Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

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http://www.kleinezeitung.at/kaernte..._Pendel-gegen-Krebs_Heilpraktiker-vor-Gericht

Eine Frau bekommt die medizinische Diagnose Brustkrebs. Sie will eine weietre Meinung einholen und geht zum Heilpraktiker. Der pendelt aus, sie hätte eine Brustentzündung, und verschreibt Globuli dagegen. Eine medizinische Behandlung blieb aus, und die Patientin starb.

Nun ist der Heilpraktiker vor Gericht.

Ich will hier NICHT allgemein gegen Heilpraktiker bzw. Anbieter "alternativer Heuilmethoden" herziehen, sondern NUR über diesen Fall reden.

Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?
Meiner Ansicht nach NEIN

Hätte er seine Patientin stärker zu einer medizinischen Therapie raten sollen? Von mir aus auch parallel zu seinen Globuli?
Meiner Ansicht nach JA

Wenn Pendeln und Evidenzbasierte Medizin zu verschiedenen Diagnosen führen. Welcher Diagnose ist mehr zu vertrauen?
Meiner Ansicht nach STARK der medizinischen.

Gehört der Heilpraktiker bestraft?
Meiner Ansicht nach: Wie bei jedem Angeklagten gilt zuerst die Unschuldsvermutung, und es muss genau geprüft werden, ob er strafrechtlich relevant gehandelt hat. Er hat zwar meiner Ansicht nach FALSCH gehandelt, aber, ob das strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, hängt von den Gesetzen ab, die ich im genauen Wortlaut nicht kenne. Ob und wie er betraft wird, kann und will ich also nicht beurteilen, wobei ich mir mindestens Berufsverbot wünschen würde.


Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?

NEIN! Er hat fahrlässig gehandelt. Die Klage beruft sich zurecht auf Unterlassung.

Ich vermute, dass er dennoch beste Absichten hatte, möglicherweise von dem Konflikt der Glaubenskraft in esoterischen Belangen getrieben war.
Ggf. dachte er sich, wenn er und sie ganz stark der Pendeldiagnose glauben, würde es sich unabhängig von der Tatsächlichkeit entsprechend materialisieren bzw. entwickeln. Anders kann ich mir nicht erklären, dass er über Jahre an dieser seiner "Fehldiagnose" festhielt, denn eine einfache Entzündung ist für gewöhnlich eine Geschichte von Wochen, keine von Jahren. Das alles legt sehr nahe, dass es sich bei ihm um einen Heilerfundi handelt, der paranoid verschwörungstheoretisch gegen alles ist, was Schulmedizin ausmacht. Im Grunde also eine Form von paranoider Geistesgestörtheit. Wie gesagt allerdings unterstelle ich ihm im Kern die besten Absichten.


Hätte er seine Patientin stärker zu einer medizinischen Therapie raten sollen?

Er hätte das nicht bloss sollen, sondern MÜSSEN. Hier ging es nicht um einen Schnupfen, sondern um eine todbringende Krankheit, welche allerdings in schulmedizinischer Hand richtig gute Chancen auf Heilung hat. Die Patienten hatte auch noch ein junges Kind, war nicht nur selbst relativ jung.

Ich möchte sie auch gar nicht als seine Patientin bezeichnen, eher als seine Kundin oder Klientin... na jedenfalls stand er in der Pflicht, die Patientin unabhängig von der "Diagnose" durch sein Pendel zwingend in eine ärztliche Behandlung zu beraten, im Grunde sogar seine weitere Mitwirkung verweigern müssen, wenn sie es nicht täte. Dass sie ihm sehr vertraute ist offensichtlich, es hätte wahrscheinlich nicht mal dieses Druckes bedurft, auf sein Geheiss hin hätte sie es wohl ohne Umschweife so oder so getan. Es hätte schliesslich nichts dagegen gesprochen, sich beides gleichzeitig anzutun .... ausser a.) seine Fehldiagnose im nachhinein eben als solche evaluieren zu müssen.... b) damit seine Pendel/Heilkunst einer Infragestellung auszusetzen und c.) sich eingestehen zu müssen, dass sein Heilerfundamentalismus letztlich doch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Und damit dürfte auch das Kernprobs umrissen sein, wie es zu der Hirnrissigkeit kommen kann, dass ein wuchernder Brustkrebs über Jahre als Brustentzündung behandelt wird, das auch noch mit selbstgebastelten Globuli.... :rolleyes:


Wenn Pendeln und Evidenzbasierte Medizin zu verschiedenen Diagnosen führen. Welcher Diagnose ist mehr zu vertrauen?

