Attackiert werden insbesondere Andersaussehende (tatsächlich oder vermeintlich Fremde) und Andersdenkende (als Zecken beschimpfte tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten). Zu den besonders gefährdeten Opfergruppen in Brandenburg gehörten im Jahre 2000 Menschen aus der Türkei sowie Pakistani, Polen, Russen, aber auch Deutsche, die wegen ihres Aussehens fälschlich als Fremde identifiziert wurden.
Die folgenden Beispiele beziehen sich vornehmlich auf die erwähnten Szeneschwerpunkte im Land Brandenburg, stehen aber auch exemplarisch für andere Orte und ähnliche Delikte. In Guben hat die rechtsextremistische Szene mit einer Vielzahl von Aktivitäten auch im Jahre 2000 wieder öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Ihr militanter Kern umfasst etwa 20 Personen, dazu kommt ein etwa doppelt so großes Unterstützerumfeld.
Die Hetzjagd auf den algerischen Asylbewerber Farid Guendoul alias Omar Ben Noui am 13. Februar 1999 stellte einen Wendepunkt dar. Seit Mitte der 90er Jahre war die rechtsextremistische Szene Gubens wenig aktiv und eher unselbstständig geblieben, obschon sie von Berliner Neonazis umworben wurde. Doch im Gefolge der tödlichen Hetzjagd erwies sie sich als virulent.
Seither stieg die Zahl der einschlägigen Straftaten drastisch an. Nach dem Tod des Asylbewerbers wusste sich die rechtsextremistische Szene unter öffentlicher Beobachtung. Sie pendelte zwischen Rückzugsverhalten und Trotzreaktionen. Ein Teil der Szene fühlte sich durch das Medienecho und die Anteilnahme der politischen Eliten, aber auch durch die lange Prozessdauer offenkundig zu weiteren Provokationen und Straftaten animiert. Die am 13. November verkündeten Urteile gegen die elf Angeklagten im Hetzjagdprozess acht erhielten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren ohne und einem Jahr auf Bewährung, drei kamen mit Verwarnungen und Arbeitsauflagen davon entfalteten kaum abschreckende Wirkung. Insbesondere jüngere Angehörige der rechtsextremistischen Szene Gubens hatten weiterhin keine Scheu, ihre Fremdenfeindlichkeit auch gewaltsam auszuleben.
Nicht die Untat, sondern der Gedenkstein für das Opfer wurde für die rechtsextremistische Szene aber auch für Teile der Gubener Bevölkerung zum Stein des Anstoßes. Mehrfach wurde er geschändet. Zu den Tätern gehörte ein an der tödlichen Menschenjagd Beteiligter, den seine Verurteilung offensichtlich nicht beeindruckt hatte. Den ersten Höhepunkt in der Reihe der Schändungen bildete am 4. März der Diebstahl der ursprünglichen Platte. Später wurde eine neue Gedenkplatte angebracht, die aber auch wieder Ziel von Attacken seitens der Szene wurde.
Die Menschenverachtung, mit der die Szene ihrem Opfer noch nach seinem Tode begegnet, wird insbesondere an einem Vorfall vom 24. Mai krass sichtbar: Ein 23-jähriger Mann urinierte auf den Gedenkstein und hob dabei den Arm zum Hitlergruß. Am 2. Dezember wurden erneut zwei Personen festgestellt, die auf dem Gedenkstein herumtrampelten und ihn bespuckten. In der Nähe wurde ein NPD-Aufkleber angebracht. Am 17. März wurde der jüdische Friedhof in Guben von vier Angehörigen der Szene geschändet. Sie schmierten auf die Friedhofsmauer Parolen wie Jude verrecke, Judensau oder Sieg Heil, daneben ein Hakenkreuz und SS-Runen. Auf mehrere Grabsteine sowie auf das Eingangsportal der benachbarten Kirche wurden Hakenkreuze gesprüht. Auf dem Rückweg vom Friedhof sprühte einer der Täter ein Hakenkreuz auf die Mitte einer Straße; als die Gruppe in den frühen Morgenstunden an einem China-Imbiss vorbeikam, wurde auch dieser mit rechtsextremistischen Schmierereien
überzogen.
Je nach Tatbeteiligung sind die vier Täter vom Amtsgericht Guben zu unterschiedlich schweren Strafen, von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bis zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten unter Einbeziehung früherer Straftaten, verurteilt worden. Einer der Täter ist NPD-Mitglied.