Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

Hmmmm, also jetzt mal ehrlich....die Mütter, die ich kenne, fragen ihren Arzt immer nach möglichen NW für ihre Kinder. Ich weiß nicht, ob es immer unbedingt der Arzt ist, dem was Wurscht ist....
 
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Den kannst du jederzeit anfordern. Abgesehen davon sind die alle gratis im Internet zu finden.

Das stimmt, sind alle zu finden. Bedeutet aber nicht, man hätte sich so aufzuklären.

Und abgesehen davon muss man im Regelfall bei jeder Impfung so einen Zettel unterschreiben, wo diverse Informationen über die Impfung selbst draufstehen - unter anderem eben auch ne Auflistung aller Nebenwirkungen. Außer dein Arzt ist von der alten Schule und es ist ihm wurscht, wenn du ihn in die Haftung nimmst wenn doch was passiert.

In der Regel, wieder dieser Spruch, wenn Empfehlung der Stiko, muss nichts. Wenn gekoppelt an U-Untersuchungen muss nichts.
Wenn Auffrischungsimpfung, muss nichts. Wenn beruflich vorgeschrieben, muss nichts. Selbst bei FSME, wenn es empfohlen wird, muss nichts gegengezeichnet werden.

Wenn aber empfohlen und du lehnst ab, dann sichern sich Ärzte ab, mit den Ausführungen des Patienten, warum eine empfohlene Impfung abgelehnt wird.

Oder auch anders gesagt, alle Impfungen die Kassenleistungen sind, die sind nämlich von der Stiko empfohlen, brauchst du nichts unterschreiben.

Komisch, du hast es doch so schön erklärt gehabt, mit Impfschaden und warum der Staat einspringt, wenn als Impfvorgabe empfohlen. Und da unterschreibst du nichts.
Bei Grippeimpfungen sehr wohl. Ist aber halt auch keine Vorgabe. Ist ja auch der Murks, denn gegen Grippe schützt es so ja nicht.
 
Das stimmt, sind alle zu finden. Bedeutet aber nicht, man hätte sich so aufzuklären.



In der Regel, wieder dieser Spruch, wenn Empfehlung der Stiko, muss nichts. Wenn gekoppelt an U-Untersuchungen muss nichts.
Wenn Auffrischungsimpfung, muss nichts. Wenn beruflich vorgeschrieben, muss nichts. Selbst bei FSME, wenn es empfohlen wird, muss nichts gegengezeichnet werden.

Wenn aber empfohlen und du lehnst ab, dann sichern sich Ärzte ab, mit den Ausführungen des Patienten, warum eine empfohlene Impfung abgelehnt wird.

Oder auch anders gesagt, alle Impfungen die Kassenleistungen sind, die sind nämlich von der Stiko empfohlen, brauchst du nichts unterschreiben.

Komisch, du hast es doch so schön erklärt gehabt, mit Impfschaden und warum der Staat einspringt, wenn als Impfvorgabe empfohlen. Und da unterschreibst du nichts.
Bei Grippeimpfungen sehr wohl. Ist aber halt auch keine Vorgabe. Ist ja auch der Murks, denn gegen Grippe schützt es so ja nicht.

Ja, das dachte ich auch.

Habe niemals was unterschrieben, braucht man ja auch nicht, wenns schief geht, darf ich nur den staat verklagen!
Man wird auch nie über die risiken aufgeklärt, da ja Keiner dieser ärzte haftet!
Ich war mal so doof, weil ich meinte mich auch mal gegen grippe impfen lassen zu müssen. In dem darauf folgendem winter war ich zwei mal schwer krank mit erkältung. Sonst hatte ich immer nur eine leichte erkältung, dann plötzlich zwei sehr schwere.
Natürlich ließ ich das jahr darauf die impfung weg und - siehe da, ich hatte wieder nur eine leichte erkältung!:lachen::lachen::lachen:
 
In der Regel, wieder dieser Spruch, wenn Empfehlung der Stiko, muss nichts. Wenn gekoppelt an U-Untersuchungen muss nichts.
Wenn Auffrischungsimpfung, muss nichts. Wenn beruflich vorgeschrieben, muss nichts. Selbst bei FSME, wenn es empfohlen wird, muss nichts gegengezeichnet werden.
Wieder: Unsinn.

