früher einer der Vorteile von vielen vom eingeschriebenem Briefverkehr .

Außerdem ist es naheliegend und logisch das man sich zuerst an deine Einspruchsstelle des AMS wendet und erst dann in die nächste Instanz geht . Sollte ich das damals nicht erwähnt haben ist das das einzige was du mir vorwerfen kannst nämlich das ich vergessen hatte zu erwähnen zuerst beim AMS den Einspruch zu machen . Alles andere ist gefährliches Halbwissen was du hier verbreitest .

Besides fällt mir gerade ein als das Ams mir damals das Geld sperrte wendetete ich mich sofort per Einschreiben an den VWGH ohne dem ganzen Gebrabbel das du da vom Stapel lässt , aber das wäre dann ja wieder nur Halbwissen nicht wahr schnucki .

DU gibst selbst zu nicht Persönlich mit dem AMS zutun zu haben gibst aber jede Menge deiner Unwissenheit preis , wie kömmts ?
 
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du kannst aber schon lesen, gelle?
und wenn du lesen kannst, siehst du auch wie TvG reagiert, wenn man ihm mit fakten kommt!

er wird untergriffig, beleidigend und greift gerne in die unterste schublade seines wortschatzes.

....deswegen überlege ich mir zweimal, ob ich seine postings richtigstellen soll oder nicht.


Du hast noch keinen einzigen Fakt dargelegt , warum ?
 
ich bin mir grad nicht sicher, ob du mich verscheißern möchtest oder nur zu ignorant bist, um zu verstehen was ich versucht habe dir zu erklären.
andrerseits: jeder halbwegs intelligente mensch ist froh, wenn er dazulernt….

….deswegen versuche ich es nochmal und anschließend ignoriere ich dich und deine weisheiten.


Nichts gegenteilliges wurde von mir behauptet wohingegen das :

....Außerdem ist es naheliegend und logisch das man sich zuerst an deine Einspruchsstelle des AMS wendet und erst dann in die nächste Instanz geht . Sollte ich das damals nicht erwähnt haben ist das das einzige was du mir vorwerfen kannst nämlich das ich vergessen hatte zu erwähnen zuerst beim AMS den Einspruch zu machen . Alles andere ist gefährliches Halbwissen was du hier verbreitest .

wenn man es weiß, ist es naheliegend und logisch. wenn man es allerdings nicht weiß und deinen ebenso nichtwissenden "rat" befolgt
Sollte das Ams dir trotzdemn das Geld sperren musst du dich schnellstmöglich an den Vwgh dem Verwaltungsgerichtshof wenden .
kommt man damit in teufels küche. genau dein halbwissen war der grund dafür, dass ich es richtiggestellt habe.
dein ratschlag kann eindeutig als unkenntnis der sachlage bezeichnet werden und hat mit vergessen nichtmal bei sehr großzügiger betrachtungsweise zu tun. es ist übrigens nicht "meine einspruchstelle beim ams" sondern die richtige instanz für eine berufung.


Völliger Bullshit und noch nichteinmal Halbwissen deinerseits .

Besides fällt mir gerade ein als das Ams mir damals das Geld sperrte wendetete ich mich sofort per Einschreiben an den VWGH ohne dem ganzen Gebrabbel das du da vom Stapel lässt , aber das wäre dann ja wieder nur Halbwissen nicht wahr schnucki .

auch hier gilt das gleiche wie oben…..das gesetz richtet sich nicht nach der interpretation von TvG, sondern TvG sollte das gesetz interpretieren…,,,
.....soferne er es in anspruch nehmen möchte.
obwohl mich das ganze in keinster weise betrifft, habe ich mir trotzdem die mühe gemacht und den passenden link für dich rausgesucht.
zum nachlesen und merken!
http://www.soned.at/rechts-information/vwgh_-beschwerde
http://www.arbeiterkammer.at/online/negativer-ams-bescheid-31194.html


Schwachsinn mal 3 .
ja, stimmt. so bezeichne ich deine reaktion der von mir aufgezeigten folgen bei verfahrensmangel.
da es dabei um viel geld für denjenigen geht, der sich an deinen rat hält, ist vorprogrammiert dass dieser arme ALO nur verlieren kann.
und das ist das eigentlich traurige bei menschen wie du es bist: du gibst ratschläge über recht und gesetz, ohne auch nur ansatzweise zu verstehen, dass oft kleinigkeiten den ausschlag geben können, die im endeffekt über recht und unrecht entscheiden.
und du bist nicht einmal bereit, diese tatsachen in deinen wissensstand aufzunehmen.


