..reicht ein NEIN nicht?!...

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Ich finde, dass es nicht sehr konstruktiv ist, wenn über die "Täterin" gesprochen wird. denn wir haben ALLE keinen Einfluss auf die "Täterin". Deshalb sollte man die "Täterin" eigentlich vollkommen aussen vor lassen. Und alle die irgendeie in der Lage sind zu Denken, werden mir hier wohl zu stimmen.

Die Frage ist und bleibt doch: Was KANN iamagambler tun? Nur auf ihn können wir auf irgendeine Art und Weise einwirken. Wenn überhaupt. Aber mit ihm können wir immerhin kommunizieren. Und da läge es dann an ihm dass er seine Verhaltensweisen ändert oder/bzw. seine Denkweisen, was er ja anscheinend nicht will.

Deshalb könnte man das Thema hier eigentlich auch gleich schließen.
 
Natürlich ist sie gesetzeskonform. Wenn sie nicht gesetzeskonform wäre, würde ja längst eine Anzeige nach §238 StGB aufgegeben worden sein.

Oder habe ich was verpasst?

Das Gesetz sieht vor, dass man jemand für schuldig deklarieren muss, dh. die Beweispflicht liegt bei demjenigen wo Anzeige erstattet.
Es gibt auch im Stalking einen Graubereich, dh. wenn jemand nur wenig anruft ist es zwar für die persöniche Wahrnehmung stalking aber laut Gesetz eben nicht. Auch hier würde ich den Graubereich noch mit einschliessen der je nachdem enorm sein kann, je nachdem wie die Wahrnehmung eines Menschen ist und wie sensibel jemand auf *Störungen* reagiert.
 
Und alle hier Urteilen über die "Täterin" sie sei ja so krank, obwohl sie die "Täterin" gar nicht kennen, schlagen sich dann aber auf die Seite von iamagambler ohne noch nichtmal eine objektive Sichtweise haben zu können, weil die Sichtweise der "Täterin" fehlt. Alles Täter...
Damit gehe ich konform!
Ich bin erschüttert dass hier immer noch in "Schuld" gedacht wird statt in Verantwortung.
Wir wissen nicht, was sie dazu veranlasst hat, so zu reagieren.
Dass es falsch ist, ist unbestritten aber... sie deshalb gleich als krank zu bezeichnen ist genauso falsch. Das nennt man Vorverurteilung.
Wir kennen beide nicht,aber SIE sind hier in der Verantwortung.
 
Ich finde, dass es nicht sehr konstruktiv ist, wenn über die "Täterin" gesprochen wird. denn wir haben ALLE keinen Einfluss auf die "Täterin". Deshalb sollte man die "Täterin" eigentlich vollkommen aussen vor lassen. Und alle die irgendeie in der Lage sind zu Denken, werden mir hier wohl zu stimmen.

Die Frage ist und bleibt doch: Was KANN iamagambler tun? Nur auf ihn können wir auf irgendeine Art und Weise einwirken. Wenn überhaupt. Aber mit ihm können wir immerhin kommunizieren. Und da läge es dann an ihm dass er seine Verhaltensweisen ändert oder/bzw. seine Denkweisen, was er ja anscheinend nicht will.

Deshalb könnte man das Thema hier eigentlich auch gleich schließen.

Weshalb sollte man das Thema schliessen, es gibt ja auch sonstige unabhängige Ansätze oder Schlussfolgerungen oder Aspekte oder Ansichtsweisen.
Aber wer andere Menschen belästigt oder stört und gegen Ihren Willen sie anruft oder mit Ihnen in Kontakt kommen möchte verstösst nun mal gegen ein Persönlichkeitsrecht, bzw. gegen die Privatspäre eines Menschen. Nur wo der Hebel des Gesetzes ansetzt oder nicht ansetzt ist wiederum eine andere Geschichte. Aber schlussendlich mögen wohl die wenigsten Menschen von Menschen angerufen werden wo sie eigentlich keinen Kontakt haben möchten?
 
Natürlich ist sie gesetzeskonform. Wenn sie nicht gesetzeskonform wäre, würde ja längst eine Anzeige nach §238 StGB aufgegeben worden sein.

Oder habe ich was verpasst?

es wird wahrscheinlich daraus hinauslaufen, dass er eine anzeige macht, wenn er es nicht sowieso schon getan hat , konnte ich jetzt aus den beiträgen nicht entnehmen. dann wird sie vorgeladen. bei einer freundin von mir, war es jedenfalls so. von da ab , war es dann auch vorbei mit stalking. leider dauert es viel zu lange , bis diese straftaten bearbeitet und diese typen vorgeladen werden. in dieser zeit , kann die polizei dann leider auch nichts machen , aber eine auswirkung bis hin zur verurteilung , kann es für sie auf alle fälle haben .
 
Weshalb sollte man das Thema schliessen, es gibt ja auch sonstige unabhängige Ansätze oder Schlussfolgerungen oder Aspekte oder Ansichtsweisen.
Aber wer andere Menschen belästigt oder stört und gegen Ihren Willen sie anruft oder mit Ihnen in Kontakt kommen möchte verstösst nun mal gegen ein Persönlichkeitsrecht, bzw. gegen die Privatspäre eines Menschen. Nur wo der Hebel des Gesetzes ansetzt oder nicht ansetzt ist wiederum eine andere Geschichte. Aber schlussendlich mögen wohl die wenigsten Menschen von Menschen angerufen werden wo sie eigentlich keinen Kontakt haben möchten?

Greifst du hier nicht in das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen ein? Nämlich seine eigene gottverdammte Entscheidung es ihn selbst zu überlassen, wen er anrufen will und wen nicht?
 
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wofür denn dann .. :schmoll:

Na nix zu danken meint ich. ;)

Ich bin grad irgendwie auch sehr froh über die letzten Beiträge hier. Da hab ich dann eher zu danken.

Kann's grad nicht näher oder anders beschreiben. Hat mit der Wahrnehmung zu tun.

Es ist tatsächlich oft so, dass gerade die, die sich als Opfer darstellen, Täter sind. Gerade was so zwischenmenschliche Dinge angeht.
 
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