Legung zum thema Beruf und Geld

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Eben, nur kann man das ja nicht, wenn man mittags um 2 die Kündigung kriegt, und um viertel nach 2 nach Hause gehen kann.

Ich meinte es anderes. Bzw habe es von einem deutschen AG folgendermaßen gehört: Arbeitnehmer, welche sich in einem befristeten Vertrag befinden, sollten sich einige Zeit zuvor beim Amt melden, um auch zeitgerecht Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.

Wenn nicht, dann verzögert sich die Zahlung des Amtes.

Anders wenn man in einem unbefristeten Arbeitsvertrag steht.

Liebes Deutschland, @Red Eireen oder @Tugendengel (ihr seid ja auch in Deutschland lebend) wenn ich euch dazu rufen darf - seid ja auch gerade im Thread mit dabei, was ist daran dran?
 
@Marcuss - der Unterton der bei dir immer irgendwie bei allem mitschwingt- ist dass die
Gegenpartei alles schuld ist und du da aussen vor bist.

Aber de facto ist alles eine Co-Creation und du bist mitbeteiligt und solltest dir da jetzt auch mal deinen eigenen Anteil und heimlichen aggressiv denkenden Input bewusst machen, der mit eine grosse Rolle gespielt hat.

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@Red Eireen

Das ist dann ein falscher Eindruck, der da rüber kommt.

Ich werde, das hab ich auch schon geschrieben, sicher meinen Anteil daran haben. Dazu gehört sicher auch meine durchaus derbe Art und das ich - auch in unpassenden Momenten - sage, was mir durch den Kopf geht oder was ich fühle - selbst wenn der, um den es geht, gerade in der Nähe steht.

Aber ich kann mich auch nicht verstellen. Wenn ich schlecht, um nicht zu sagen Sch..ße drauf bin, merkt man mir das an.

Ich bin bei der Fa., wo das mit dem Geld hakte, auch mit mürrischem Gesicht durch die Gegend gelaufen, hab gemeckert. Aber meine Arbeitsleistung hat für sich gesprochen. Da gab es Gespräche mit dem Vorgesetzten, wenn dem was nicht gepasst hat - hier? Fehlanzeige. Bei der anderen Firma soll ich angeblich sogar die Kollegen aufgehetzt haben.

Er hat mich, wie ich ja auch mal schrieb, als 'Großmaul, das alles besser weiß' tituliert. Problem nur, das ich nie was gesagt habe, das ich versucht habe, zuzuhören, wenn mein Fahrerkollege mir was erzählt hat. Aber man lernt andererseits auch nur dadurch, das man die Fehler, die andere vielleicht schon gemacht haben, am eigenen Leib erfährt. Mein Fahrerkollege war es, der in den ersten Tagen geschwärmt hat, wieviel Ahnung ich hätte. Ich hab gesagt 'Cool down, erzähl nicht so einen Unfug'.

Mein Kollege hat mir nicht nur einmal erzählt, das ihm mal eine komplette Sendung mit mehreren Paletten Etiketten verrutscht ist. Der Kunde hat dann beim Chef angerufen, und die Mannschaft durfte zum Rapport antreten. Ich hatte keinen Fall, wo sowas passiert ist. Ein- oder zweimal bei Sammellieferscheinen bei einer Position die Mengenanzahl falsch übernommen - bei 20 Aufträgen kann das einem in der Hektik und dem Chaos, was dort in der Regel ganztags herrscht - denke ich - durchaus passieren.

Das einem mal Paletten verrutschen können, weil sie nicht gut genug verschnürt waren, kann - denke ich - auch passieren. Wenn das der Kunde aber nicht mitbekommt, sondern der Schaden schon vorher bemerkt und behoben werden kann, sollte das kein großes Drama sein. Zumal ich die zwei Stunden dranhängen durfte und nicht aufgeschrieben habe.

Das man von einer Palette die Folie entfernen muss, weil das Produkt sich wellt - soll anderen auch schon passiert sein.

Wenn ich angeblich so ruppig mit den Kollegen umgegangen sein soll - warum hat sich nie ein Kunde über mein Verhalten beschwert?

Bislang bin ich - mit Ausnahme der letzten drei Chefs - mit allen anderen soweit gut ausgekommen. Geknirscht hat es immer.

Das ich über die Geschmacklosen Sprüche dieses Vorgesetzten nicht lachen konnte liegt eben daran, das ich - wie ich hoffe - ein sozial eingestellter Mensch bin. Aber das wäre ihm wohl wichtig gewesen, seine dummen Aussagen cool zu finden und mitzugrinsen.