Jede ärztliche Behandlung (eine Impfung ganz besonders) ist tatbestandlich eine Körperverletzung, in die der Patient rechtfertigend einwilligen muss. Wenn der Arzt einen über die möglichen Nebenwirkungen unzureichend aufklärt, ist diese Einwilligung unwirksam. Ob eine Impfung von irgendwem empfohlen wird oder nicht, ob es eine Auffrischungsimpfung oder im Rahmen einer U-Untersuchung stattfindet ist dem Strafrechtler völlig latte.

Unterschreiben muss man nix, aufgeklärt muss man worden sein. In der Regel bekommt man aber was zum unterschreiben, weil dann der Gerichtsprozess für den Arzt schneller aufgehört hat als er anfing und es keinen ewigen Krieg Aussage gegen Aussage ("ich hab Sie aufgeklärt" - "nö ham se nicht!!" usw) gibt. Der Arzt muss auch nicht dezitiert jede einzelne irgendwo theoretisch mögliche Nebenwirkung mitteilen, sondern muss ein realistisches Bild der Möglichkeiten von Nebenwirkungen und vom Nutzen machen. Hier das passende BGH-Urteil.
Komisch, du hast es doch so schön erklärt gehabt, mit Impfschaden und warum der Staat einspringt, wenn als Impfvorgabe empfohlen. Und da unterschreibst du nichts.
Da ging es um die Haftung der Pharmaunternehmen, nicht der verabreichenden Ärzte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.
 
Tarbagan schrieb:
Jede ärztliche Behandlung (eine Impfung ganz besonders) ist tatbestandlich eine Körperverletzung, in die der Patient rechtfertigend einwilligen muss. Wenn der Arzt einen über die möglichen Nebenwirkungen unzureichend aufklärt, ist diese Einwilligung unwirksam. Ob eine Impfung von irgendwem empfohlen wird oder nicht, ob es eine Auffrischungsimpfung oder im Rahmen einer U-Untersuchung stattfindet ist dem Strafrechtler völlig latte.

Sind hier eigentlich nicht auch Einwilligungen durch konkludentes Verhalten möglich?

Man könnte ja argumentieren, dass jeder Patient eigentlich wissen müsse, dass Impfungen auch Nebenwirkungen hervorrufen können. Der Patient müsste wissen, dass es ein gewisses Gesundheitsrisiko bei einer Impfung gibt. Durch die Gabe der Impfung könnte der Arzt also davon ausgehen, dass der Patient in dieses Risiko eingewilligt hat (durch konkludentes Verhalten). Dies könnte man als Rechtfertigungsgrund hernehmen, weshalb dieses ausnahmsweise keine Körperverletzung ist.

Das gleiche gilt, wenn jemand im Bus niest und Krankheitserreger verbreitet und Leute ansteckt. Tatbestandsmäßig ist das zumindest fahrlässige Körperverletzung. Aber jeder, der in den Bus steigt, weiß, dass es ein gewisses Risiko gibt, sich anzustecken, wenn man in einen Bus steigt. Hier wird auch niemand aufgeklärt. Es gehört einfach zum Allgemeinwissen.
 
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Sind hier eigentlich nicht auch Einwilligungen durch konkludentes Verhalten möglich?