Ich weiss, Joey, das Folgende muss ich ausgerechnet dir nicht sagen... aber ganz allgemein einmal zur Definition von Diagnose:



Di·a·g·no̱·se
Substantiv [die]
MED.
  1. der Vorgang, dass ein Arzt durch eine Untersuchung bei einem Patienten eine Krankheit feststellt.
    "Der Arzt stellt eine Diagnose."


Hat hier ein Arzt gehandelt? Nein!
Hat hier eine Untersuchung stattgefunden? Nein!

Es wurde erpendelt, um welche Krankheit es sich in Wirklichkeit handeln würde und die tatsächlie Diagnose der Ärzte von diesem Heilpraktiker in Frage gestellt.

Unabhängig davon, ob die Frau nun überlebt hätte, sogar auch, wenn die Frau tatsächlich eine Brustentzündung gehabt hätte, finde ich das Verhalten dieses Heilpraktikers unverantwortlich gegenüber allen Beteiligten. Beim erpendeln einer Ja/Nein-Frage wäre die Wahrscheinlichkeit richtig oder falsch zu liegen eben 50/50 und damit eh nie wirklich aussagekräftig...

Man könnte nicht mal sagen, dass die Frage interessant wäre, wie er sich entschieden hätte, wenn bei ihm auch Brustkrebs rausgekommen wäre. Denn, wenn auch auf Umwegen, das ist ja letztich doch passiert, zumal eine behandelte Brustentzündung... und das dürfte sogar jedem Kleinkind einleuchten, sich nicht über Jahre zieht und auch noch vergrössert. Es wird ihm seine eigene Fehl"diagnose" also bereits bekannt gewesen sein, na wenigstens wird er das eine oder andere Mal mit Sicherheit darüber nachgedacht haben oder ggf. sogar von Verwandten und Bekannten der Frau darauf aufmerksam gemacht worden sein. Das auf Kosten der Frau noch einmal zu verdrängen macht ihn praktisch doppelt schuldig.


Gehört der Heilpraktiker bestraft?

Wenn es tatsächlich stimmt, dass er eine diagnostizierte Brustkrebserkrankung in eine Brustentzündung umpendelte, gehts mE. nicht mehr darum, ob er für den Tod der Frau verantwortlich gemacht werden kann oder nicht. Egal, auch wenn er durch Zufall eine Brustkrebserkrankung erpendelt hätte, auch wenn die Frau trotz seiner Fehldiagnose überlebt hätte, oder auch, wenn sie tatsächlich eine einfach Brustentzündung gehabt hätte... in all diesen Fällen hätte er sich schuldig gemacht, ernsthaft diagnostizieren zu wollen mit unmöglichen Mitteln, einen möglicherweise todkranken Patienten nicht weiter vermittelt zu haben zu echten Ärzten und sich an einer abhängigen, ggf. sogar hörigen Bedürftigen bereichert zu haben. Und das ganze auch noch über Jahre. Er hatte also unzählige Chancen endlich zurückzurudern.

Ich würde hier Gefängnis 2-5 Jahre, je nach Einsichtsfähigkeit, gerichtlich verordnete Gesprächstherapie, Geldstrafe einmal für die Hinterbliebenen, einmal für die "Heilprakterinnung" und lebenslangen Entzug der Erlaubnis zum Heilparktiker geben. Und das auch kein bisschen auf den Tod der Frau basieren, sondern nur auf seinen Umgang mit dieser Situation, wohlgemerkt über Jahre. :)
 
diesen sehr präzisen Gesetzmässikeiten zum trotz ist jeder Mensch ein Individuum mit eigenen Anlagen, Erfahrungen und Einflüssen.
Ich gehe davon aus, dass auch die Anlagen, Erfahrungen und Einflüsse denen Individuen unterliegen durch präzise Naturgesetze zustande kommen auf die man sich 100%ig verlassen kann (Persönlich würde ich das Leben ziemlisch "sch...." finden, wenn ich davon ausgehen müsste, dass es von "Zufall", "Glück" oder "Pech" abhängt wie es verläuft)
 
Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?