Mag sein, das sich das jetzt wieder so anhört, als will ich mich als den guten und den anderen als den bösen hinstellen. Aber es gibt eben niemanden - nicht einen einzigen, der auch nur im Ansatz gesagt hätte, nu halt mal die Füsse still, der Typ ist bei diesem oder jenem Thema absolut okay. Seine fachlichen (Un)Fähigkeiten habe, kann und werde ich sicher nicht kommentieren - weil ich von dem Ganzen Null Ahnung habe.

Aber ich habe Ahnung von Logistik, vom Fahren - er nicht im Ansatz, weil er sich nicht ein Promille Gedanken darüber macht, was er von Fahrern erwartet, wenn er die nach 5 oder 6 Stunden Arbeitszeit noch mal 'eben kurz' auf eine 400 KM-Tour schickt, weil er es nicht gebacken bekommt, pünktlich fertig zu werden.

Ich weiß nicht, ob es das gibt. Aber mir geht gerade so der Gedanke durch den Kopf, das ich vielleicht sowas wie ein Verstärker bin, der die Stimmung in einer Firma bündelt und geballt sendet. Und der dann natürlich auch die Konsequenzen dafür trägt.

Ich frage mich auch, warum/ wieso jemand wie der Stellv. NDL-Leiter der Hamburger Transportgesellschaft eine derart gute / hohe Meinung von mir haben kann, obwohl er mich nicht täglich erlebt hat. Oder hat er sie gerade deswegen? Er hat ja nicht nur einmal versucht, mich zurückzuholen. So jemand muss doch, wenn er mit zig Subunternehmern und Fahrern zu tun hat, eine (sehr) gute Menschenkenntnis haben, oder nicht?

Kann / Wird / Muss der sich so geirrt haben?
 
Guten Abend @Sonne25!

Liebes Deutschland, @Red Eireen oder @Tugendengel (ihr seid ja auch in Deutschland lebend) wenn ich euch dazu rufen darf - seid ja auch gerade im Thread mit dabei, was ist daran dran?

Auf folgender Homepage
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin, heißt es im Originalwortlaut:

Zitat:
"Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs.3 BGB zwei Wochen, wobei kein fester Endtermin vorgeschrieben ist.

BEISPIEIL: Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2018. Gemäß Arbeitsvertrag gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. Am 30.06.2018 (Samstag) erklärt der Arbeitgeber mit einem persönlich im Betrieb überreichten Schreiben die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum 14.07.2018 (Samstag).

Eine solche Vorgehensweise ist zulässig. Denn für die Frage, ob das Arbeitsverhältnis noch "während" der Probezeit gekündigt wurde, kommt es auf den Ausspruch bzw. den Zugang der Kündigungserklärung an und nicht auf den Ablauf der Kündigungsfrist.

Auch die Zweiwochenfrist ist hier korrekt berechnet. Der Tag, an dem die Kündigung erklärt wurde, wird nämlich bei der Fristberechnung nicht gezählt, d.h. die Frist beginnt am Folgetag (Sonntag, 01.07.2018, 00:00 Uhr) und endet 14 Tage später mit dem Ablauf des letzten Tags der Frist (Samstag, 14.07.2018, 24:00 Uhr). Das ergibt sich aus § 187 Abs.1 BGBund § 188 Abs.2 BGB."

Weiter heißt es hier:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html
im Originalwortlaut:

Zitat:
"Wann tritt eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung ein?

Eine Sperrzeit von einer Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung tritt gemäß § 159 Abs.1 Satz 2 Nr.7 SGB III ein, wenn der Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 SGB III nicht nachgekommen ist.

Nach dieser Vorschrift sind Arbeitnehmer oder Auszubildende, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis endet, dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine telefonische Mitteilung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.

Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Der Arbeitslose kann sich auch nicht darauf berufen, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung offensichtlich unwirksam gewesen sei.

Um die Befolgung der Meldepflicht nach § 38 SGB III später nachweisen zu können, sollte der Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Bestätigung seiner Meldung verlangen."

Ich hoffe, die vorstehenden Zitate konnten Deine Frage beantworten.
 
@Tugendengel Dankeschön für deine Mühe und Recherche.

Dann war es jener Absatz
Eine Sperrzeit von einer Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung tritt gemäß § 159 Abs.1 Satz 2 Nr.7 SGB III ein, wenn der Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 SGB III nicht nachgekommen ist.

Nach dieser Vorschrift sind Arbeitnehmer oder Auszubildende, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis endet, dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

den ich im Ohr hatte.
 
Ich muss mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da nämlich das, was @Tugendengel da recherchiert hat, nicht eingehalten wurde.

Das Arbeitsverhältnis begann am 7.01.19. Die 6 Monate Probezeit enden demnach am 7. Juli 2019.

