Ich schon.
Die anderen dürfen ruhig weiter träumen.
LG
Juppi
Hier bitte verschiedene Berechnungsmodelle:
Berechnung des Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) nach Werner
Auf dem Hintergrund des volkswirtschaftlichen Axioms: In einer stabilen Geldwirtschaft sind die Ausgaben die zukünftigen Einnahmen, gehen die Verfechter des Wernermodells zunächst davon aus, dass es unerheblich sei, ob das BGE ausgaben- oder einkommensfinanziert ist. Das ausgabenfinanzierte BGE sei aber transparenter, gerechter und besser steuerbar als das einkommensfinanzierte. Die folgende Berechnung zeigt dennoch die Unterschiede zwischen beiden Modellen:
Annahmen
In einer stabilen Volkswirtschaft, die durch Geldwirtschaft gekennzeichnet ist, gilt, dass die volkswirtschaftlichen Ausgaben die zukünftigen Einnahmen sind.
Zur Warenproduktion entstehen Kosten von 2000 Mrd. , die von den im Produktionsprozess Eingebundenen (LE) als Einnahmen (Einkommen) verbucht werden. Auf den reichen Teil (25% der Bevölkerung) dieser Einkommensbezieher fallen 40% des Einkommen, das sind 800Mrd. Einkommen. Die Ausgaben entsprechen dem durchschnittlichen Ausgaben und betragen somit 500 Mrd. . Der Überschuss beträgt zunächst 300 Mrd. . Der andere Teil gibt das wieder aus, was er eingenommen hat (60% = Einkommen = Ausgaben = 1200 Mrd. ).
Die produzierten Waren und Leistungen stehen bei 20% Mehrwertsteuer, die zur Finanzierung des BGE auf die Kosten aufgeschlagen werden, für 2500 Mrd. zum Verkauf zur Verfügung. Das BIP beträgt damit 2500 Mrd. .
Die Höhe des BGE beträgt also 500 Mrd. . Bei 80 Mill. Einwohnern erhält jeder 6250 im Jahr, das sind 521 im Monat. Eine 4-köpfige Familie erhält dann 2084 im Monat.
Konsumsteuer-Modell
Die LE geben von ihren Einnahmen (2000 Mrd. ) 1700Mrd. aus, nämlich 500 Mrd. der reiche Teil und 1200 Mrd. der Rest. Davon sind 340 Mrd. Konsumsteuer, die zur Finanzierung des BGE von 500 Mrd. Є dienen. Es fehlen noch 160 Mrd. Є.
Diese 160 Mrd. muss der Staat vorschießen, für die er bei einem Zinssatz von 5% p.a. ein Summe von 8 Mrd. im Jahr zahlen muss.
500 Mrd. werden nun auf die gesamte Bevölkerung als BGE verteilt.
Dreiviertel von diesen 500 Mrd. erhält der nichtreiche Bevölkerungsteil, der ihn voraussetzungsgemäß ausgibt. Der Staat erhält bei 20%iger MWST von seinem Vorschuss dadurch 75 Mrd. zurück. Es bleibt ein Rest von 85 Mrd. .
Der reiche Teil besitzt mit seinem Überschuss nun 425 Mrd. , da auch er entsprechend seines Bevölkerungsanteils ein Viertel von 500 Mrd. erhält, nämlich 125 Mrd. .
Diese 425 Mrd. könnte er für Investitionsgüter ausgeben und so die Wirtschaft voranbringen. Durch diese Ausgaben erhält dann der Staat seinen restlichen Vorschuss von 85 Mrd. zurück (20% MWST. von 425 = 125).
Er könnte diese 425 Mrd. auch als Kredit an Schuldner vergeben, die damit Güter (auch Investitionsgüter) oder Leistungen kaufen. Auch hier werden durch die Konsumsteuer die fehlenden 85 Mrd. Є aufgebracht. Vorteil: er hätte über den Zins ein leistungsloses zusätzliches Einkommen.
Einkommensteuer-Modell
Das BIP soll wie im anderen Modell 2500 Mrd. betragen.