Dein erster Gedanklicher Fehler liegt darin das man Amtsweg über Postalischen weg selbstverständlich eingeschrieben durch führt .
???
das ist kein gedanklicher fehler meinerseits, sondern eine selbstverständlichkeit für jeden, der mit behörden zu tun hat….so wie auch ich.


Daurch wird das schreiben nicht erst am 20 bearbeitet sondern sehr viel früher einer der Vorteile von vielen vom eingeschriebenem Briefverkehr .
lebst du im schlaraffenland oder in österreich? du hast schon einige eher fragwürdige weisheiten von dir gegeben, aber das toppt so ziemlich alles.
da wir gerade aufklärungsstunde haben, erklär ich dir jetzt wieder etwas für dich neues:
ein einschreibebrief beweist nichts anderes, als dass ein KUVERT an einem bestimmten datum an einen bestimmten adressaten verschickt wurde. soviel zum einen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)

und jetzt zum anderen, wichtigeren: jede behörde bzw. deren sachbearbeiter hat für die bearbeitung der anbringen einen angemessenen zeitrahmen zur verfügung. wie hoch der ist, ist in den jeweiligen gesetzen klar geregelt. wann dieses anbringen bearbeitet wird, richtet sich in der regel nach dem datum des posteinganges an diese behörde bzw. ausfolgung an den jeweiligen sachbearbeiter.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Verwaltungsverfahrensgesetz
das ist sogar irgendwie logisch, da ohnehin die meisten schriftstücke an behörden per einschreiben geschickt werden.


DU gibst selbst zu nicht Persönlich mit dem AMS zutun zu haben gibst aber jede Menge deiner Unwissenheit preis , wie kömmts ?

diese meine unwissenheit – die ich dir nachvollziehbar begründet und zur untermauerung mit links belegt habe – kommt daher, dass ich fast 20 jahre meines lebens im verwaltungsdienst gearbeitet habe.
und zumindest die rechtlichen bestimmungen bzw. die auswirkung bei nichteinhaltung derselben fallen in das dem ams übergeordnete österr. verwaltungsrecht, wie ich auch am eingang meiner erklärung geschrieben habe.
zusätzlich habe ich in diesen 20 jahren gelernt, gesetze sinnvoll und verständlich zu lesen, da ich sie auch anwenden musste.
und meine hinweise bezogen sich ausschießlich auf das von dir tw. falsch interpretierte verwaltungsrecht.
 
ich bin mir grad nicht sicher, ob du mich verscheißern möchtest oder nur zu ignorant bist, um zu verstehen was ich versucht habe dir zu erklären.
andrerseits: jeder halbwegs intelligente mensch ist froh, wenn er dazulernt….

Ach das ist deine Antwort darauf wenn man dir so begegnet wie du anderen begegnest ?
Und ich verscheißere dich nicht nur ich zeig dir ganz klar auf das du außer Geblubber nichts zu bieten hast .

….deswegen versuche ich es nochmal und anschließend ignoriere ich dich und deine weisheiten . [/ quote]

Gut ein Dampfplauderer weniger auf meiner Liste , halt warte du hattest ja Persönlich noch nie mit dem AMS zutun
und willst dich aber besser auskennen als jemand der 15 ! jahre mit dem Ams zutun hat . :rolleyes:


wenn man es weiß, ist es naheliegend und logisch. wenn man es allerdings nicht weiß und deinen ebenso nichtwissenden "rat" befolgt

was ist daran nichtwissend ?


kommt man damit in teufels küche. genau dein halbwissen war der grund dafür, dass ich es richtiggestellt habe.

du hast nichts richtiggestellt du hast etwas ergänzt stell deinen scheffel nicht so unters Licht du bist nicht besser als der Anschein .

dein ratschlag kann eindeutig als unkenntnis der sachlage bezeichnet werden und hat mit vergessen nichtmal bei sehr großzügiger betrachtungsweise zu tun. es ist übrigens nicht "meine einspruchstelle beim ams" sondern die richtige instanz für eine berufung.