In dem netten Schreiben heißt es:

.. das wir ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortführen werden. Dieses wird daher mit Ablauf des 30.06.19 (befristetes Probearbeitsverhältnis) infolge Befristungsablaufs sein Ende finden.

Es wurde also nicht nur nicht die 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten, dazu hätte man mir schon am 22. den Wisch ausstellen müssen. Man irrt sich auch darin, das mit dem Monatsletzten die Befristung abläuft.

Man muss mir also, wenn ich das richtig sehe, nicht nur das Urlaubsgeld auszahlen, sondern auch 14 Tage Gehalt - so rund 700 bis 800 €. Da lohnt sich dann schon die Investition von 150 Euro

@Rosenrot07, die Möglichkeit besteht, und wurde auch schon genutzt. Jetzt muss ich nur noch den Antrag ausfüllen und vorsichtshalber den 1. Juli als Beginn der Arbeitslosigkeit angeben. Das korrigieren die ja eh nach Sachlage.
 
Lieber @Marcuss!

Ich muss mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da nämlich das, was @Tugendengel da recherchiert hat, nicht eingehalten wurde.
Man muss mir also, wenn ich das richtig sehe, nicht nur das Urlaubsgeld auszahlen, sondern auch 14 Tage Gehalt - so rund 700 bis 800 €. Da lohnt sich dann schon die Investition von 150 Euro

Es freut mich wirklich sehr für Dich, falls ich einen Beitrag dazu leisten konnte, damit Du möglicherweise noch mehr Geld von Deinem baldigen Ex-Arbeitgeber beanspruchen kannst!

Ich halte es sogar für möglich, dass - falls die 14-tägige Kündigungsfrist wirklich rechtlich nicht eingehalten worden sein sollte - sich diese an sich zunächst bestehende 14-tägige Frist quasi “umwandeln“ könnte in dem Sinne, dass nach deren Verstreichen nunmehr stattdessen die übliche längere gesetzliche Kündigungsfrist an die Stelle der ursprünglichen kürzeren 14-tägigen Frist treten könnte.

Falls ich mich diesbezüglich nicht irren sollte, halte ich es deshalb sogar zumindest nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass sich nunmehr also in Deinem Fall die Kündigungsfrist vielleicht sogar um einige Zeit verlängert haben könnte, weshalb Dir möglicherweise sogar noch weitergehende finanzielle Ansprüche zustehen könnten.

Unabhängig davon vergiß aber bitte nicht, Dich sofort am kommenden Montag bei der Agentur für Arbeit wegen der erst einmal ausgesprochenen Kündigung zu melden - denke also an die von mir in meinem Vorbeitrag zitierte 3-Tages-Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber @Marcuss!




Es freut mich wirklich sehr für Dich, falls ich einen Beitrag dazu leisten konnte, damit Du möglicherweise noch mehr Geld von Deinem baldigen Ex-Arbeitgeber beanspruchen kannst!

Ich halte es sogar für möglich, dass - falls die 14-tägige Kündigungsfrist wirklich rechtlich nicht eingehalten worden sein sollte - sich diese an sich zunächst bestehende 14-tägige Frist quasi “umwandeln“ könnte in dem Sinne, dass nach deren Verstreichen nunmehr stattdessen die übliche längere gesetzliche Kündigungsfrist an die Stelle der ursprünglichen kürzeren 14-tägigen Frist treten könnte.

Falls ich mich diesbezüglich nicht irren sollte, halte ich es deshalb sogar zumindest nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass sich nunmehr also in Deinem Fall die Kündigungsfrist vielleicht sogar um einige Zeit verlängert haben könnte, weshalb Dir möglicherweise sogar noch weitergehende finanzielle Ansprüche zustehen könnten.

Unabhängig davon vergiß aber bitte nicht, Dich sofort am kommenden Montag bei der Agentur für Arbeit wegen der erst einmal ausgesprochenen Kündigung zu melden - denke also an die von mir in meinem Vorbeitrag zitierte 3-Tages-Frist.
Hallo @Tugendengel

Dein Beitrag hat mir zumindest bestätigt, was ich eigentlich schon wusste. Schließlich bin ich da ja mittlerweile leider ein kampferprobtes, gebrandtmarktes Kind.

Ja, ich werde Montag gleich zur Agentur marschieren.
 
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Hallo @Tugendengel

Dein Beitrag hat mir zumindest bestätigt, was ich eigentlich schon wusste. Schließlich bin ich da ja mittlerweile leider ein kampferprobtes, gebrandtmarktes Kind.

Ja, ich werde Montag gleich zur Agentur marschieren.

Marcuss, dein KB hier ist von November 2018 - du hast jetzt schon einiges durch und mitgemacht- meinst
du nicht für deinen weiteren Weg wäre mal ein neues KB ganz gut ?
 
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