Ich finde, es reicht gar nicht den einzuknasten und die Behandlungserlaubnis zu entziehen.
Man muss bei den Heilpraktikern mal grundsätzlich darüber nachdenken, wie man die anständig überwachen kann und auch darüber, ob man denen eine Therapiefreiheit anvertrauen kann, wie sie sonst nur Ärzte haben.
Diesem Fall liegt das grundsätzliche Problem der Dysregulation zu Grunde und da sollte nachgebessert werden. Dieses Ereignis ernstzunehmen heißt auch, dass man schauen muss, ob ein grundsätzliches Problem vorliegt.
Die Forderung nach "Einknasten und Behandlungserlaubnis entziehen" mag aus medizinischer Wut heraus verständlich sein, trifft die Problematik aber nicht wirklich.
Ich beziehe mich auf den Link von
@Roti -- >
http://www.mittelbayerische.de/regi...iker-schuld-am-krebstod-22796-art1407067.html
Hier wird ganz anders berichtet als im Artikel der Kleinen Zeitung, Graz. Der HP erklärte, er habe dieser Frau in keinem Fall abgeraten (sinngemäss), ärztlichen Rat einzuholen, sie selbst habe sich jedoch strikt geweigert.
M.E. sinnvoll, auch zum Schutz des HPs: Ausführliche Aufklärung, auch schriftlich verfasst, und dies von dem Klienten unterschreiben lassen, dass die Aufklärung stattgefunden und er alles verstanden hat.
Das grössere Problem sehe ich in der Diskrepanz der Meinung des HP zum medizinischen Befund gegenüber den Sachverständigen. Für den HP war (laut seinen Aussagen) kein Hinweis auf Krebsdiagnose erkennbar, die Beurteiler erklärten, das wäre eindeutig. Heisst für mich (sorry, sollte es falsch sein) im Umkehrschluss, dass ein HP zu wenig medizinisches Wissen hat, um medizinische Diagnosen/Befunde 100%ig korrekt lesen zu können.
Grundsätzlich denke ich, wie auch schon angesprochen, dass Dokumentationspflicht (auch über das Gesprochene zw. Klienten und HP) sinnvoll ist, und - falls machbar - bräuchten HPs Schulungen, was "Diagnose lesen" angeht bzw. eine ärztliche Anlaufstelle, die quasi den Daumen draufhält, also Überblick und Kontrolle hat.
Und was mich auch noch sehr wundert, ist die offenbar Tatsache, dass HPs scheinbar keiner Schweigepflicht unterliegen. Im Prinzip könnte da wohl jeder x-Beliebige die "Zustände" seiner Klienten brühwarm erzählen *grusel.