Rechter Müll im Internet

  • Ersteller Ersteller Galahad
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Danke - mit diesem Beitrag hast Du es nur geschafft, meine zuvor geschriebenen Zeilen zu bestätigen. Du bist leider nur ein linker Schreihals, der mir argumenativ und stilistisch bei weitem nicht das Wasser reichen kann. Dies ist keine Eigenbeweihräucherung, sondern lediglich eine sachliche Feststellung, die sicherlich so mancher objektive Betrachter bestätigen kann und wird.

Bevor wir zwei beide auf Augenhöhe einen richtigen Disput führen können, solltest Du einen Schnellkurs in Diplomatie,Höflichkeit,Sachlichkeit und Agitation belegen.

Deine Denunziations und Diffamierungsmentalität ist nicht geeignet, hier auch nur einen empirisch neutralen Beobachter von Dir und Deinen Ansichten zu überzeugen.
 
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Das lezte was mir einfallen würde, wäre einem Typen wie dir Wasser zu reichen.
Nicht mal wenn Du in der Wüste am dursten wärest.

Du nennst mich links?
Du hast recht.
Ich bin links eingestellt.
Und in früheren Zeiten hatte ich das Hobby "Glatzenklatschen". Das kann ich übriegens ruhig zugeben, weil inzwischen verjährt.

Ich mag keine rechten Typen.
Und ich werde Sie auch nie mögen.

Und wenn ich heute einen rechtmäßigen Grund finden würde einen Nazi eine vor die große Schnauze zu hauen, würde ich den Grund bis zum Schluß auskosten.

Du weißt schon: Nothilfe oder Ähnliches.
 
Na Du bist eben so ein richtig intelligentes Kerlchen, welches seine Argumente nicht im Kopf, sondern in den Fäusten mit sich rumträgt. Ich danke Dir für Dein Outing und die selbstgewählte Disqualifizierung hinsichtlich Deiner "schlagenden" Argumente.
Eine wahre Freude, wenn es einem zum Abschluß einer Diskussion so einfach gemacht wird, indem sich der Gegener selbst ins Aus katapultiert.

Kannst mächtig stolz auf Dich sein !
 
Wobei ich allerdings auch zu bezweifeln wage, daß das Opfer deswegen gejagt wurde, weil er Algerier war.

Nicht? Na, dann schauen wir mal.

Als der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag der vorigen Woche in Leipzig über die Revision im so genannten Gubener Hetzjagd-Verfahren entschied, ließen die Verteidiger nichts unversucht, dem Opfer die Verantwortung für die Tat ihrer Mandanten in die Schuhe zu schieben.

Auch die Argumentation der Anwälte war stellenweise kaum von den rechtsextremem Propagandalügen über die Vorfälle in Guben zu unterscheiden. So behauptete der Verteidiger des Haupttäters Alexander Bode, sein Mandant habe lediglich aus »Gruppenzwang« und »im Selbstfindungsprozess« Farid Guendoul in den Tod gejagt. Und der Neonazianwalt Wolfram Nahrath vertrat die Ansicht, Farid Guendoul und seine Begleiter hätten sich lediglich ordentlich verhalten müssen, als die Naziskins auf sie zustürmten, dann wäre ihnen auch nichts passiert. Denn es sei schließlich darum gegangen, einen »Schwarzen zu stellen«, sagte Nahrath und betonte, dass er nicht verstehe, warum der Begriff »Neger« vom Gericht missbilligt worden sei.
(...)

Kaba gelang es, in eine Gaststätte zu flüchten. Bensaha und Guendoul liefen in panischer Angst davon. Ihre Verfolger riefen: »Wir haben euch was mitgebracht, Hass, Hass, Hass! Ausländer raus!« Es war diese Angst, die Guendoul dazu trieb, die gläserne Eingangstür eines Plattenbaus einzutreten. Dabei wurde seine Hauptschlagader verletzt. Nur wenig später verblutete der Algerier im Treppenhaus.

