Lichtpriester
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 28. April 2012
- Beiträge
- 19.105
Doch, ich habe dazu etwas gesagt, nur viel kann man dazu eben auch nicht sagen. Natürlich ist es ihre Verantwortung, dass sie zu einem Heilpraktiker gegangen ist. Es ist aber die Verantwortung des Heilpraktikers auf die Medizin zu verweisen UND EBEN NICHT die Diagnose mit einem Pendel vom Tisch zu wischen und die Frau für Geld mit untauglichen Mitteln gegen etwas zu behandeln, was sie nicht hat, während der Krebs streut.
Es gibt Gründe, warum die Frau von 2 Diagnosen, die sie bekommen hat eben der des Heilpraktikers glaubte. Und diese Gründe sind IN JEDEM FALL auch beim Heilpraktiker zu suchen.
Ich weiss, hab's gelesen. Und ich kritisiere die Arbeitsweise des HPs. Was mir aber immer wieder bei @Joey und auch anderen auffällt ist, dass die angebliche Diskussion sehr einseitig geführt wird. Deshalb habe ich die "Kehrseite der Medaille" mal explizit in den Vordergrund gerückt.
Nein, in diesem Thread geht es um den Heilpraktiker, der da vor Gericht steht, weil wegen ihm eine Frau jetzt tot ist. Wenn dir das Threadthema unklar ist, einfach mal den ersten Beitrag hier lesen, dann dürfte auch dir klar werden, worum es hier geht.
Keine Sorge, ich weiss sehr gut, worum es hier geht. Du brauchst mir nicht ständig mangelndes Denkvermögen unterzuschieben.
Auch wenn dieser HP nun vor Gericht steht - es ist trotzdem IHRE Entscheidung gewesen, diesen HP aufzusuchen - anstatt eine zweite medizinische Meinung einzuholen.
Das kann sein, der konkrete Anbieter, der sie damit aber wegschickt ist damit aus der Sache raus und wenn dieser Heilpraktiker das gemacht hätte, statt das Vertrauen der Frau auszunutzen, dann würde er jetzt nicht vor Gericht stehen.
Es steht doch jedem frei zu sagen, ich mache das nicht. Das ist auch eine Frage von Verantwortung.
Nachdem niemand von uns bei dem Gespräch dabei war, kann das hier gar nicht festgestellt werden, wie das Gespräch tatsächlich abgelaufen ist. Was in dem Artikel steht, ist die eine Seite, nämlich die des (An-)Klägers. Die Möglichkeit, dass dieser HP doch die Klientin an einen Arzt verwiesen hat, sie selber das aber vom Tisch gewischt hat, kann im Raum stehen. Das wird das Gericht zu klären haben. Hat er tatsächlich sie aufgeklärt, aber nichts Schriftliches, steht Aussage gegen Aussage. Deshalb meine Forderung, Alternative zu verpflichten, die Aufklärung schriftlich festzuhalten und unterschreiben zu lassen.