Positiver Ausgang / Rechtsstreit?

Das 7. Haus ist, wenn ich mich jetzt nicht vertue, das Haus der öffentl. Belange (Öffentlichkeit) und auch der - offenen - Feinde (?).

Das 8. Haus habe ich als Haus des Endes, der Verträge, des Erbes und des durch Erbe erworbenen Geldes / Gutes (Grundstücke?) zu tun (?).

LG

Das 7. Haus ist für mich die Begegnungsebene/Partner und Begegnungen aller
Art.....das achte Haus - feste Partnerschaft, Verträge und Erbe....

Öffentliche - gesetzliche Anliegen - wie ein Rechtsstreit sind 10. Haus und bei
dir Uranus mit Wassermann und darin auch dein Saturn als Herrscher von H8.


Jupiter als Herrscher deiner Partnerschaften und Begegnung steht mit deiner
Schütze-Sonne in 7 in Verbindung und Jupiter selbst per Quadrat mit Mars in
Haus 8......und da mit dieser "kriegerischen Angelgenheit" wie auch per Quinkunx
zu Uranus/Pluto in Haus 4 Zuhause/Heim.
 
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Liebe "Marunia",

Bäume sind schön und sie schenken Sauerstoff :). Sie filtern jede Menge "Unrat" aus der Luft. Das wird gerne übersehen. Auch bieten sie Vögeln Schutz und schenken in heißen Sommern kühlenden Schatten.

Es handelt sich um einen Walnussbaum. Der wird zwar groß, kann aber beschnitten werden.

Es gibt Menschen, die regen sich über Krümel auf... .

Liebe Lebensweisheit,

auch ich bin absoluter Natur-Fan und kann dich verstehen.
Meine Frage hast du allerdings nicht beantwortet :D

LG
 
Das sind außen die Transite vom 09.05.2018; da musste ich - zwangsläufig - etwas tun, heißt, auch ich ging in Berufung.

Das heißt du hast eine Gegenklage zu laufen? Oder wie meinst du das?

Leider kann man das ja so nicht stehen lassen, sonst bin ich nachher "des Todes" aufgrund Annahme / Akzeptanz des Amtsgerichtsurteils und der gegnerischen Absichten / Klage sowie deren Berufungsklage :(... .

Du schreibst, drei von 4 Punkten wurden per Gericht abgewiesen. Welcher Punkt wurde denn nicht abgewiesen?

LG
 
Liebe Lebensweisheit,

auch ich bin absoluter Natur-Fan und kann dich verstehen.
Meine Frage hast du allerdings nicht beantwortet :D

LG

Hupps, liebe "Marunia",

da habe ich wohl etwas übersehen oder ... . Tut mir leid... :).

Ich lese es mir gleich nochmal durch und beantworte Deine Frage/n :).

LG

Lebensweisheit
 
Das heißt du hast eine Gegenklage zu laufen? Oder wie meinst du das?



Du schreibst, drei von 4 Punkten wurden per Gericht abgewiesen. Welcher Punkt wurde denn nicht abgewiesen?

LG
Liebe "Marunia",

der Klagepunkt mit dem Walnussbaum, ein 2. Klagepunkt wegen undefinierter "Sträicher" (müasen namentlich und mit konkreter Standortbezeichnung ggü. dem Gericht angegeben werden.

Der 3. Punkt ist mir ehrlich gesagt entfallen :(. Ich schaue aber gerne nochmal nach, wenn es hierfür wichtig ist.

Ah, jetzt :):

Dritter Punkt war auch ein Walnussbaum, der allerdings nicht hier auf dem Grundstück steht, sondern zu einem angrenzenden (Nachbar-/)Stadtgrundstück gehört.

LG
 
Das heißt du hast eine Gegenklage zu laufen? Oder wie meinst du das?

Ich musdte auch in Berufung gegen gegen das Amtsgericht-Urteil. Hätte ich es akzeptiert, hätte ich die anteiligen Kodten der Gegner, des Gerichts und des gegnerischen sowie meines Anwaltes bezahlen müssen... .

LG

Lebensweisheit



Du schreibst, drei von 4 Punkten wurden per Gericht abgewiesen. Welcher Punkt wurde denn nicht abgewiesen?

LG
 
Ich musdte auch in Berufung gegen gegen das Amtsgericht-Urteil. Hätte ich es akzeptiert, hätte ich die anteiligen Kodten der Gegner, des Gerichts und des gegnerischen sowie meines Anwaltes bezahlen müssen... .

Du hast also den Vergleich abgelehnt - aus Kostengründen (Achse 2/8). Obwohl er recht positiv für dich aussah?

Die Gerichte versuchen immer einen Vergleich hinzubekommen, weil sie damit weniger Arbeit haben.

Vielleicht könntest du mit deinem Anwalt überlegen, ob eine Gegenklage (zur Abschreckung, bzw. Aufrechnung) Sinn macht? Es hört sich zumindest so an..

Und was stört nun an den Bäumen? Nehmen sie den anderen die Sicht, Licht, Sonne..??

LG
 
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Du hast also den Vergleich abgelehnt - aus Kostengründen (Achse 2/8). Obwohl er recht positiv für dich aussah?

Die Gerichte versuchen immer einen Vergleich hinzubekommen, weil sie damit weniger Arbeit haben.

Vielleicht könntest du mit deinem Anwalt überlegen, ob eine Gegenklage (zur Abschreckung, bzw. Aufrechnung) Sinn macht? Es hört sich zumindest so an..

Und was stört nun an den Bäumen? Nehmen sie den anderen die Sicht, Licht, Sonne..??

LG

Nee, nee, liebe "Marunia",

es gab keinen Vergleich. Das wäre ja schön gewesen. Es gab ein Urteil.

In diesem Urteil waren die Nachbarn unterlegen. Wie gesagt: Drei von vier Klagepunkten wurden kostenpflichtig zu Lasten der Nachbarn zurückgewiesen.

Die Existenz der Bäume stört die Nachbarn. Man möchte, dass die Grenzabstände eingehalten werden. Fährt aber Jahre lang ungefragt und damit unerlaubt auf das Grindstück anderer (von uns)... .

Der Walnussbaum steht denen zu nah an der Grenze (die Walnuss hatte [angeblich] ein Eichhörnchen vergraben), was die Nachbarn selbst in ihrer Klagebegründung einwarfen... .

Wenn ich jetzt spitzfindig und gemein wäre, könnte ich fragen / sagen: Wer weiß, wer da das "Eichhörnchen" war, das ausgerechnet an der Grenze zu diesen Leute eine Walnuss hat fallen lassen... ;)?

LG

Lebensweisheit
 
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