Marco in der Türkei

Schuldig oder unschuldig...ich jedenfalls freue mich heute mit den Eltern, das sie ihren Sohn zu Weihnachten erst mal zu Hause haben!

Alles weitere wird sich dann im April 2008 ergeben!
Anscheinend muss Marco nicht zu dem Prozess in die Türkei zurück? Er könnte eventuell hier in D vor Gericht und bei Verurteilung wird ihm die U-Haft in der Türkei hier beim Strafmaß anerkannt! 8 Monate...

Wenn ich mich so auf die Urteile von erwachsenen Vergewaltigern besinne, gibt es da 1-2 Jahre ( manchmal auch auf Bewährung) - Jugendliche werden weitaus milder verurteilt...könne man jetzt mutmaßen: Junge, Du hast es geschafft!

Aber hier guckt Europa zu, ganz so einfach wird es dann wohl doch nicht werden!
 
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Da seine Schuld nicht erwiesen ist, kommt es mir seltsam vor, dass sie ihn solange festgehalten haben!

Nun, wenn wir davon ausgehen, dass sie wirklich nicht schneller arbeiten konnten...dann gäbe es eigentlich keinen Grund, einen möglichen Vergewaltiger freizulassen. Man hätte ihn in ein deutsches Gefängnis verlegen können, mehr nicht.

Diese plötzliche Freilassung erweckt den Eindruck, dass es den Verantwortlichen eigentlich völlig egal ist, was geschehen ist und ob Marco bestraft werden muss...und sie lediglich darauf schauen, dass die Welt eine gute Meinung von ihnen hat.
 
Selbst wenn man ihn "nur" in ein deutsches Gefängnis verlegt hätte, wäre dem Jungen schon geholfen gewesen. In diesem Fall wäre er wahrscheinlich in ein Gefängnis im Umkreis seines Wohnortes gekommen, damit wäre es möglich gewesen, dass er zumindest von seinen Eltern und anderen Bezugspersonen, hätte besucht werden können. Einen 17-jährigen über so einen langen Zeitraum in einem fremden Land festzuhalten, fern von den Eltern , unter anderen, ihm ungewohnten Bedingungen, ist verabscheuungswürdig.

Im Übrigen ist er lediglich aus der Haft entlassen worden, was nicht heisst, dass die Anschuldigungen fallen gelassen wurden. Marco muss im April wieder in die Türkei, weil dann der Prozess fortgeführt wird... Also, sollte man ihm eine Schuld nachweisen können, dann wird er dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden...
 
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Nun, wenn wir davon ausgehen, dass sie wirklich nicht schneller arbeiten konnten...dann gäbe es eigentlich keinen Grund, einen möglichen Vergewaltiger freizulassen. Man hätte ihn in ein deutsches Gefängnis verlegen können, mehr nicht.
Also Hier muss ich dir wiedersprechen.
Acht Monate Untersuchungshaft sind eigentlich ein Unding.

Wenn Jemand in Untersuchungshaft genommen wird, sollte man davon ausgehen das der Staatsanwalt der Meinung ist über genügend Anhaltspunkte zu verfügen um eine Schuld nachweisen zu können, oder in der Lage zu sein die Beweismittel innerhalb kurzer Zeit zu besorgen.

Von daher sehe ich die Länge der Untersuchungshaft als unangemessen, besonders da es angeblich nur an der Aussage des vermeintlichen Opfers gelegen hat.

Wenn man nun noch bedenkt das die Anwälte der Klägerseite behaupten das eben diese Aussage ja schon seit Monaten vorliegt, bleiben zwei Möglichkeiten.
1. Die türkische Justiz ist zu doof einen Dolmetscher zu beauftragen.
In diesem Fall hätte Marco freigelassen werden müssen, was Er nun auch ist.

2. Die türkischen Anwälte der Nebenklage haben gelogen.
In dem Falle wären Sie (meiner Meinung nach) strafrechtlich zu belangen.
 
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