Fiona
Sehr aktives Mitglied
Dann hätte der Heilpraktiker wohl kaum seine Zulassung entzogen bekommen. Steht aber alles in dem Link.und war die Geschwulst gutartig?
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Dann hätte der Heilpraktiker wohl kaum seine Zulassung entzogen bekommen. Steht aber alles in dem Link.und war die Geschwulst gutartig?
Mammal weiß alles. Mammal hat viele bewußtseinserweiternde Substanzen (berufsbedingt).es kann sich doch auch jeder aussuchen, sein Geld im Casino zu verspielen.
Und würdest du genauso urteilen, wenn die Patientin nicht gestorben wäre? Die Schuld des Heilpraktikers wäre da dieselbe, selbst wenn sie es überlebt hätte.Ja kann man, denn er hat der Patientin glaubhaft gemacht sie habe gar keinen Krebs sondern eine Entzündung. Mir reicht das, um über ihn zu urteilen, wie mir die Relativierungsversuche einiger User hier ausreichen, um über sie zu urteilen.
das hat damit nichts zu tun, er darf gar keine Diagnosen stellen, das ist der Schulmedizin vorbehalten, egal ob sie stimmen oder nicht, so ist das zumindest in Österreich.Dann hätte der Heilpraktiker wohl kaum seine Zulassung entzogen bekommen. Steht aber alles in dem Link.
Das Heilpraktikergesetz entstand übrigens in einer Zeit der besonders ergiebigen Zusammenarbeit von Staat und "Ärzteschaft". Und Gutes behält man ja gerne bei.Ein Heilpraktiker darf einen Patienten bei schweren Erkrankungen nicht im Glauben lassen, seine Methoden ersetzten eine ärztliche Behandlung. Dem Mann sei deshalb die Heilpraktiker-Erlaubnis zu Recht entzogen worden,
https://de.wikipedia.org/wiki/HeilpraktikergesetzDas Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ und enthält Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände. Vormals war die Ausübung der Heilkunde in der Reichsgewerbeordnung geregelt (nach den Grundsätzen der so genannten Kurierfreiheit).
eben, sogar wenn er recht hat, kann er verurteilt werden, die Pharmaindustrie ist allmächtig, sie darf sich auch ungestraft irren.Ja, natürlich. Es steht einem Heilpraktiker gar nicht zu eine medizinische Diagnose in Frage zu stellen.
Natürlich nicht, aber wahrscheinlich hätte die Patientin ihm auch dafür gedankt, weil sie ihm anscheinend mehr vertraut hatte als der bereits feststehenden Diagnose. Wahrscheinlich wäre nichts geschehen, warum hätte ihn dann auch jemand anklagen sollen? Abgesehen davon, wie oft werden fachärztlich falsche Diagnosen abgewunken und nicht weiter beachtet - zumindest gibt es in solchen Fällen keinen solchen Radau wie bei einem Heilpraktiker.Es steht einem Heilpraktiker gar nicht zu eine medizinische Diagnose in Frage zu stellen.
Es mag kalt klingen, doch dass die Frau ihren Fachärzten nicht so weit über den Weg getraut hatte, mag seine Gründe haben, und die Frage, ob sie sterben würde, wird sie sich nach der ersten Diagnose zweifellos gestellt haben.eine Frau ist wegen diesem Mann tot.
Es sei denn, die Geier wollen nur Kohle.
Aber wie bereits erwähnt, wenn man sterben will, dann geht man ja nicht zu einem sogenannten Heiler.
Mich würde noch interessieren, ob sie dem HP gesagt hat, was diagnostiziert wurde, oder ob sie, um das Ergebnis nicht zu beeinflussen, nichts gesagt hat.
Sollte sie ihm die Diagnose gesagt haben, dann wäre es schon krass von ihm, etwas anderes via Pendel zu behaupten. Sollte er die Diagnose nicht gekannt haben, dann sieht das schon ein wenig anders aus.
kleineZeitung schrieb:Laut Staatsanwaltschaft Regensburg legte sie dem Mann alle ärztlichen Unterlagen vor. Doch der Heilpraktiker pendelte aus, dass die Betroffene keinen Krebs habe, sondern lediglich eine Brustentzündung.
und war die Geschwulst gutartig?
krankenkassen.de schrieb:Der Heilpraktiker hatte eine Patientin wegen eines Knotens in der Brust behandelt.
Mithilfe einer sogenannten bioelektrischen Funktionsdiagnose hatte er befunden, dass die Geschwulst gutartig war. An dieser Meinung hielt er jahrelang fest - bis der Knoten 24 Zentimeter groß war, aufbrach und die Patientin stark abmagerte. Als die Frau endlich zu einem Arzt ging, war es zu spät. Sie starb an Brustkrebs.
Der Heilpraktiker hätte um die Gefahren wissen müssen, wenn Patienten nicht oder nicht rechtzeitig medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, führte der VGH weiter aus. Da sich die Behandlung der Frau über mehrere Jahre hingezogen habe, könne er sich nicht auf ein einmaliges Fehlverhalten berufen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
und wenn sie sich schulmedizinisch behandeln hätte lassen und auch tot wäre, wie viele, was würdest du dann sagen?eine Frau ist wegen diesem Mann tot.