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Lieber "Grey",
welche Änderungen in diesem Zusammenhang kannst Du da denn erkennen?
Es wäre einfach gut zu wissen, wann es genau zum ersten Mal vor Gericht ging....damit man
den Planeten-Auslöser sehen kann - und die Signatur -unter der die ganze Sache läuft.Damit
man astrologisch auch den "Ende-Bringer" sehen kann.
2015 war Transit-Uranus als Herrscher von Haus 10 im Quadrat zu Mars in 8 als Mitherrscher
von H11 und Transit-Pluto als Herrscher von H6 in Konjunktion zu Mars in Haus 8.
Radix-Mars hat ein Quadrat zu Jupiter als Herrscher von Haus 7. ....HIer könnte vllt. auch ein
innerer Partner-Konflikt bei dir selbst - einen Mann den du nicht haben konntest - in
deinem Nachbarstreit eine Art Kompensations-Ebene gefunden haben...oder aber auch ein
ungelöster Konflikt mit deiner Mutter selbst - und einen dir unbewussten, verdrängten Inhalt
(Haus 8) spiegeln wollen.
Mars hat auch ein Trigon zu Uranus und Pluto in Haus 8 - und damit auch zu Mutter /Kindheit/
Zuhause...und zum Erbe der Mutter....
Liebe "Uranie",
wenn ich mich recht erinnere, dann war es im November 2015, als geklagt wurde.
Das allererste "Theater" begann wohl 2012 (der Monat ist mir derzeit leider nicht geläufig). Ich meine, es wäre Oktober 2012 gewesen.
Im / am 12./13. (?) April (müsdte ich prüfen) oder Mai 2013 gab es den Termin beim Schiedsmann mit Klärung des Sachverhaltes.
Es gab einen Passus (an den ich mich noch sehr hut erinnere): "In dieser Angelegenheit sind keine weiteren juristischen Schritte möglich / ausgeschlossen".
Daraufhin wurde versucht, aus dem Vergleich zu vollstrecken. Das ging zulasten der Nachbarn (vollumfänglich wurde der Prozess verloren). Und zwar in 1. und in 2. (letzter) Instanz (für diesen Sachverhalt).
Danach gab man keine Ruhe, obwohl es mehr als offensichtlich war, dass es
keine Aussicht auf Erfolg gibt und geben kann.
Im November 2015 wurde dann erneut Klage eibgeteicht. Es ging - immer noch - um einen Walnussbaum. Hinzu kamen plötzlich vier kleibere Hainbuchen, die mit einem Samenkorn vor 2007 oder 2007 angezogen wurden.
Diese vier Hainbuchen sollten nach "Heranreifen" mit entsprechend gesetzlich vorgesehenem Grenzabstand als Grenzbepflanzung zum Nachbargrundstück hin umgesetzt werden und dort als Schutzhecke von max. 1,50 m - 2,00 m Höhe ggü. dem Nachbargrundstück dienen, damit die Nachbarin nicht ständig mit dem Auto in unseren Vorgarten fährt (trotz 10-fach gerichteter Bitte an diese, doch bitte Abstand einzuhalten...). Das wurde weder "erhört" nocv akzeptiert, sondern sich über Befugnisse rigoros hinweg gesetzt.
Nun plötzlich wurde in der Klage aus 11/2015 mitgeteilt, die Grenzabstände seien zum Nachbargrundstück zu gering (es ging hier ja vorerst nur im das Heranziehen der Pflanzen, damit diese umgesetzt werden können)... .
Solange nun dieses Verfahren läuft, kann ich die Pflanzen nicht umsetzen lt. Rechtsanwalt, da ich ansonsten sofort unterliegen würde und das als Anerkenntnis gelten würde.
Tja. Mir sind in jeglicher Hinsicht die Hände gebunden.
Mittlerweile komme ich mir vor, wie entmündigt oder bevormundet... . Man will über etwas in und aus meinem Leben befinden / sich regelrecht einmischen und verlangt, dass ich mich - auf dem eigenen Grund und Boden... - dem "Wunsch" der Nachbarn unterwerfe und beuge.
Apropos beugen: Damals wurde seitens der Richter schon von einem Versuch der Rechtsbeugung seitens der Nachbarn gesprochen... . Und, so war es auch... . Es hat sich dahingehend nichts geändert - bis heute nicht .
LG
Lebensweisheit
nein, ein "unerlöster" Partnerkonflikt bestand nicht (einen Partner gab es damals meinerseits nicht). Mit meiner Mutter auch nicht... .
Vielleicht wäre das sogar der "Grund", weil es der Nachbarin nicht passt, dass ich nicht verheiratet oder gebunden war / bin (?). Man kann hier nur raten, was das wird... .
Auf jeden Fall ist ja Haus 7 mit involviert mit der Schütze-Sonne.....die Begegnungsebene ....und
da kann es dann auch durchaus die 2. Variante sein....das fehlen von....