NEIN! Er hat fahrlässig gehandelt. Die Klage beruft sich zurecht auf Unterlassung.

Ich vermute, dass er dennoch beste Absichten hatte, möglicherweise von dem Konflikt der Glaubenskraft in esoterischen Belangen getrieben war.
Ggf. dachte er sich, wenn er und sie ganz stark der Pendeldiagnose glauben, würde es sich unabhängig von der Tatsächlichkeit entsprechend materialisieren bzw. entwickeln. Anders kann ich mir nicht erklären, dass er über Jahre an dieser seiner "Fehldiagnose" festhielt, denn eine einfache Entzündung ist für gewöhnlich eine Geschichte von Wochen, keine von Jahren. Das alles legt sehr nahe, dass es sich bei ihm um einen Heilerfundi handelt, der paranoid verschwörungstheoretisch gegen alles ist, was Schulmedizin ausmacht. Im Grunde also eine Form von paranoider Geistesgestörtheit. Wie gesagt allerdings unterstelle ich ihm im Kern die besten Absichten.


Hätte er seine Patientin stärker zu einer medizinischen Therapie raten sollen?

Er hätte das nicht bloss sollen, sondern MÜSSEN. Hier ging es nicht um einen Schnupfen, sondern um eine todbringende Krankheit, welche allerdings in schulmedizinischer Hand richtig gute Chancen auf Heilung hat. Die Patienten hatte auch noch ein junges Kind, war nicht nur selbst relativ jung.

Ich möchte sie auch gar nicht als seine Patientin bezeichnen, eher als seine Kundin oder Klientin... na jedenfalls stand er in der Pflicht, die Patientin unabhängig von der "Diagnose" durch sein Pendel zwingend in eine ärztliche Behandlung zu beraten, im Grunde sogar seine weitere Mitwirkung verweigern müssen, wenn sie es nicht täte. Dass sie ihm sehr vertraute ist offensichtlich, es hätte wahrscheinlich nicht mal dieses Druckes bedurft, auf sein Geheiss hin hätte sie es wohl ohne Umschweife so oder so getan. Es hätte schliesslich nichts dagegen gesprochen, sich beides gleichzeitig anzutun .... ausser a.) seine Fehldiagnose im nachhinein eben als solche evaluieren zu müssen.... b) damit seine Pendel/Heilkunst einer Infragestellung auszusetzen und c.) sich eingestehen zu müssen, dass sein Heilerfundamentalismus letztlich doch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Und damit dürfte auch das Kernprobs umrissen sein, wie es zu der Hirnrissigkeit kommen kann, dass ein wuchernder Brustkrebs über Jahre als Brustentzündung behandelt wird, das auch noch mit selbstgebastelten Globuli.... :rolleyes:


Wenn Pendeln und Evidenzbasierte Medizin zu verschiedenen Diagnosen führen. Welcher Diagnose ist mehr zu vertrauen?

Ich weiss, Joey, das Folgende muss ich ausgerechnet dir nicht sagen... aber ganz allgemein einmal zur Definition von Diagnose:



Di·a·g·no̱·se
Substantiv [die]
MED.
  1. der Vorgang, dass ein Arzt durch eine Untersuchung bei einem Patienten eine Krankheit feststellt.
    "Der Arzt stellt eine Diagnose."


Hat hier ein Arzt gehandelt? Nein!
Hat hier eine Untersuchung stattgefunden? Nein!

Es wurde erpendelt, um welche Krankheit es sich in Wirklichkeit handeln würde und die tatsächlie Diagnose der Ärzte von diesem Heilpraktiker in Frage gestellt.