Gutachter stellten fest, dass er wegen der Flucht eine erhöhte Pulsfrequenz hatte, die das Blut stärker durch die Adern pulsieren ließ. Für den Bundesgerichtshof war diese Tatsache der Grund dafür, eine vorsätzliche Tat zu erkennen. Von den Angeklagten sei eine klare Gefahr ausgegangen, und die Reaktion des Opfers sei verständlich. »Dieses Hals-über-Kopf-Verhalten entspricht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Menschen«, so die vorsitzende Richterin Monika Harms.

http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2002/43/12b.htm

Wenn die NPD den Anführer eines rassistischen Lynchmobs zum Wahlkandiadten macht, also zu jemandem, der ihr Parteiprogramm repräsentiert, dann spricht das Bände über die gesellschaftspolitischen Vorstellungen der NPD.
 
Hmmm.....
Es kam zu Handgreiflichkeiten, in deren Verlauf ein schwarzer Kubaner erst zu seiner Verteidigung ein Metallstück zückte und schließlich vor dem Mob floh. Die herbeigerufenen Polizeibeamten ließen den Neonazis bei ihrem Versuch, den Schwarzen »zu stellen«, freie Hand.

Ein "Metallstück"???? -also wohl ein medial verharmlostes Messer.....dann floh er - warum? Hat er zugestochen? Wenn er nicht zugestochen hat, warum ließen die Polizeibeamten den Neonazis freie Hand ?

Da sind einige Dinge im Argen - eine lückenlose Aufklärung bzw. Objektivität brauch man von dem Medien jedenfalls nicht erwarten.....

Ich werde mal versuchen, den Polizeibericht zum Tathergang herauszusuchen, möhlicherweise gibt dieser Aufschluß,

Auch weiß man, daß es einem Kreuzzug gleicht, wenn sich die Chance bietet, Deutsche zu verurteilen, denen unterstellt werden kann, daß sie aus rassistischen Motiven gehandelt haben, da verwundert doch aber dieses:
Keiner der Angeklagten hat bisher wegen des Todes von Farid Guendoul in Haft gesessen, zwei Täter erhielten lediglich Arbeitsstunden als Strafe, andere kamen mit Jugendstrafen auf Bewährung davon. Nur Alexander Bode und Steffen Henze wurden unter Einbeziehung anderer Delikte zu Jugendhaftstrafen verurteilt.

Oder hat sich da inzwischen was neues ergeben ? Wenn nicht, dann ziehe ich die Berichterstattung des Tathergangs erheblich in Zweifel.

Für ähnliche Fälle, in welchen die Medien bewußt gelogen, verfälscht und Fakten unterschlagen haben gibt es jedenfalls Material genug, welches ich hier gerne veröffentlichen kann....
 
Hmmm.....


Ein "Metallstück"???? -also wohl ein medial verharmlostes Messer.....dann floh er - warum? Hat er zugestochen? Wenn er nicht zugestochen hat, warum ließen die Polizeibeamten den Neonazis freie Hand ?

Also leisten deutsche Sicherheitsbeamte Linchjustiz vorschub wenn der vorhergehender Täter ein Ausländer war???

Odewr wie soll man diese Aussage verstehen?
 
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In der Zwischenzeit ein paar kleine Auszüge aus dem Verfassungschutzbericht Brandenburg 2000 zu diesem Thema:

Attackiert werden insbesondere Andersaussehende (tatsächlich oder vermeintlich „Fremde“) und Andersdenkende (als „Zecken“ beschimpfte tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten). Zu den besonders gefährdeten Opfergruppen in Brandenburg gehörten im Jahre 2000 Menschen aus der Türkei sowie Pakistani, Polen, Russen, aber auch Deutsche, die wegen ihres Aussehens fälschlich als Fremde identifiziert wurden.