Wie gesagt du hast keine Persönliche Erfahrung mit dem AMS kannst also nur Theoretisch herumeiern ,




ja, stimmt. so bezeichne ich deine reaktion der von mir aufgezeigten folgen bei verfahrensmangel.

Dein *aufzeigen* ist schwachsinn mal 3 , weil wie bereits etliche male erwähnt spreche ich aus Erfahrung während du dein Halbwissen unter anderem von einer Website her hast die nicht uptodate ist und der Betreiber vor Jahren einen Privatkrieg gegen das AMS geführt und verloren hat .

da es dabei um viel geld für denjenigen geht, der sich an deinen rat hält, ist vorprogrammiert dass dieser arme ALO nur verlieren kann.

Was eine Annahme deinerseits darstellt und somit genauso viel Relevanz hat wie der Darmwind er gerade meinen After verlässt .


und das ist das eigentlich traurige bei menschen wie du es bist: du gibst ratschläge über recht und gesetz, ohne auch nur ansatzweise zu verstehen, dass oft kleinigkeiten den ausschlag geben können, die im endeffekt über recht und unrecht entscheiden.

Interessant , 15 Jahre mit dem AMS zutunhaben ohne irgendwelche Probleme sprechen eien deutliche Sprache . Das Traurige bei Menschen wie dir ist das du ein Ego Problem bekommst und meinst es unbedingt aufpolieren zu müssen , mit Halbwahrheiten Unwissen und Ignoranz .


und du bist nicht einmal bereit, diese tatsachen in deinen wissensstand aufzunehmen.

Du bist nicht bereit der Tatsache ins Auge zu blicken das ich mich tatsächlich besser auskenne als du . Das bereitet dir Schwierigkeiten und stellt dich vor Herausforderungen .


???
das ist kein gedanklicher fehler meinerseits, sondern eine selbstverständlichkeit für jeden, der mit behörden zu tun hat….so wie auch ich.

Ach nein ? in dienem Gebrabbel hast du nichts von eingeschrieben erwähnt . Mag sein danach aber nicht in der Beschreibung des EInspruchs , wirst du alt ?


lebst du im schlaraffenland oder in österreich? du hast schon einige eher fragwürdige weisheiten von dir gegeben, aber das toppt so ziemlich alles.
da wir gerade aufklärungsstunde haben, erklär ich dir jetzt wieder etwas für dich neues:
ein einschreibebrief beweist nichts anderes, als dass ein KUVERT an einem bestimmten datum an einen bestimmten adressaten verschickt wurde. soviel zum einen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)

Aufklärungsstunde für dich von einem Ehemaligem Briefträger und jemandem der Behördlich sehr viel Schriftverkehr führt :

Es ist ein Insider das Eingeschriebene Briefe besser behandelt werden
als normale .

und jetzt zum anderen, wichtigeren: jede behörde bzw. deren sachbearbeiter hat für die bearbeitung der anbringen einen angemessenen zeitrahmen zur verfügung. wie hoch der ist, ist in den jeweiligen gesetzen klar geregelt. wann dieses anbringen bearbeitet wird, richtet sich in der regel nach dem datum des posteinganges an diese behörde bzw. ausfolgung an den jeweiligen sachbearbeiter.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Verwaltungsverfahrensgesetz
das ist sogar irgendwie logisch, da ohnehin die meisten schriftstücke an behörden per einschreiben geschickt werden.

Und ? das heißt doch nciht das eingeschrieben Briefe nach unten wandern und am Monatsletzten bearbeitet werden ?!?



diese meine unwissenheit – die ich dir nachvollziehbar begründet und zur untermauerung mit links belegt habe – kommt daher, dass ich fast 20 jahre meines lebens im verwaltungsdienst gearbeitet habe.

ALso aktenschlepper und Kisterlschieber ? :lachen:


und zumindest die rechtlichen bestimmungen bzw. die auswirkung bei nichteinhaltung derselben fallen in das dem ams übergeordnete österr. verwaltungsrecht, wie ich auch am eingang meiner erklärung geschrieben habe.
zusätzlich habe ich in diesen 20 jahren gelernt, gesetze sinnvoll und verständlich zu lesen, da ich sie auch anwenden musste.
und meine hinweise bezogen sich ausschießlich auf das von dir tw. falsch interpretierte verwaltungsrecht.


