Und wie sieht das jetzt rechtlich aus ? Kann man jetzt auf die Folgen der Auswirkungen des Serums oder auf die Nebenwirkungen verklagen ?
Das Aufführen der Nebenwirkungen auf dem Beipachzettel aller Medis usw., sind doch eine Absicherung der Hersteller und kann nicht eingeklagt werden , oder ?
So isses. Wenn du in die Gabe des Impfstoffes einwilligst, akzeptierst du auch die im Beipackzettel angegebenen Risiken - sofern diese in ihrer Wahrscheinlichkeit und Ausprägung richtig dargestellt wurden natürlich.
Gerade bei Impfstoffen gibts hier aber eine Spezialregelung: Weil gewisse Impfungen ja vom Staat empfohlen werden, nimmt sich der Staat bei Nebenwirkungen, die durch diese Impfungen hervorgerufen werden, auch selbst stärker in die Haftung. Quasi ein
quid pro quo - vertrau auf unsere Empfehlungen, und wenn wir Mist bauen hast du Anspruch.
ein Impfschaden ist laut § 2 Nr 11 IfSG "
die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde"
- es muss also ein Schaden eingetreten sein, mit dem man im Vorhinein als normaler Mensch nicht realistisch gerechnet hat (also nicht sowas "kleines" wie Fieber oder Muskelschmerzen), dafür gelten hier auch Schäden, die die Hersteller angegeben haben und für die deren Haftung dann großteils ausgeschlossen ist.
Wichtig ist jetzt die Beweislast: Der Antragsteller muss 3 Sachen beweisen:
1. Eine Impfung wurde durchgeführt
2. Ein Schaden ist eingetreten
3. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit bzgl. des Zusammenhangs von 1. und 2.
Punkt 3 ist natürlich jetzt der Knackpunkt. Hier wurde dem Antragsteller eine Beweiserleichterung gegeben, weil gerade Impfschäden oft schwer nachzuweisen sind. "Wahrscheinlich" bedeutet, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft ein Schaden zumindest nicht prinzipiell völlig ausgeschlossen ist (z.B. ein Knochenbruch o.ä. nach einer Grippeimpfung), und natürlich nicht durch die Umstände des Einzelfalles ausgeschlossen ist (z.B. wenn Symptome in einem Zeitfenster auftreten, das einen Zusammenhang mit der Impfung ausschließt, also z.B. zu früh oder zu spät).
Wenn wissenschaftlich die Lage unklar ist, dann darf der Richter den Schaden trotzdem als Impfschaden anerkennen. Deswegen gibt es immer wieder Urteile, wo Impfschäden anerkannt werden, die wissenschaftlich überhaupt keine Basis haben - das liegt im Ermessen des Richters, und mit einem guten Anwalt und guten Sachverständigen ist da einiges zu machen. Sowas wird natürlich von den Impfgegnern dann immer als "
Beweis" oder gar "
höchstrichterlicher Beweis" gelobpreist - völliger Unsinn, wie du jetzt weißt.
Wichtig: Wenn so ein Impfschaden nach dem IfSG anerkannt wird, dann zahlt das der
Staat,
nicht das Pharmaunternehmen!