fantastfisch
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Hmmmm, also jetzt mal ehrlich....die Mütter, die ich kenne, fragen ihren Arzt immer nach möglichen NW für ihre Kinder. Ich weiß nicht, ob es immer unbedingt der Arzt ist, dem was Wurscht ist....
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Den kannst du jederzeit anfordern. Abgesehen davon sind die alle gratis im Internet zu finden.
Und abgesehen davon muss man im Regelfall bei jeder Impfung so einen Zettel unterschreiben, wo diverse Informationen über die Impfung selbst draufstehen - unter anderem eben auch ne Auflistung aller Nebenwirkungen. Außer dein Arzt ist von der alten Schule und es ist ihm wurscht, wenn du ihn in die Haftung nimmst wenn doch was passiert.
Das stimmt, sind alle zu finden. Bedeutet aber nicht, man hätte sich so aufzuklären.
In der Regel, wieder dieser Spruch, wenn Empfehlung der Stiko, muss nichts. Wenn gekoppelt an U-Untersuchungen muss nichts.
Wenn Auffrischungsimpfung, muss nichts. Wenn beruflich vorgeschrieben, muss nichts. Selbst bei FSME, wenn es empfohlen wird, muss nichts gegengezeichnet werden.
Wenn aber empfohlen und du lehnst ab, dann sichern sich Ärzte ab, mit den Ausführungen des Patienten, warum eine empfohlene Impfung abgelehnt wird.
Oder auch anders gesagt, alle Impfungen die Kassenleistungen sind, die sind nämlich von der Stiko empfohlen, brauchst du nichts unterschreiben.
Komisch, du hast es doch so schön erklärt gehabt, mit Impfschaden und warum der Staat einspringt, wenn als Impfvorgabe empfohlen. Und da unterschreibst du nichts.
Bei Grippeimpfungen sehr wohl. Ist aber halt auch keine Vorgabe. Ist ja auch der Murks, denn gegen Grippe schützt es so ja nicht.
Wieder: Unsinn.In der Regel, wieder dieser Spruch, wenn Empfehlung der Stiko, muss nichts. Wenn gekoppelt an U-Untersuchungen muss nichts.
Wenn Auffrischungsimpfung, muss nichts. Wenn beruflich vorgeschrieben, muss nichts. Selbst bei FSME, wenn es empfohlen wird, muss nichts gegengezeichnet werden.
Da ging es um die Haftung der Pharmaunternehmen, nicht der verabreichenden Ärzte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.Komisch, du hast es doch so schön erklärt gehabt, mit Impfschaden und warum der Staat einspringt, wenn als Impfvorgabe empfohlen. Und da unterschreibst du nichts.
Tarbagan schrieb:Jede ärztliche Behandlung (eine Impfung ganz besonders) ist tatbestandlich eine Körperverletzung, in die der Patient rechtfertigend einwilligen muss. Wenn der Arzt einen über die möglichen Nebenwirkungen unzureichend aufklärt, ist diese Einwilligung unwirksam. Ob eine Impfung von irgendwem empfohlen wird oder nicht, ob es eine Auffrischungsimpfung oder im Rahmen einer U-Untersuchung stattfindet ist dem Strafrechtler völlig latte.
Nein, eine konkludente Einwilligung geht nicht, weil der Patient gar nicht einwilligungsfähig ist, wenn er nicht richtig aufgeklärt wurde. Was du ansprichst, nämlich dass man davon ausgehen müsse, der Patient sei sich der Nebenwirkungen bewusst, sieht der Gesetzgeber eben ganz anders - er geht davon aus, dass der Patient erstmal gar nix weiß und alles nötige (also Nutzen + Risiko) vom Fachmann - dem Arzt - erfährt.Sind hier eigentlich nicht auch Einwilligungen durch konkludentes Verhalten möglich?
Man könnte ja argumentieren, dass jeder Patient eigentlich wissen müsse, dass Impfungen auch Nebenwirkungen hervorrufen können. Der Patient müsste wissen, dass es ein gewisses Gesundheitsrisiko bei einer Impfung gibt. Durch die Gabe der Impfung könnte der Arzt also davon ausgehen, dass der Patient in diese Risiko eingewilligt hat (durch konkludentes Verhalten). Dies könnte man als Rechtfertigungsgrund hernehmen, weshalb dieses ausnahmsweise keine Körperverletzung ist.
Nein, eine konkludente Einwilligung geht nicht, weil der Patient gar nicht einwilligungsfähig ist, wenn er nicht richtig aufgeklärt wurde. Was du ansprichst, nämlich dass man davon ausgehen müsse, der Patient sei sich der Nebenwirkungen bewusst, sieht der Gesetzgeber eben ganz anders - er geht davon aus, dass der Patient erstmal gar nix weiß und alles nötige (also Nutzen + Risiko) vom Fachmann - dem Arzt - erfährt.
Ich würde eher sagen: was er zu wissen braucht.Lach. Ok, ich verstehe. Der Gesetzgeber schreibt dem Bürger vor, was er wissen muss und was nicht.
Meinst du mit Betrug jetzt die Handlung des Kellners oder des Gastes? Der Gast würde, wenn mich nicht alles täuscht, eine Unterschlagung begehen.Der Gesetzgeber geht z.B. davon aus, dass, wenn jemand in ein Restaurant geht sich essen bestellt, weiß, dass er dafür bezahlen muss, obwohl er ja vom Kellner überhaupt nicht aufgeklärt wurde und ist als Betrug -soweit ich weiß- strafbar. Falls das falsch ist bitte korrigieren.
Wieder: Unsinn.
.......
Unterschreiben muss man nix, aufgeklärt muss man worden sein.