Nehmen wir die Behauptung, nach der ausländische Jugendliche sich häufiger kriminell verhalten als deutsche Jugendliche. Zumeist muss die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als Beleg für diese Behauptung herhalten. Aber die PKS eignet sich in keiner Weise als Beleg. Die PKS, so steht darin zu lesen, ist eine Sammlung der Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. Mehr noch: Michael Walther, Kriminologieprofessor in Köln, hat bereits Anfang der 1990er Jahre dargelegt, dass die PKS ein Arbeitsnachweis der Polizei ist. Da die Polizei ein Interesse daran hat, sich als erfolgreich darzustellen, sind in der PKS vergleichsweise viele Tatverdächtige enthalten, die leicht zu ermitteln sind. Ausländer sind leicht zu ermitteln, weil sie zuweilen anders aussehen, manchmal anders sprechen und in der Regel eher angezeigt werden als ihre deutschen Pendants. Letztere sind zudem auch dann nicht in der PKS enthalten, wenn sie als Tatverdächtiger erfasst wurden, nämlich genau dann nicht, wenn sie verdächtigt werden, eine Straftat mit rechtsextremem Hintergrund verübt zu haben.
PKS: Nur Verdächtige werden erfasst
Dann erscheinen sie im Verfassungsschutzbericht und tauchen in der PKS nicht auf (was zeigt, dass es DIE Statistik, von der Frau Zypries weiß, nicht gibt). Zudem erfasst die Polizei Tatverdächtige, keine Täter. Und wenn man schon nicht zur Kenntnis nehmen will, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, bis ein Richter sie fallen lässt, so sollte man doch zur Kenntnis nehmen, dass gut 60 Prozent der Tatverdächtigen nicht verurteilt werden. Wenn somit die PKS herangezogen wird, um ein Bild von der Kriminalität in Deutschland zu vermitteln, dann muss man sich im Klaren darüber sein, dass dieses Bild eher dem Dadaismus als dem Realismus zuzurechnen ist. Man kann daher bar jeglicher Gefahr der Widerlegung behaupten, dass derzeit in Deutschland niemand weiß, ob sich ausländische Jugendliche häufiger kriminell im Allgemeinen und gewalttätig im Besonderen verhalten als deutsche Jugendliche.