Die Mehrwertsteuer wird nicht erhoben , sondern eine Einkommen - bzw. Ertragssteuer von 20%. Da die Ausgaben gleich Einnahmen in einer Volkswirtschaft sind, beträgt das Einkommen der im Produktionsprozess Eingebundenen (LE) 2500 Mrd. .
Bei einem Einkommensanteil von 40% beträgt das Einkommen des reichen Bevölkerungsanteils 1000 Mrd. , abzüglich 20% Einkommensteuer sind das 800 Mrd. Einkommen. 200 Mrd. trägt er zum BGE bei.
Der andere Bevölkerungsteil hat vor Steuerabzug 1500 Mrd. Einkommen, danach 1200 Mrd. . Der Abzug von 300 Mrd. gehen an das BGE.
Die Höhe des BGE beträgt wie im anderen Modell 500 Mrd. . Der Staat hat aber keine zusätzlichen Kosten.
Auch Hier hätte der reiche Teil 425 Mrd. Überschuss (800 Einkommen 500 Ausgaben + 125 BGE), die er entweder investieren oder verborgen könnte.
Allgemeine Wirkung des BGE auf die Einkommensverteilung
1. Wenn der reiche Teil der Bevölkerung das wieder ausgibt, was er einnimmt, wird er ohne BGE zu 40% am BIP beteiligt sein, d.h. er konsumiert 40% der produzierten Güter und Leistungen. Der andere Bevölkerungsteil würde 60% des BIP erwerben. Unter der Bedingung, dass der reiche Teil Bevölkerungsteil seinen Überschuss durch Investitionen wieder ausgeben würde, käme er bei einer Erhebung eines BGE auf 37% BIP ( 800 Mrd. Einkommen + 125 Mrd. BGE (1/4) macht 925 Mrd. ; 925/2500 BIP = 37%), der andere Teil auf 63%.
Nur bei Investition des Überschusses wirkt das BGE bei beiden Modellen im Sinne eine Verminderung von Einkommensunterschieden.
2. Wird der Überschuss als Kredit verborgt, trägt allein der nichtbesitzende Bevölkerungsteil die Last des BGE-Aufkommens. Der reiche Teil hätte zusätzlich die Möglichkeit, leistungsloses Einkommen über den Zinsmechanismus zu erhalten.
3. Beim Konsumsteuer-Modell müsste der Staat für die Bereitstellung des BGE Zinsen zahlen.
Diskussion
In einer stabilen Volkswirtschaft, die durch Geldwirtschaft gekennzeichnet ist, gilt, dass welche volkswirtschaftlichen Ausgaben die zukünftigen Einnahmen sind. Insofern gehen die Befürworter des Einkommensteuer-Modell davon aus, dass alle Einnahmen letztlich auch wieder ausgegeben werden und dadurch der Konsumsteuer unterliegen. Auch der vom reichen Bevölkerungsteil erzielten Überschuss wird am Ende für den Konsum ausgegeben: Wer dagegen Geld besitzt, es aber nicht ausgibt, der hat nur drei Möglichkeiten: es zu investieren, es zu sparen oder es zu verschenken in allen drei Fällen jedoch konsumieren früher oder später andere ( Götz W. Werner, Einkommen für alle, Kiepenheuer, 2007, S. 173 ).
W. Götz nennt damit die Schwächen eines jeden BGEs : Die anderen bringen früher oder später die Last des BGE auf. Der Mangel wird u.U. auf die Nichtbesitzenden verteilt. Die Besitzenden werden nur mit ihrem Überschuss am BGE beteiligt, wenn sie ihn auch verteilungsneutral investieren.
Neben den drei aufgezählten Handlungsweisen, mit Geld umzugehen, bestünde auch noch die Möglichkeit, die Geldüberschüsse zu horten, in Spekulationsblasen zu parken oder ins Ausland zu transferieren. Dies geschieht heute im großen Stil und daran wird auch ein BGE nichts ändern. Der aufgeblähte globale Finanzmarkt ist Ausdruck dafür. Das BGE kann sicher zur Lösung des Arbeitsmangels beitragen. Aber gleichzeitig muss auch die Einkommensverteilungsfrage gestellt werden.