Deine Erfahrung im Verwaltungsdienst zählt null nada niente nichts
Und du weißt auch nichts von dieser Zeit und hast auch nichts gelernt dabei . DU bist genauso dumm wie eh und jeh du weißt nichteinmal wie man Gesetz richtig schreibt .

/ Ironie mode off .


Du ignorierst meine Erfahrungen mit dem AMS über einen sehr langen Zeitraum und willst mir gleichzeitig mit deiner Langjährigen Erfahrung und was du dabei gelernt hast kommen ?
Du lieferst einen Link wo der Betreiber alleine schon einen Privatkrieg gegen das AMS verloren hat ( ich habe ihn kennengelernt) als "untermauerung" ?


Mach n Abflug sonst tust dir noch ernsthaft weh .
 
Nichts gegenteilliges wurde von mir behauptet wohingegen das :



Völliger Bullshit und noch nichteinmal Halbwissen deinerseits .





Schwachsinn mal 3 .




Dein erster Gedanklicher Fehler liegt darin das man Amtsweg über Postalischen weg selbstverständlich eingeschrieben durch führt .
Daurch wird das schreiben nicht erst am 20 bearbeitet sondern sehr viel früher einer der Vorteile von vielen vom eingeschriebenem Briefverkehr .

Außerdem ist es naheliegend und logisch das man sich zuerst an deine Einspruchsstelle des AMS wendet und erst dann in die nächste Instanz geht . Sollte ich das damals nicht erwähnt haben ist das das einzige was du mir vorwerfen kannst nämlich das ich vergessen hatte zu erwähnen zuerst beim AMS den Einspruch zu machen . Alles andere ist gefährliches Halbwissen was du hier verbreitest .

Besides fällt mir gerade ein als das Ams mir damals das Geld sperrte wendetete ich mich sofort per Einschreiben an den VWGH ohne dem ganzen Gebrabbel das du da vom Stapel lässt , aber das wäre dann ja wieder nur Halbwissen nicht wahr schnucki .

DU gibst selbst zu nicht Persönlich mit dem AMS zutun zu haben gibst aber jede Menge deiner Unwissenheit preis , wie kömmts ?

:thumbup:
 

du weißt es besser?

zeig mir den link der das beweist?

ich lerne gerne dazu, wenn ich nachvollziehbare lernhilfen dafür habe.

wenn du den link nicht findest (weil es ihn nicht gibt) und du trotzdem der meinung bist, dass meine ausführungen, die ich sogar beweisen konnte, schwachsinn sind....dann bist du einfach nur dumm wie brot!
 
du weißt es besser?

zeig mir den link der das beweist?

ich lerne gerne dazu, wenn ich nachvollziehbare lernhilfen dafür habe.

wenn du den link nicht findest (weil es ihn nicht gibt) und du trotzdem der meinung bist, dass meine ausführungen, die ich sogar beweisen konnte, schwachsinn sind....dann bist du einfach nur dumm wie brot!

Warum verplemperst Du deine Zeit?

Ich bewundere ja deine Ausdauer - aber es wird nichts bringen. Genieß lieber den sonnigen Sonntag.
 
Warum verplemperst Du deine Zeit?

Ich bewundere ja deine Ausdauer - aber es wird nichts bringen. Genieß lieber den sonnigen Sonntag.

ich bin vor der hitze geflüchtet ....

TvG berät andere arbeitslose, wie sie in verzwickten situationen ihr "recht" bekommen. deswegen habe ich es versucht.....

aber es stimmt....das war vergebene mühe.
 
du weißt es besser?

zeig mir den link der das beweist?

ich lerne gerne dazu, wenn ich nachvollziehbare lernhilfen dafür habe.

wenn du den link nicht findest (weil es ihn nicht gibt) und du trotzdem der meinung bist, dass meine ausführungen, die ich sogar beweisen konnte, schwachsinn sind....dann bist du einfach nur dumm wie brot!


für :thumbup: als dumm von dir beschimpft zu werden........

:tomate:
 
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ich bin vor der hitze geflüchtet ....

TvG berät andere arbeitslose, wie sie in verzwickten situationen ihr "recht" bekommen. deswegen habe ich es versucht.....

aber es stimmt....das war vergebene mühe.

fakten.. du verbreitest hier deine ausländer- und arbeitslosenfeindlichen ideologien..

schade, das die atmosphäre in diesem thread dadurch vergiftet wird
 
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