M
magdalena
Guest
Auch nur wenn die ganztägige Betreuung vorhanden ist. Wenn nicht hat Frau immer noch Anspruch auf Sozialleistungen.
Mütter bekommen also in den ersten Jahren gewissermaßen ein bedingungsloses Grundeinkommen, wenn sie ihre Kinder daheim erziehen? Davon ist mir in der Tat nichts bekannt. Könntest Du dazu bitte etwas Seriöses verlinken? Das wäre toll.
in ösiland ist es so, dass frau, die bei den kindern geblieben ist -
nach - na sagen wir mal dreißig jähriger ehe - bei scheidung - noch nicht mal krankenversichert ist.
da hilft es auch nichts, wenn sie zwischendurch erwerbstätig war - sich sogar einen eigenen pensionsanspruch erwirtschaftet hat.
sie fällt nach der arbeitslosen aus dem sozialen netz, weil sie ja einen 'ernährer'/unterhaltszahler hat.
kein notstand - daher auch keine andere sozialleistung - keine krankenversicherung.
erst mit eintritt ins pensionsalter hat sie auch wieder anspruch auf krankenversicherung.
wird das im scheidungsvertrag nicht explizit aufgeführt, gilt die übliche bestimmung, dass geschiedene frau noch nicht mal 'nen freund haben darf, wenn sie die unterhaltszahlung nicht verlieren will -
unabhängig davon ob schuldlos oder schuldig geschieden.