Man könnte ja argumentieren, dass jeder Patient eigentlich wissen müsse, dass Impfungen auch Nebenwirkungen hervorrufen können. Der Patient müsste wissen, dass es ein gewisses Gesundheitsrisiko bei einer Impfung gibt. Durch die Gabe der Impfung könnte der Arzt also davon ausgehen, dass der Patient in diese Risiko eingewilligt hat (durch konkludentes Verhalten). Dies könnte man als Rechtfertigungsgrund hernehmen, weshalb dieses ausnahmsweise keine Körperverletzung ist.
Nein, eine konkludente Einwilligung geht nicht, weil der Patient gar nicht einwilligungsfähig ist, wenn er nicht richtig aufgeklärt wurde. Was du ansprichst, nämlich dass man davon ausgehen müsse, der Patient sei sich der Nebenwirkungen bewusst, sieht der Gesetzgeber eben ganz anders - er geht davon aus, dass der Patient erstmal gar nix weiß und alles nötige (also Nutzen + Risiko) vom Fachmann - dem Arzt - erfährt.

Was aber möglich ist ist eine hypothetische Einwilligung - das ist aber wieder ein ganz eigenes Thema. Typische Fälle sind die einer experimentellen Operation bei einem Patienten ohne Alternativen auf eine Heilung, oder Eingriffe, die in Notfällen vorgenommen werden (bei Impfungen z.B. eine Tetanusspritze für einen bewusstlosen Patienten, der nach einem Unfall o.ä. ins Krankenhaus kommt). Jedenfalls greift das nicht beim Normalfall eines Patienten, der zur Vorsorge zum Impfen in die Arztpraxis kommt.
 
Nein, eine konkludente Einwilligung geht nicht, weil der Patient gar nicht einwilligungsfähig ist, wenn er nicht richtig aufgeklärt wurde. Was du ansprichst, nämlich dass man davon ausgehen müsse, der Patient sei sich der Nebenwirkungen bewusst, sieht der Gesetzgeber eben ganz anders - er geht davon aus, dass der Patient erstmal gar nix weiß und alles nötige (also Nutzen + Risiko) vom Fachmann - dem Arzt - erfährt.

Lach. Ok, ich verstehe. Der Gesetzgeber schreibt dem Bürger vor, was er wissen muss und was nicht.

Der Gesetzgeber geht z.B. davon aus, dass, wenn jemand in ein Restaurant geht sich essen bestellt, weiß, dass er dafür bezahlen muss, obwohl er ja vom Kellner überhaupt nicht aufgeklärt wurde und ist als Betrug -soweit ich weiß- strafbar. Falls das falsch ist bitte korrigieren.
 
Lach. Ok, ich verstehe. Der Gesetzgeber schreibt dem Bürger vor, was er wissen muss und was nicht.
Ich würde eher sagen: was er zu wissen braucht.
Wie du siehst ist es auch bei Impfungen nicht sonnenklar, welche Nebenwirkungen eintreten können und welche nicht. Gerade wenn hier immer wieder Leute aufkreuzen mit der absoluten Wahrheit, die sie aus dem letzten Youtube-Video rausgekitzelt haben und meinen, sie wüssten jetzt alle Geheimnisse übers Impfen - in so einer Umgebung kann man dem Patienten nicht auferlegen, dass er die Geduld, die Arbeitszeit und die fachliche Kompetenz hat, sich wirklich objektiv zu informieren. Wie schwer das objektive Aufklären teilweise ist, siehst du an den verwirrten Impfgegnern in diesem Thread ja ganz gut.

Gerade aber, wenn es dann auch noch um so Sachen geht wie individuelle Faktoren, die der Laie schlichtweg nicht beurteilen kann und die die Gefährlichkeit der Impfung erhöhen können, sieht man, dass man so eine Pflicht nicht allein dem Patienten aufbürden kann.
Der Gesetzgeber geht z.B. davon aus, dass, wenn jemand in ein Restaurant geht sich essen bestellt, weiß, dass er dafür bezahlen muss, obwohl er ja vom Kellner überhaupt nicht aufgeklärt wurde und ist als Betrug -soweit ich weiß- strafbar. Falls das falsch ist bitte korrigieren.
Meinst du mit Betrug jetzt die Handlung des Kellners oder des Gastes? Der Gast würde, wenn mich nicht alles täuscht, eine Unterschlagung begehen.
Einen Betrug könnte man sicher auch draus basteln, mit ein bisschen Mühe.
 
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