Die folgenden Beispiele beziehen sich vornehmlich auf die erwähnten Szeneschwerpunkte im Land Brandenburg, stehen aber auch exemplarisch für andere Orte und ähnliche Delikte. In Guben hat die rechtsextremistische Szene mit einer Vielzahl von Aktivitäten auch im Jahre 2000 wieder öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Ihr militanter Kern umfasst etwa 20 Personen, dazu kommt ein etwa doppelt so großes Unterstützerumfeld.

Die Hetzjagd auf den algerischen Asylbewerber Farid Guendoul alias Omar Ben Noui am 13. Februar 1999 stellte einen Wendepunkt dar. Seit Mitte der 90er Jahre war die rechtsextremistische Szene Gubens wenig aktiv und eher unselbstständig geblieben, obschon sie von Berliner Neonazis umworben wurde. Doch im Gefolge der tödlichen Hetzjagd erwies sie sich als virulent.
Seither stieg die Zahl der einschlägigen Straftaten drastisch an. Nach dem Tod des Asylbewerbers wusste sich die rechtsextremistische Szene unter öffentlicher Beobachtung. Sie pendelte zwischen Rückzugsverhalten und Trotzreaktionen. Ein Teil der Szene fühlte sich durch das Medienecho und die Anteilnahme der politischen Eliten, aber auch durch die lange Prozessdauer offenkundig zu weiteren Provokationen und Straftaten animiert. Die am 13. November verkündeten Urteile gegen die elf Angeklagten im „Hetzjagdprozess“ – acht erhielten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren ohne und einem Jahr auf Bewährung, drei kamen mit Verwarnungen und Arbeitsauflagen davon – entfalteten kaum abschreckende Wirkung. Insbesondere jüngere Angehörige der rechtsextremistischen Szene Gubens hatten weiterhin keine Scheu, ihre Fremdenfeindlichkeit auch gewaltsam auszuleben.

Nicht die Untat, sondern der Gedenkstein für das Opfer wurde für die rechtsextremistische Szene – aber auch für Teile der Gubener Bevölkerung – zum Stein des Anstoßes. Mehrfach wurde er geschändet. Zu den Tätern gehörte ein an der tödlichen Menschenjagd Beteiligter, den seine Verurteilung offensichtlich nicht beeindruckt hatte. Den ersten Höhepunkt in der Reihe der Schändungen bildete am 4. März der Diebstahl der ursprünglichen Platte. Später wurde eine neue Gedenkplatte angebracht, die aber auch wieder Ziel von Attacken seitens der Szene wurde.

Die Menschenverachtung, mit der die Szene ihrem Opfer noch nach seinem Tode begegnet, wird insbesondere an einem Vorfall vom 24. Mai krass sichtbar: Ein 23-jähriger Mann urinierte auf den Gedenkstein und hob dabei den Arm zum „Hitlergruߓ. Am 2. Dezember wurden erneut zwei Personen festgestellt, die auf dem Gedenkstein herumtrampelten und ihn bespuckten. In der Nähe wurde ein NPD-Aufkleber angebracht. Am 17. März wurde der jüdische Friedhof in Guben von vier Angehörigen der Szene geschändet. Sie schmierten auf die Friedhofsmauer Parolen wie „Jude verrecke“, „Judensau“ oder „Sieg Heil“, daneben ein Hakenkreuz und SS-Runen. Auf mehrere Grabsteine sowie auf das Eingangsportal der benachbarten Kirche wurden Hakenkreuze gesprüht. Auf dem Rückweg vom Friedhof sprühte einer der Täter ein Hakenkreuz auf die Mitte einer Straße; als die Gruppe in den frühen Morgenstunden an einem China-Imbiss vorbeikam, wurde auch dieser mit rechtsextremistischen Schmierereien
überzogen.

Je nach Tatbeteiligung sind die vier Täter vom Amtsgericht Guben zu unterschiedlich schweren Strafen, von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bis zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten unter Einbeziehung früherer Straftaten, verurteilt worden. Einer der Täter ist NPD-Mitglied.

http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/2000.pdf
 
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