Unabhängig davon, ob die Frau nun überlebt hätte, sogar auch, wenn die Frau tatsächlich eine Brustentzündung gehabt hätte, finde ich das Verhalten dieses Heilpraktikers unverantwortlich gegenüber allen Beteiligten. Beim erpendeln einer Ja/Nein-Frage wäre die Wahrscheinlichkeit richtig oder falsch zu liegen eben 50/50 und damit eh nie wirklich aussagekräftig...

Man könnte nicht mal sagen, dass die Frage interessant wäre, wie er sich entschieden hätte, wenn bei ihm auch Brustkrebs rausgekommen wäre. Denn, wenn auch auf Umwegen, das ist ja letztich doch passiert, zumal eine behandelte Brustentzündung... und das dürfte sogar jedem Kleinkind einleuchten, sich nicht über Jahre zieht und auch noch vergrössert. Es wird ihm seine eigene Fehl"diagnose" also bereits bekannt gewesen sein, na wenigstens wird er das eine oder andere Mal mit Sicherheit darüber nachgedacht haben oder ggf. sogar von Verwandten und Bekannten der Frau darauf aufmerksam gemacht worden sein. Das auf Kosten der Frau noch einmal zu verdrängen macht ihn praktisch doppelt schuldig.


Gehört der Heilpraktiker bestraft?

Wenn es tatsächlich stimmt, dass er eine diagnostizierte Brustkrebserkrankung in eine Brustentzündung umpendelte, gehts mE. nicht mehr darum, ob er für den Tod der Frau verantwortlich gemacht werden kann oder nicht. Egal, auch wenn er durch Zufall eine Brustkrebserkrankung erpendelt hätte, auch wenn die Frau trotz seiner Fehldiagnose überlebt hätte, oder auch, wenn sie tatsächlich eine einfach Brustentzündung gehabt hätte... in all diesen Fällen hätte er sich schuldig gemacht, ernsthaft diagnostizieren zu wollen mit unmöglichen Mitteln, einen möglicherweise todkranken Patienten nicht weiter vermittelt zu haben zu echten Ärzten und sich an einer abhängigen, ggf. sogar hörigen Bedürftigen bereichert zu haben. Und das ganze auch noch über Jahre. Er hatte also unzählige Chancen endlich zurückzurudern.

Ich würde hier Gefängnis 2-5 Jahre, je nach Einsichtsfähigkeit, gerichtlich verordnete Gesprächstherapie, Geldstrafe einmal für die Hinterbliebenen, einmal für die "Heilprakterinnung" und lebenslangen Entzug der Erlaubnis zum Heilparktiker geben. Und das auch kein bisschen auf den Tod der Frau basieren, sondern nur auf seinen Umgang mit dieser Situation, wohlgemerkt über Jahre. :)
Wenigstens erinnert sich hier noch jemand - auch wenn es der Thread-Ersteller ist - was das eigentliche Thema ist. Lasst doch mal vom OT ab, und vor allem lasst von Selbstmacher ab, er macht das schon selbst. ;)
 
Wenn ich mir den Presse Text lese, ist mir an Informationen zu wenig.. Es ist eine typische Presse Mitteilung, die über den weiteren Umständen nichts aussagt.
Es fehlen vom Heilpraktiker die Behandlungsmethoden die er Ausübt. Es ist nur die Rede von Homöopathie und sonst nichts. Und da sehr viele Homöopathen auspendeln welche und welche Potenz verwendet werden soll, sagt das noch nicht viel aus. Dann wer ist der Ankläger, steht nichts von drin. Zu viel fehlende Informationen die für eine genaues Bild nicht da sind. Es ist wie mit Wissenschaftlichen Studien, wenn zu viele Fehler in einer Studie stecken ,ist es nichts Wert darüber weiter zu Diskutieren. Denn alles andere ist Anmaßung und sich über was Aufregen, wo nicht einmal feststeht ob der Heilpraktiker die Klientin drauf hingewiesen hat ob sie die Chemo machen soll oder, das er auch neben des Krebs auch eine Entzündung sah. Denn nach fünf Jahren kann keiner mehr sagen ob eine Entzündung vorhanden war.
Es könnt auch sein der der Heilpraktiker die Homöopathischen Mittel gegen die Chemo gab.
Es ist viel Spekulation im dem Thema, um sich weiter damit streitig damit Auseinanderzusetzen.

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