Ich würde sagen, dir fehlt es an Leseverständnis, daher deine Schwierigkeiten folgen zu können.
Was hat das mit Leseverständnis zu tun? es ist einfach eine Frage und war nicht bezogen auf eine bestimmte These. ich denke da hats du wohl eher das Unvermögen und reichlich unverschämt finde ich das auch, aber ist wohl so bei den ganz klugen,was?
Nein, würdest du nicht. Eine medizinische Indikation hat zum Ziel Schaden vom Kind abzuwehren, wie jeder andere operative Eingriff ebenfalls. Da geht es i.d.R. somit nicht um eine ärztliche Ansichtssache oder Meinung zur Beschneidung, sondern um die Behebung einer anatomischen Fehlbildung mit möglichen Folgeschäden.
naja, dann kennst du eben nicht die Realität. Es gibt auch Ärzte die das aus ärztlicher Sicht besser finden. Hättest du das Verständnis gehabt auch mal die anderen Beiträge zu lesen, dann hättest du bereits Kenntnis darüber erlangt
Zum einen wurde dies bereits ausführlich hier offen gelegt, zum anderen ist das nicht die dem zugrunde liegende Thematik, sondern das Recht auf Unversehrtheit des Kindes. Auch geht es nicht um Religionsfreiheit der Kinder, denn wenn das wirklich gewollt wäre, würde man den Kindern, später Erwachsenen diese Entscheidung selbst überlassen.
du bist ein ganz Kluges Wesen, was? Entschuldige mal, dass ich mir meinen eigenen Kopf zerbreche und ich darauf scheiße was du oder andere für eine meinung haben. ich denke lieber selbst, etwas was hier im Lande wohl nicht mehr modern ist
Frei ist sie ohnehin wenig bis nie, aber ins geschäftsfähige Alter gekommen, überträgt man dann auch die Verantwortung dafür auf jeden selbst.
hast du überhaupt Kinder? ich denke du hast nicht die Bohne ne Ahnung um was es mir geht
P.S. Und allgemein: Es handelt hier übrigens nicht um eine Entscheidung, die Deutschland gefällt hat, sondern das Kölner Landgericht. Vielleicht sollten wir das im Auge behalten, bevor es polemisch wird.