Na, ein wenig komplexer ist das ganze schon, wie in dem von Dir schon verlinkten Artikel beschrieben ist:
http://www.zeit.de/2012/15/M-Hirntod
So ist der Test:
Das wird schon deutlich mehr als nur ein oberflächliches EEG gemacht.
Der Artikel beschäftigt sich weiter mit der
Schwierigkeit der Definition von "Tod" und "Hirntod". Mit dem MRT ließe sich feststellen, ob es irgendwo im Gehirn noch irgendwelche kleinen Aktivitäten gibt (was aber mitunter auch fehleranfällig ist, siehe
http://www.spiegel.de/spiegel/a-760220.html).
Wenn Dir wichtig ist, dass Dein gesamtes Gehirn nachweislich aus ist... ok. Wie ich oben schon schrieb: Die Kriterien, die man ansetzt und mit denen man eine Verfügung bzw. ein Spernderausweis ausfüllt, sind jedem selbst überlassen, und niemand hat sich darüber ein Urteil zu erlauben.
Nun muss natürlich zusätzlich auch die Politik Kriterien festlegen, was sozusagen ein Mindestkriterium ist. Dabei wäre eine Frage, die ich persönlich interessant fände: Hat jemals jemand, der die bisherigen Kriterien in DE für Hirntod erfüllte, ansatzweise wieder Bewusstsein erlangt, bzw. ist er zumindest soweit wieder ins Leben zurück gekehrt, dass er wieder selbstständig atmete oder der eine oder andere Reflex wieder funktionierte? D.h. wie fehleranfällig ist dieses Kriterium? Wie reversibel sind die Schäden, die nach bisheriger Definition "Hirntod" bedeuten?
Nein, es werden nicht Ergebnisse ignoriert, es wird eine mindest-Trennlinie angegeben, ab wann ein Patient als "hirntod" gilt. In dem Artikel wird selbst beschrieben, wie schwierig alleine diese Definition ist, bzw. wie schwieirg es alleine ist, da von "tod" zu sprechen. Es wird eine Trennlinie geschaffen, die sagen soll: "Ab hier bekommt der Patient nichts bewusst mehr mit und er kommt auch nicht mehr zurück". In dem Artikel werde auch ethische Probleme dieser Definition angesprochen (z.B. ist nur bewusstes Leben schützenswert?) aber medizinisch ist das mitunter haltbar, würde ich sagen.
Kommt drauf an, welche Evidenz Du meinst. Wenn die Evidenz dafür gegeben ist, dass Du aus dem beschriebenen Zustand auch nicht mehr ansatzweise zurückkommst, so ist das als Minimalkriterium
meiner Ansicht nach durchaus brauchbar - wobei ich die weiter beschriebenen Einwände im Artikel durchaus gut nachvollziehen kann. Wenn Dir das als Minimalkriterium nicht ausreicht, ist und bleibt das Dein gutes Recht, Dein Veto einzulegen.
Wie gesagt: Es ist und bleibt eines jeden Recht, für sich ein Veto einzulegen. Ich würde aber nicht sagen, dass da "beschissen" wird, sondern nur, dass ein Kriterium für den Hirntod angegeben wird, der mitunter noch Restaktivität übersieht. Wenn dieses Kriterium stark genug ist, so dass gewährleistet ist, dass
ich nicht mehr ansatzweise zu Bewusstsein komme - d.h. dieser "Hirntod" irreversibel genug ist - so ist das
mir persönlich genug. Das ist aber wie ich betonen will, nur meine Entscheidung und mein Kriterium.
Es mag verständlich sein, es ist trotzdem falsch. Dass damit der esoterische Markt gefördert wird, stimmt; das macht die Thesen, die hinter dem estoerischen Markt stehen, aber immernoch nicht wahrer.