Woran genau machst du das fest?
Der Heilpraktiker hat eine Ausbildung erhalten, die ihn befähigt, Symptome festzustellen und zu wissen, welche Krankheiten dafür verantwortlich sein können.
Ein Heilpraktiker hat überhaupt keine Fähigkeit, eine gesicherte Diagnose bei Knoten in der Brust vorzunehmen. Und dass er das nicht kann hat er in seiner Ausbildung gelernt. Diese Diagnose kann übrigens auch kein Hausarzt oder Gynäkologe stellen. Zweifelsfrei geht das nur mit einer Biopsie beim Onkologen. Das ist die Adresse an die jeder Heilpraktiker, Hausarzt oder Gynäkologe eine Person mit Knoten in der Brust weiterüberweisen muss.
Alleine die Tatsache, dass der Heilpraktiker vorgegeben hat, hier eine Diagnose stellen zu können ist ein Bruch seines beruflichen Auftrags und eine Überschreitung seiner Kompetenz. Und da er das in der Ausbildung gelernt und in der Prüfung nachgewiesen hat muss es sich hier um eine willentliche und wissentliche Übertretung dieser Kompetenz handeln.